Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer Wald ziemlicher Notdurft an unschädlichen Orten geben und auszeichnen lassen wollen. Königliches Obertribunal bestätigt Ansprüche Vermutlich ging Herzog Christoph nicht davon aus, dass sich die Hofstetter so großzügig bedie­nen würden, wie dies dann tatsächlich jahrhun­dertelang erfolgt zu sein scheint. 1682 wurde das Recht nochmals im Forstlagerbuch bestätigt. Auch einschränkende Änderungen blieben offenbar und für den objektiven Betrachter verständlich nicht aus. Aber das vom Herzog verliehene großzügig(oder leichtsinnig, die Folgen nicht erahnend) verliehene Recht wurde verteidigt. Am 25. April 1845 erkämpften die wackeren Nachfolger der einstigen Lehensneh­mer vor dem königlichen Obertribunal in Stutt­gart das folgende Urteil, welches das verliehene Recht von 1558 wieder auf den ursprünglichen Stand brachte:Die sechs Maier zu Hofstett sind in Gemäßheit des Vertrags vom Jahr 1558 berechtigt, dasjenige Bauholz, dessen sie über das von ihnen von der Gemeinde Neuweiler zu liefernde(welches nach einem Vertrag vom Jahre 1551 in 20 Stämmen zu einem Hause oder einer Scheuer und in sechs Stämmen zur Besserung eines alten Hauses oder einer Scheuer besteht) zu ihren Gebäuden benötigt sind, aus dem Wald Schindelhart von der K. Finanzkammer für den Schwarzwaldkreis unentgeltlich zu beziehen. Damit war aber die Durchsetzungsfähigkeit der Hofstetter nicht an ihrer Grenze angelangt. 1846 wurde die Abgabe von Sägeholz, zu dem sie auch das Holz für Dachschindeln zählten, strittig. Siebzig Jahre lang war kein Sägeholz mehr abge­geben worden, als 1847 die Königliche Finanz­kammer die Abgabe nach einem erneuten Rechtsstreit von 1846 bewilligte. Bestrebungen des Staates betreffs Feuerschutz hin oder her, wurde 1848 anerkannt, dass sich die Sägeholzge­rechtigkeit auf die Vertäferung der Gebäude und ebenso auf die Dachdeckung bezieht. So kehrten die Hofstetter wieder von Ziegel- zu Schindeldä­chern zurück(wie eines bis heute auf dem Dachs­hof von Neuweiler-Breitenberg, bis auf den Unterbau eine vollständige Holzvilla, betrachtet werden kann). Der Heimatforscher und Neuwei­ler Lehrer Wilhelm Pabst schreibt dazu um 1950 im Zusammenhang mit einer damals verbreiteten, Lediglich der Unter­stock des Dachshofes im Teinachtal auf Mar­kung Neuweiler-Brei­tenberg ist aus Stein, der gesamte Baukörper darüber einschließlich des Daches besteht aus Holz, und hier gibt es noch ein Schindeldach. Dies hat bei dem Ge­bäude aus dem letzten Jahrhundert allerdings nichts mit einer Holz­gerechtigkeit zu tun. 62