II. Bezirk die Gemeinden:

Altensteig-Stadt, Altensteig-Dorf, Berneck, Beuren, Bösingen, Ebhausen, Egenhausen, Enzthal, Ettmanns- weiler, Fünfbroim, Garrwciler, Gaugenwald, Simmers- feld, Spielberg, Ueberberg und Walddorf mit Rionhardt.

III. Bezirk die Gemeinden:

Wildberg, Ebcrshardt, Emmingen, Wringen, Gült- lingen, Mindersbach, Pfrondorf, Nothfelden, Schön- bronn, Sulz, Warth und Wenden.

2) InBerücksichtignngderPersondesJnhabersdesI.BezirkS, Kaminfeger Klingler, soll demselben, solange er im Dienst steht, nur die Gemeinde Mindersbach genommen, anderer­seits dagegen jetzt schon die annähernd gleichwertige Ge­meinde Beihingen zngewiesen werden, so daß der Bezirk Altensteig nur die Gemeinde Beihingen verliert, der dritte Bezirk Wildberg, Mindersbach erhält und im Uebrigen die Bezirke bis zum Abgang des Kaminfegers .Klingler im alten Bestand verbleiben.

3) Den Kaminfegern des II. lind III. Bezirks soll der Dienst, da sie denselben wegen körperlichen Leiden und Altersschwäche nicht mehr zu versehen im stände sind, bis 1. Januar IM gekündigt werden.

4) Von der Vorschrift des AnSschreibcnS der erledigten Stellen soll in Anbetracht, daß in Altensteig schon ein tüchtiger Stellvertreter des bisherigen Kaminfegers, Kaminfeger Saalmüller seit Jahren Dienste leistet und daß in Wildberg der Sohn des bisherigen Kaminfegers, Kaminfeger Wilhelm Volz mit Grund auf die Stelle reflektiert, Umgang genommen, hicwegen um Dispen­sation nachgesncht und die erledigten Stellen den ge-

» nannten Personen übertragen werden und zwar der I Kehrbezirk Altenstcig mit der Bedingung, daß der nen- I bestellte .Kaminfeger dem bisherigen ans Lebensdauer « einen jährlichen Abtrag von 400 . bezahlt, wozu r derselbe sich in seiner Eingabe vom 31. März d. I. / bereit erklärt hat und daß beide Kaminfeger sich bei / einer Lebensversicherung in der Weise beteiligen, daß sie mit dem 60. Lebensjahr eine Barsnmme von min­destens 5000 oder eine jährliche Rente von 300 ^ ausbezahlt erhalten, wobei bezüglich des Volz mit Rücksicht ans dessen günstige Vermögens-Verhältnisse ev. von diesem Verlangen abgesehen werden kann.

8 13.

Dem Antrag des Ausschusses entsprechend wird nach Anhörung des Ausschusses des landw. Bezirksvereins beschlossen:

Die Wochenbeiträge für die Bezirkskrankenpflege-Ver- sicherung in Abänderung des 28 der Statuten für die einzelnen Klassen der Versicherten um je 3 -4, mithin von 15 aus 18 --Z, bezw. von 12 aus 15 iZ zu erhöhen und zwar nnt Wirkung vom 30. Aug. d. I. au.

8 14-

Bezüglich der Belohnung und der Kautions-Verhältnisse, sowie der Anstellnugsbedingnngen des neu zu wählenden Amtspflegers wird

beschlossen:

die Anträge des AmtSversannnlnngsauSschusses in allen Teilen gntzuheißen.

Mit der Stelle des Amtspflegers soll auch künftighin die des Hanptkassiers der Bezirkskrankenpflege-Versicherung verbunden bleiben und die Belohnung ans den Betrag von 500 fixiert werden.

Die Dienstkaution des Amtspflcgers und Hauptkassiers der BezirkSkrankenpflcge-Versicherung wird auf 10,000^festgesetzt.

Das pensionsberechtigte Diensteinkommen des Amts­pflegers und Hanptkassiers der Bezirkskrankenpflege-Versichc- rung soll bestehen aus:

1) dem Fixum als Amtspfleger mit .... 000 ^

2) derBelohniingsürdieKorporationsstcuernmlage 100

3) den Einzugsgebühren von Staatssteuern und

Amtsschadcn mit. 1050

4) dem Fixum als Hauptkassier der Bezirks-

Krankenpflege-Versicherung. . 500

n.imGanzen ohne weit.Abzug fürDienstaufwand 2550 ^ betragen.