Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer Wald Vom Calwer Unteramt Zavelstein aus(Bild) verwaltet wurden u.a. die seit 1975 in Neuweiler vereinigten Dörfer Breitenberg und Oberkollwangen wie auch das 1972 mit Stammheim vereinigte und mit diesem 1975 zu Calw gekommene Holzbronn; für diese hatten die Ablösungen des 19. Jahrhundert keine Bedeutung. Berechtigte nicht abfinden, und die Breitenber­ger und Oberkollwangener waren gar nicht unter den Nutznießern. Wann und warum sie ausge­schieden waren, ist offen. Das Hirsauer Forstver­waltungs-Lagerbuch belegt jedenfalls indirekt, dass beide Dörfer einst zu den Berechtigten gehörten. Denn dort ist festgehalten: Das Amt Zavelstein hatt Gerechtigkeit in dem, dem Kloster Hirsau aigenthumlich Wald, der Frohn­wald, mit Ausnahme von Holzbronn. Schon im Vertrag von 1468 sind außer Holzbronn auch diese beiden Dörfer nicht mehr enthalten. Vielleicht wurden sie schon früher mit Gemein­gut abgefunden. Diese Annahme könnte stützen, dass in der Calwer Oberamtsbeschreibung von 1860 Folgendes zu den Holzrechten Oberkoll­wangens festgehalten ist: Die Ortsbürger hatten das Recht, ihr nöthiges Bauholz aus den Gemein­dewaldungen zu beziehen, und den ursprüng­lichen Lehenbauern waren noch Vorzugsrechte im Beziehen des Brenn­und Klotzholzes zuge­standen. Diese Rechte sind im Jahr 1849 in der Art abgelöst worden, dass jedem Lehenbauern gegen 22 Morgen und den übrigen Bürgern je 5 Morgen von dem Gemeindewald zugetheilt wur­den. Dessen ungeachtet besitzt die Gemeinde noch über 1200 Morgen Waldungen, von deren jährlichem Ertrag in etwa 500 Klaftern bestehend, jeder Bürger 5 Klafter erhält und der Rest der Gemeindekasse eine jährliche Einnahme von etwa 1800 fl. sichert, so daß eine Gemeindeschadens­umlage bis jetzt nicht nöthig geworden ist. Um jene Zeit lag der Taglohn ungefähr bei ½ bis 1 fl. (Gulden). Ein württembergischer Morgen ist mit 31,5 Ar anzusetzen, und ein Klafter Holz entspricht ungefähr 2,3 Kubikmetern. Daraus lässt sich ableiten, dass jeder berechtigte Bürger jährlich fast 12 Kubikmeter Holz erhielt; dieses war um 1860 immerhin über 30 Gulden wert, wofür ein Taglöhner damals etwa um 60, ein Meister fast 40 Tage arbeiten musste. Auch das benachbarte Agenbach als ehemaliger Ort des Klosteramts hat einen besonderen Bezug zur Ablösung im Amt Zavelstein. Die 1836 abgelösten 12 berechtigten Bürger des Städtchens Zavelstein erhielten zusammen 71 Morgen Wald zugeteilt (rund 2 200 Ar, die sie veräußerten). Ebenfalls ablösungsberechtigte Häuser gab es damals in Sommenhardt 17, Schmieh 10, Emberg 11, Röthenbach 15, Würzbach 15, Naislach 8, Weltenschwann 6 und Speßhardt 3. Wie wertvoll das Recht später geworden sei, wenn ein Hof nicht abgelöst habe, beschreibt Mönch in seiner Hei­65