Bezüglich der Festsetzung der Höhe des Zinsfußes, zu welchem die Rentendarlehen abzugebeu sind, bleibt es bei den Bestimmungen des tz 5, Ziffer 8 der Statuten.
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Zu den vom Amtsversammlungs-Ausschnß am 18. Aug. v. I. beschlossenen Aenderungen der 88 1, 8, 5 und 9 der Statuten der Oberamtssparkasse wird nachträglich Zustimmung erteilt.
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Die Belohnung des Oberamtsbanmeisters Schuster als Oberamtsbaumeister der Stadt und des Bezirks Nagold wird ans dessen Ansuchen mit Wirkung vom 1. April d. I. ab von 520 ^ auf 1020 erhöht.
Ebenso das Schreibmaterialien-Aversum desselben von 50 auf 100
Das pensionsberechtigte Einkommen desselben soll hie- 4 nach im Ganzen 2600 ^ betragen, wobei ein weiterer Abzug ^ für Dienstanfwand nicht zu machen ist.
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Auf das Gesuch der Gemeinden Schönbronn, Schietingen, Berneck, Walddorf und der Teilgemeinde Monhardt um Verwilligung von Korporationsbeiträgen zu ihren Straßenbaukosten wird
beschlossen:
1) der Gemeinde Schönbronn zu den Kosten der Fortsetzung der Korrektion der Straße von Wildberg über Wringen bis zur Kirche in Schönbronn im Voranschlag von 5200
2) der Gemeinde Schwüngen zu den Kosten der zum Teil schon ausgeführten Korrektion der Straße von Schietingen nach Unterthalheim mit einem Kostenvoranschlag von 17,500
3) der Gemeinde Berneck zu den Kosten der Verbesserung der Zufahrtsstraße vom Bahnhof Berneck im Betrag von 6521
4) der Gemeinde Walddorf zu den Kosten der Fortsetzung der Nachbarschaftsstraße von Rohrdorf innerhalb Etters im Voranschlag von 800
5) der Teilgemeinde Monhardt zu den Kosten der Korrektion der Nachbarschaftsstraße von Monhardt nach Ebhausen im Voranschlag von 2800 ^
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nach Abzug des Staatsbeitrags zu verwilligen, den Gemeinden Schwüngen, Walddorf und Monhardt jedoch nur, wenn denselben thatsüchlich zu den betr. Straßenkorrektionen Staatsbeiträge verwilligt, bezw. in sichere Aussicht gestellt werden, ferner:
die zur Gewährung dieser Beiträge erforderlichen Mittel im Wege der Schnldanfnahme zu beschaffen und hiezu ein Änlehen bis zum Betrag von 7500 im Ganzen anfzmwhnwn und dasselbe in Anreihung an den bestehenden Schuldcntilgnngsplan wieder abzn- tragen.
8 9 .
Im Hinblick ans den dermaligen so niederen Zinsfuß der Württ. Staatsobligaüoneu wird dem Antrag des Ausschusses entsprechend
beschlossen:
Die 3'/2°/oigen Wertpapiere der Amtskorporation, einschließlich einer Einlage bei der Oberamtssparkassc Nagold im Gesamtbetrag von 12 635 sofort zu veräußern, bezw. zurückzuziehen, hievon 6500. « zur Leistung eines Beitrags an die Stadtgemeinde Wildberg für den Straßenbau Wildberg—Wringen—Schönbronn ans Abrechnung an der durch Regierungsdekret vom 26. Novbr. 1896 Nr. 10285 hiefür genehmigten Schuld von 20,000 die weiteren 6185 ^ zur Bestreitung des der Gemeinde Sulz zukommcnden restlichen Beitrags zu den Kosten des Straßenbaues Sulz— Oberjettingen im Betrag von 6694 . ^ 89 H, wofür eine Schuldaufnahme weder genehmigt, noch nachgesncht ist, zu verwenden.
Der hiedurch entstehende Grnndstocksangriff im Betrag von 12585 . 26 ^ soll in Anreihung an den bestehenden
Schuldentilgungsplan in jährl. Raten von 5000 wieder ergänzt werden.