8 io.
Dem Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses auf alsbaldige Erstellung eines Bezirkskraukenhauscs iu Nagold entsprechend, wird
beschlossen:
1) unter der Voraussetzung, das; die Stadtgemeinde Nagold
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b)
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1400 ^ 1600 „ 1800 „ 2100 „ 2600 „ des Krankenhauses um
das Grundstück P.-Nr. 298 in der Lehmgrube unentgeltlich zur Verfügung stellt als Bauplatz und zu den erforderlichen Anlagen, zu den Baukosten einen Beitrag von 5000. // leistet, die Zufahrtsstraße bis zu dem Grundstück, aus welches das Krankenhaus zu stehen kommt, herrichtet und unterhält, sowie das zur Zufahrtsstraße nötige Areal unentgeltlich beschafft,
die Wasserleitung bis zu dem Kraukcnhausplatz auf Kosten der Stadt führt und unterhält und bis an diesen Platz behufs Ableitung des Abwassers für zweckentsprechende Kanalisation Sorge trägt und dieselbe unterhält,
alsbald in Nagold ein Bezirkskrankcnhaus zu erstellen. Dem Ausschuß bleibt die Genehmigung der von dem Oberamtsbaumeistcr zu fertigenden Pläne undKosten- voranschläge, die Uebcrwachung der Ausführung des Bauwesens und die Entscheidung über die innere Ausstattung, die Aufstellung der Verwaltungsvorschriften und der Verpflegungssätze für das Bezirkskrankenhaus, vorbehältlich der Genehmigung durch die nächste Amts- Versammlung überlassen.
Zur Bestreitung der erforderlichen Büttel ist ein Anleheu bis zu 95000 aufzuuehmen, dasselbe soll iu einem Zeitraum von 50 Jahren vom 1. April des Jahres der Inbetriebsetzung des Krankenhauses an derart abgetragen werden, daß in den ersten zehn Jahren am Kapital zu tilgen wäre . in den zweiten 10 Jahren
„ „ dritten 10 „
„ „ vierten 10 „
„ „ fünften 10
Zu den Kosten der Erstellung einen Staatsbeitrag nachzusuchen, welcher zu außerordentlicher Schuldentilgung verwendet werden soll.
8 11 -
Der Antrag des Ausschusses aus Ausdehnung der bestehenden Ilnsallversicherungseinrichtuug der Amtskörperschaft und der Gemeinden auf alle Tiefbauarbeiteu wird iu vollem Umfang zum Beschluß erhoben.
Dieser Antrag vom 15. Juli 1897 lautet: zu beschließen:
sämtliche Kosten, welche aus dieser Erweiterung der Unfallversicherungseiurichtuug der Amtskörperschaft und der Gemeinden des Bezirks entstehen, ganz auf die Amtskörperschaft zu übernehmen und hiezu die Genehmigung der K. Kreisrcgicrung uachznsuchen, beim K. Ministerium des Innern zu beantragen, dasselbe wolle verfügen, die sämtlichen.Gemeinden des Obcramtsbczirks Nagold gemäß 8 4 Ziffer 3 des Banunsallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 auch für die llebernahme der llufallsürsorge für die von ihnen bei sonstigen Tiefbauarbeiteu und Nebenarbeiten beschäftigten Personen ans eigene Rechnung unter .vaftuug der Amtskörpcrschaft für die Kosten mit Wirkung vom 1. Juli 1897 ab für leistungsfähig zn erklären und den Amtsvcrsammlungs-Ausschuß auch für diese erweiterte llufall-VcrsicheruugSeiurichtung der Amtskörperschaft und der Gemeinden als Ausführungsbehörde zu bestellen.
8 12 .
Dem Antrag des Amtsversammlungs-Ausschusses auf Neueinteilung der bestehenden 3 Kaminfegerbezirke u. s. f. entsprechend wird
beschlossen:
Die Kehrbezirke sollen folgende Gemeinden umfassen: I. Bezirk die Gemeinden:
Nagold, Beihiugen, Haiterbach, Jselshauseu, Ober- schwandors, Oberthalheim, Rohrdorf, Schwüngen, Uutcrschwaudorf und Unterthalheim.
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