Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer WaldnichtbelegtenMeinunginderBevölkerung,dassdererstmaligeAufbaueinesZiegeldachesdasRechtaufeinSchindeldachverwirke:„EsistalsonichtderZwangderHolzgerechtigkeit,derdieBauernnochheutedazuveranlasst,ihreDächermitHolzzudecken,sondernderVorteil,diesehöchstbilligzubekommen.“AllerdingsbrachtederRechtsstreitvon1846denHofstetterndanndochEinschränkungen.IhrdamitverbundenerVersuch,dieHolzgerechtigkeitzumweiterenAusbauderHöfefüreinenzusätzlichenHaushaltundaufNebengebäudewieSchuppenundSchweineställeauszudehnen,schlugeinweniginsGegenteilum.DieBeschwerdewurdeunterHinweisdarauf,dassderVertragvon1551ausdrücklich(unddamitderUmfangauchdesVertragsvon1558)dasRechtauf„HausundScheuer“legt.DieBestätigungdesRechtsfürdenBezugvonBauundSägeholz,„sofernbeiNeubautenmehrals20,beiReparaturenmehrals6Stämmenotwendigsind“,wirdmitdemZusatzversehen,„undzwarunterderBeschränkungaufdieseGebäudeunterErsatzdesHauerlohns.“Beigetragendazu,dassimÜbrigendasalteundbis1972gültigeRechtbestätigtwurde,hatdieindemVerfahrenangeordneteBefragungderaltenHofstetter.DazuberichtendieAktenimGemeindearchivNeuweiler:„DiesePatriarchenbezeugten,dassdieHofstetterLehensbauernstetsallesHolz,undzwarBauundSägeholzzuHauptundNebengebäuden,KrippenundKühnern(Dachrinnen)erhaltenhätten.“Ablösungerfolgt1874mitderGemeinde,abernichtmitdemStaatAm17.Juni1849kamdasGesetzüberdieAblösungdesZehntenheraus.DieGemeindeNeuweilerlösteihrenZehntenlautUrkundevom30.April1852ab.DamitverbundenwarwohlSoskizzierteimursprünglichenMaßstab1:20000NeuweilerseinstigerLehrerundHeimatforscherWilhelmPabstum1950HofstettundseinesechsaltenLehen.63