8 8 .

In Gemäßheit des Art. 15 des Wirtschaftsabgaben­gesetzes vom 4. Juli 1900 werden in die Bezirkskommission für Abstichs- und Akkordsfragen in Wirtschaftsabgabe- sachen, nachdem das K. Kameralamt Altensteig die Wahl der bisherigen Sachverständigen empfohlen hat, für die Zeit vom I. Oktober 1915 bis 30. September 1918 durch Zuruf gewählte

1. Paul Luz z. Post in Nagold,

2. Philipp Dürr z. Traube in Nagold,

3. Karl Luz z. Linde in Altensteig-St.,

4. Louis Kappler z. grünen Baum in Altensteig-St.

5. Karl Kühnle z. Waldhorn in Berneck,

6. Jakob Kleiner z. Hirsch in Ebhausen,

7. Wilhelm Klink z. Sonne in Haiterbach,

8. Paul Gutekunst z. Löwen in Schietingen,

9. Albert Schlotter z. Linde in Untertalheim,

10. Christian Kemps z. Ochsen in Wildberg.

8 9.

Der Vorsitzende der Farrenschaubehörde und sein Stellvertreter sind nach Art. 8 des Farrenhaltungsgesetzes vom 1. Juni 1897 (Reg.-Bl. S. 46) für die 3 Jahre 1. Mai 1916/19 neu zu wählen.

Durch Zuruf werden gewählt:

als Vorsitzender:

Oberamtstierarzt Dr. Metzger in Nagold, als erster Stellvertreter:

Stadttierarzt Schneider in Altensteig, als zweiter Stellvertreter:

Landwirt Karl Bühler in Gültlingen.

8 10 .

Nach Kriegsausbruch ist in Stuttgart wie in andern Bundesstaaten eine Württ. Kriegskreditbank in der Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft errichtet worden, deren Zweck es ist, den Handel und das Gewerbe in der Zeit des Kriegs und eines infolge des Kriegs sortbestehenden wirtschaftlichen Notstandes zu unterstützen.

Wegen der Ausdehnung des Unternehmens über das ganze Land war es ein Gebot der Notwendigkeit, daß sich auch die Amtskörperschaften daran beteiligten.

Einem Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 3. September 1914 zufolge hat der Bezirksrat unterm 5. gen. Mts. vorbehältlich der Zustimmung der Amtsoer­sammlung beschlossen, an der zu gründenden Kriegskredit­bank mit einem Aktienkapital von 10000 .-4 teilzunehmen und die erforderlichen Mittel aus dem bei der Oberamts­sparkasse angelegten Vermögen der aufgelösten Bezirks­krankenpflegeversicherung gegen seinerzeitigen Wiederersatz zu entnehmen.

An der gezeichneten Summe mußten bis jetzt 2500 .F einbezahlt werden.

Die Amtsversammlung gibt zu diesem Beschluß nach­träglich ihre Zustimmung.

8 11 -

Für die vorläufig von der Amtskörperschaft zu bezahlen­den Kriegs-Familienunterstützungen sind bis 30. Juni 1915 rund 265000 .F aufgewendet worden. Der Bedarf eines Monats berechnet sich z. Zt. auf rund 30000

Zur Beschaffung der nötigen Mittel hat der Bezirksrat am 6. März 8. Mai 13. Juli 1915, in Nachstehendem zusammenfassend, beschlossen:

1. eine Schuld bis zur Gesamthöhe von 500000 aufzunehmen,

2. von dieser Summe mit Ermächtigung des K. Minist, des Innern einen Teil aus Mitteln der Oberamts-