Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer Waldziemlicher Notdurft an unschädlichen Ortengeben und auszeichnen lassen wollen.“Königliches Obertribunal bestätigt AnsprücheVermutlich ging Herzog Christoph nicht davonaus, dass sich die Hofstetter so großzügig bedienen würden, wie dies dann tatsächlich jahrhundertelang erfolgt zu sein scheint. 1682 wurde dasRecht nochmals im Forstlagerbuch bestätigt.Auch einschränkende Änderungen bliebenoffenbar – und für den objektiven Betrachterverständlich – nicht aus. Aber das vom Herzogverliehene großzügig(oder leichtsinnig, dieFolgen nicht erahnend) verliehene Recht wurdeverteidigt. Am 25. April 1845 erkämpften diewackeren Nachfolger der einstigen Lehensnehmer vor dem königlichen Obertribunal in Stuttgart das folgende Urteil, welches das verlieheneRecht von 1558 wieder auf den ursprünglichenStand brachte:„Die sechs Maier zu Hofstett sindin Gemäßheit des Vertrags vom Jahr 1558berechtigt, dasjenige Bauholz, dessen sie überdas von ihnen von der Gemeinde Neuweiler zuliefernde(welches nach einem Vertrag vom Jahre1551 in 20 Stämmen zu einem Hause oder einerScheuer und in sechs Stämmen zur Besserungeines alten Hauses oder einer Scheuer besteht)zu ihren Gebäuden benötigt sind, aus dem WaldSchindelhart von der K. Finanzkammer für denSchwarzwaldkreis unentgeltlich zu beziehen.“Damit war aber die Durchsetzungsfähigkeit derHofstetter nicht an ihrer Grenze angelangt. 1846wurde die Abgabe von Sägeholz, zu dem sie auchdas Holz für Dachschindeln zählten, strittig.Siebzig Jahre lang war kein Sägeholz mehr abgegeben worden, als 1847 die Königliche Finanzkammer die Abgabe – nach einem erneutenRechtsstreit von 1846 – bewilligte. Bestrebungendes Staates betreffs Feuerschutz hin oder her,wurde 1848 anerkannt, dass sich die Sägeholzgerechtigkeit auf die Vertäferung der Gebäude undebenso auf die Dachdeckung bezieht. So kehrtendie Hofstetter wieder von Ziegel- zu Schindeldächern zurück(wie eines bis heute auf dem Dachshof von Neuweiler-Breitenberg, bis auf denUnterbau eine vollständige Holzvilla, betrachtetwerden kann). Der Heimatforscher und Neuweiler’ Lehrer Wilhelm Pabst schreibt dazu um 1950im Zusammenhang mit einer damals verbreiteten,Lediglich der Unterstock des Dachshofes imTeinachtal auf Markung Neuweiler-Breitenberg ist aus Stein,der gesamte Baukörperdarüber einschließlichdes Daches besteht ausHolz, und hier gibt esnoch ein Schindeldach.Dies hat bei dem Gebäude aus dem letztenJahrhundert allerdingsnichts mit einer Holzgerechtigkeit zu tun.62