K. Höeramt Nagold

Protokoll der Amts-Versammlung

vom 31. I«tt 1897.

Anwesend:

Oberamtmann Ritter,

30 stimmberechtigte Vertreter der Gemeinden, Oberamtspflege-Verweser Schwarzmaier, Schriftführer Mutschler.

Turnus X.

8 1.

Als Ersatzmänner der Amtsversammlungsdeputierten sind für den Rest der Wahlperiode 1895/97 Schultheiß Keller von Spielberg, Gemeinderat Mangold von Wildberg und Gemeindepfleger Dürr von Wringen gewählt worden.

Dieselben werden von dem Amtsvorstand auf ihren Diensteid hingewiesen.

8 2 -

Die Amtspflegerechnung pro 1895/96 und die Rechnung der Bezirkskrankenpflege-Versicherung pro 1896, sowie die Rezesse zur Amtspflegrechnung pro 1895/96 und zur Rechnung der Bezirkskrankenpflege-Versicherung pro 1894 werden publiziert.

Eine Erinnerung wird von keiner Seite erhoben.

8 3 .

Zum Vortrag gelangen die Uebersichteu über die Ein­nahmen und Ausgaben der Amtspflege pro 1. Oktbr. 1896 und 1. April 1897.

8 4.

Die Amtsvergleichungskosten pro 1. April 1896/97 im revidierten Betrag von 1086 ^ 75 F werden genehmigt.

8 5 .

In Ueberemflimmung mit dem Antrag des Amtsver- sammlungs-Ausschusses wird die Gewährung von Renten (Annuitätsdarlehen) seitens der Oberamtssparkasse gutgeheißen und folgende Ergänzung des Statuts der Oberamtssparkasse beschlossen:

8 6a.

Die Sparkasse gewährt bis zu dem Gesamtbetrag von höchstens ein Vierteil ihrer Einlagen gegen die in 8 5 Ziffer 13 der Statuten näher bezeichnete Pfandsicherheit unter folgenden Bedingungen Annuitätsdarlehen:

1) Der Mindestbetrag eines Rentendarlehens ist 500

2) Die längste Tauer der Schuldentilgungsfrist beträgt 56 Jahre mit einer kleinsten Tilgungsrate von ff-"/«, die kürzeste 10 Jahre.

3) Innerhalb dieser Tilgungsfrist kann der Schuldner jederzeit die vertragsmäßige Tilgungsrate in eine höhere oder eine geringere verwandeln lassen.

Außerdem werden größere oder kleinere Kapital­abzahlungen jederzeit zu denselben Bedingungen, wie bei anderen Hypothckarschulden angenommen.

4) Für besondere Fälle, wie z. B. Mißwachs, Hagelschlag u. s. w. kann dem Schuldner nach dem Ermessen des Verwaltungsrats gestattet werden, die Kapitaltilgung bis zu fünf Jahren anszusetzen.

5) Die Zins- und Nentenzahlnng hat bei kleineren Schuld­summen jährlich, bei Kapitalien von 10000 und mehr halbjährlich zu erfolgen.

' 6) Die Rentendarlehen (Annuitätsdarlehen) sind auch seitens der Sparkasse kündbar; jedoch wird der Verwaltungsrat, wenn es die Verhältnisse gestatten, bei pünktlicher Zins- nnd Rentenzahlung die Rentendarlehen erst nach den Hypothekardarlehen zur Kündigung bringen.