Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer Wald auch das Bestreben, von den alten, belastenden Gerechtigkeiten loszukommen. Dies zu erreichen zog sich gegen die kampferprobten Hofstetter offensichtlich hin. Erst am 23. April 1874 trat eine Änderung und teilweise Ablösung aller­dings nur des Vertrags von 1551 mit der Gemeinde in Kraft, wurde für die Kommune aber recht teuer. Neben anderen Punkten hält dazu das Gemeinderatsprotokoll fest:Die bereits angemeldeten Bauholzbedürfnisse der Hofstetter werden ohne Abzug noch befriedigt. Außerdem erhalten die sechs Maier hundert Gulden als Ablösesumme(damals weit mehr als 100 Tag­löhne). Grundlage der Ablösung ist das Gemein­deratsprotokoll über die Verhandlungen vom 3. März 1874, die tags danach niedergeschrieben und beurkundet sind durch Schultheiß Stroh, die Gemeinderäte Klink, Seeger, Roller, Schanz, Lörcher, die Bürger-Ausschuss-Mitglieder Bieh­ler, Bayer, Kübler, Lörcher, Klink, weiter die berechtigten Hofstetter Johannes Roller, Michael Wurster, Friedrich Lutz, Johann Georg Mast, Martin und Christian Seid sowie Peter Stoll. Eines der alten Rechte dem Staat gegenüber erlosch gewissermaßen 1868 dadurch, dass der Staat den Hof 5(die Ziffern beziehen sich auf die abgebildete Skizze) mit allen Rechten aufkaufte. Um 1950 dokumentiert Pabst:Inzwischen hat sich nun das Bauholzrecht vom Recht auf Schin­deln abgezweigt. Von den ursprünglich 6 sind heute noch die Höfe Nr. 1, 2 und 3 berechtigt. Hof 3 hat noch volles Recht und kann bei der alle zwei Jahre stattfindenden Bauschau alle Schä­den auf Kosten des Staates ersetzen lassen. Hof 2 ist auf der Wetterseite Ziegel, auf der Südostseite Schindelgedeckt. Die zum Lehenhof 1 gehörige Scheuer brannte am 28. Februar 1948 ab. Das Bauholz für die neue Scheuer, deren Ausmaße sich stets nach den wirklichen Bedürfnissen des land­wirtschaftlichen Betriebs richten, wird abzüglich der 20 Stämme aus dem Vertrag von 1551 vom Staat gereicht. Am 21. Februar 1972 war dann aber der Zeitpunkt gekommen, an dem sich das Land Baden-Württemberg und die noch Berech­tigten auf eine Ablösungsvereinbarung einigten, deren Ausgleich in Waldparzellen bestand. Abt und Konvent von Hirsau beschwerten sich 1468 Im Zavelsteiner Amt, zu dem auch Neuweilers heutige Ortsteile Breitenberg und Oberkollwan­gen gehörten(dabei hinsichtlich der Holzgerech­tigkeit allerdings einen anderen Weg nahmen als die meisten dem Waldverband angehörenden Dörfer), schränkten schon Verträge der Äbte Bernhard 1468 und Weikersreuter 1586 in den zum Hirsauer Klosterwald gewordenen Forsten die alten Waldgerechtigkeiten ein. Diese Schmä­lerungen waren teils Folge dessen, dass die Berechtigten den Frohnwald, laut Klagen des Forstverwalters und diesen folgender Beschwerde des Hirsauer Abtes und Konvents an den Grafen von Württemberg als ihrem Schutzherren, um 1468 anscheinend regelrecht plünderten. In derGeschichte der vormaligen Bergveste und Herrschaft Zavelstein,nach Lagerbüchern und anderen authentischen Quellen bearbeitet von C. F. Renz, Schullehrer daselbst, schreibt der Verfasser 1846 im Zusammenhang mit einer im dortigen Amtsbereich zehn Jahre zuvor erfolgten Ablösungswelle und der staatlichen Neuordnung nach Entstehung des Württembergischen König­reichs 1806:Doch behielten sämmtlich berech­tigte Orte dieses vormaligen Amtes ihr jus lignan­di, glaubten aber in neuerer Zeit in Beziehung auf ebendieses jus lignandi in sofern chikaniert geworden zu seyn, als man ihnen ihre Holztheile in weiter Ferne, in Klingen und Schluchten anwies, was ihnen nicht nur Mühe und Arbeit, sondern auch bedeutenden Zeitverlust und theure Fuhrlöhne verursachte was sie veran­lasste, 1836 mit der Regierung sich abzufinden. Zavelsteins Dörfer Breitenberg, Holzbronn und Oberkollwangen keine Nutznießer Weiter berichtet die alte Schrift, dass die mit Wald Abgefundenen ihre Anteile verkauften, was jedem Haus ungefähr im Schnitt 1000 Gulden eingebracht habe. Dies war damals ein kleines Vermögen. Allerdings ließen sich einige 64