Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer Waldauch das Bestreben, von den alten, belastendenGerechtigkeiten loszukommen. Dies zu erreichenzog sich gegen die kampferprobten Hofstetteroffensichtlich hin. Erst am 23. April 1874 trateine Änderung und teilweise Ablösung – allerdings nur – des Vertrags von 1551 mit derGemeinde in Kraft, wurde für die Kommune aberrecht teuer. Neben anderen Punkten hält dazudas Gemeinderatsprotokoll fest:„Die bereitsangemeldeten Bauholzbedürfnisse der Hofstetterwerden ohne Abzug noch befriedigt. Außerdemerhalten die sechs Maier hundert Gulden alsAblösesumme“(damals weit mehr als 100 Taglöhne). Grundlage der Ablösung ist das Gemeinderatsprotokoll über die Verhandlungen vom3. März 1874, die tags danach niedergeschriebenund beurkundet sind durch Schultheiß Stroh, dieGemeinderäte Klink, Seeger, Roller, Schanz,Lörcher, die Bürger-Ausschuss-Mitglieder Biehler, Bayer, Kübler, Lörcher, Klink, weiter dieberechtigten Hofstetter Johannes Roller, MichaelWurster, Friedrich Lutz, Johann Georg Mast,Martin und Christian Seid sowie Peter Stoll.Eines der alten Rechte dem Staat gegenübererlosch gewissermaßen 1868 dadurch, dass derStaat den Hof 5(die Ziffern beziehen sich auf dieabgebildete Skizze) mit allen Rechten aufkaufte.Um 1950 dokumentiert Pabst:„Inzwischen hatsich nun das Bauholzrecht vom Recht auf Schindeln abgezweigt. Von den ursprünglich 6 … sindheute noch die Höfe Nr. 1, 2 und 3 berechtigt.… Hof 3 hat noch volles Recht und kann bei deralle zwei Jahre stattfindenden Bauschau alle Schäden auf Kosten des Staates ersetzen lassen. … Hof2 ist auf der Wetterseite Ziegel, auf der SüdostseiteSchindelgedeckt.“ Die zum Lehenhof 1 gehörigeScheuer brannte am 28. Februar 1948 ab. DasBauholz für die neue Scheuer, deren Ausmaße sichstets nach den wirklichen Bedürfnissen des landwirtschaftlichen Betriebs richten, wird – abzüglichder 20 Stämme aus dem Vertrag von 1551 – vomStaat gereicht. Am 21. Februar 1972 war dannaber der Zeitpunkt gekommen, an dem sich dasLand Baden-Württemberg und die noch Berechtigten auf eine Ablösungsvereinbarung einigten,deren Ausgleich in Waldparzellen bestand.Abt und Konvent von Hirsaubeschwerten sich 1468Im Zavelsteiner Amt, zu dem auch Neuweilersheutige Ortsteile Breitenberg und Oberkollwangen gehörten(dabei hinsichtlich der Holzgerechtigkeit allerdings einen anderen Weg nahmen alsdie meisten dem Waldverband angehörendenDörfer), schränkten schon Verträge der ÄbteBernhard 1468 und Weikersreuter 1586 in denzum Hirsauer Klosterwald gewordenen Forstendie alten Waldgerechtigkeiten ein. Diese Schmälerungen waren teils Folge dessen, dass dieBerechtigten den Frohnwald, laut Klagen desForstverwalters und diesen folgender Beschwerdedes Hirsauer Abtes und Konvents an den Grafenvon Württemberg als ihrem Schutzherren, um1468 anscheinend regelrecht plünderten.In der„Geschichte der vormaligen Bergveste undHerrschaft Zavelstein“,„nach Lagerbüchern undanderen authentischen Quellen bearbeitet vonC. F. Renz, Schullehrer daselbst“, schreibt derVerfasser 1846 im Zusammenhang mit einer imdortigen Amtsbereich zehn Jahre zuvor erfolgtenAblösungswelle und der staatlichen Neuordnungnach Entstehung des Württembergischen Königreichs 1806:„Doch behielten sämmtlich berechtigte Orte dieses vormaligen Amtes ihr jus lignandi, glaubten aber in neuerer Zeit in Beziehungauf ebendieses jus lignandi in sofern chikaniertgeworden zu seyn, als man ihnen ihre Holztheilein weiter Ferne, in Klingen und Schluchtenanwies, was ihnen nicht nur Mühe und Arbeit,sondern auch bedeutenden Zeitverlust undtheure Fuhrlöhne verursachte … was sie veranlasste, 1836 mit der Regierung sich abzufinden.“Zavelsteins Dörfer Breitenberg, Holzbronnund Oberkollwangen keine NutznießerWeiter berichtet die alte Schrift, dass die mitWald Abgefundenen ihre Anteile verkauften,was jedem Haus ungefähr im Schnitt 1000Gulden eingebracht habe. Dies war damals einkleines Vermögen. Allerdings ließen sich einige64