Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer WaldAbgelöstwurdendieRechtezumgrößtenTeilim19.Jahrhundert.OftgeschahdiesinderWeise,wie1848inErnstmühl(s.Jahrbuch15von1997:Beitrag„WaldgerechtigkeitinErnstmühl“vonMathiasAuchundPaulRathgeber).DazuistinderBeschreibungdesOberamtsCalwvon1860kurzundprägnantfestgehalten:„DasRechtderBürgeraufBrennholzausdemStaatswaldLützenhardtwurdeimJahr1848abgelöstunddenberechtigten26Bürgern100MorgenStaatswaldungenabgetreten,welchenungemeinschaftlichinderArtbewirtschaftetwerden,daßderHolzerlösdenBerechtigtengleichmäßigzukommt.“Verträgevon1551und1558regelndieHofstetterRechteViellängerhieltendieRechtederHofstetter.Sie(undauchdieBerechtigteninSpeßhardt)konntendiesebisweitins20.Jahrhundertimmerwiederverteidigenundhinüberretten.ErsterschriftlicherBelegderHofstetterHolzgerechtigkeitisteineimGemeindearchivNeuweilererhaltenePergamenturkundeausdemJahr1551.Mitihrwerden,wieausderEinleitunghervorgeht,Streitigkeitenbeigelegt.„Zank,SpanundWiderwille,auchRechtfertigungengegeneinander“,sollenmitdemVertrag„gänzlichverlassen“,undessollzwischendenEinwohnernvereinbartwerden,„wieesfürderhinmitderAllmand,Wun,Waid,Wasser,Wald,HolzundTrabeigenerundgemeinerGüterhalbdurchsiegebrauchtundgehaltenwerdensoll.“DiebeidenerstenPunkteregelnWaidundZufahrtsrechte,derdrittedokumentiertdenAnspruchderHofstetter,dasBrennholzimGrund,derGegendumsheutigeSchützenhausvonNeuweiler,zuhauen.DannfolgenFestlegungenzumRechtdes„‚Streuwemähens‘überdenKönigsbergherein“fürNeuweilerund„Hofstätten“.WeiterfolgtzumThemaBauholz:„ZumFünften…soeinEinwohnervonHofstättenneuHausoderScheuernbauenwölt,undalsoBauholzzuhabenbedürftigwär,auchdievonNeuweilerdarumanspräch,sosollensieihm,aufihrderenvonNeuweilerWäldern(seyndtauchdasZutunschuldig)ohnallEntgeltgenussoderWiderlegunggebenundzuhauenzustellenundfolgenlassen:NemblichzueinemHausundScheuren40Stämm,zueinemHausodereinerScheurenzuderenjedemzwanzigStämm,zuBesserungeinesaltenHausoderScheurensechsStämm,ohngefährlichnachdemesdieNotdurfterhaischenundzutragenwürde.“DiesechsHofstetterLehensbauernalsgesamteHofstetterBürgerschaftschnittenmitdeminzweiweiterenPunktenPachtundWaidangelegenheitenregelndenVertrag„aufMontagnachSt.GeorgendesRittersTag,alsmanzähltvonChristiunseresliebenHerrnundSeligmachersGeburth,TausendfünfhundertfünfzigundeinJahr“(23.April1551),gutab,dender„ehrenwerteundfürnehmeJohannZaiserVogtzuCalw“genehmigteundsiegelte.AberderBedarfanGerechtigkeitwarfürdiesechsHofstetterLehensbauerndennochnichterschöpft.SieerkämpftensichauchimSchindelhardt,demGebietumdieStraße,dievomOrtinsKleinenztalführt,vomdamaligenHerzogChristoph1558nochRechte.DorthattensienachdemWeidlagerbuch1858fürStadtundAmtCalw„einRechtzumEinweidenmitRindviehundeinÄckerichrecht“(abgeleitetvon„Geeckerich“,wasSchweinemastbedeutet).IndemVertragvom10.April1558weistderHerzogzunächstdaraufhin,dassder„SchindelhardtunsohnealleMittelmitallerforstlichenOberundGerechtigkeiteigenthumlichzugehört“,alsoalleinseinEigentumsei.Aberals„besondereGnad“erlaubter,dassdiesechsMaierumBauholzanhaltenkönnen,wennihnendievomVertragvon1551herausNeuweilersWaldzustehendenStämmenichtausreichensolltenu.a.mitfolgenderBestimmung:„…wassiedannüberdasselbigzuihrenGebäudenundHausfürBauundBrennholzweiteresnothdürftigseinwürden,umdasselbigsollensiejederzeitbeiunseremForstmeisterinWildbadanhalten,durchwelchenwirihnensolchesinberührtemWald,demSchindelhardt,nach61