Hans Schabert · Die alten Holzgerechtigkeiten im Calwer WaldSolche Rechte gab es auch andernorts für dieDörfer im Calwer Wald. Aber nirgendwo warensie so ausgeprägt und langlebig wie in Hofstett.Der Vertrag von 1558 hatte bis ins Jahr 1972Gültigkeit, also über 420 Jahre. Noch manchemälteren Bürger ist in Erinnerung, dass die Chefsdes Forstamts die Rechte der Hofstetter gelegentlich auch als„Holz un gerechtigkeit“ bezeichneten,denn gelegentlich sind die gegebenen Möglichkeiten schon ziemlich ausgenützt worden. Dieszeigen die Lieferungen von Bauholz an einenHofstetter Lehensbauern: Nach dem Plan einesWürzbacher Zimmermeisters erhielt er im Jahr1785 sage und schreibe„254 Stämme mit 11 860Schuh“(umgerechnet rund 3 500 Metern entsprechend). Hintergrund ist dies wohl auch für einnoch in den 1970er-Jahren vorhandenes Schindeldach im Haldenweg auf einem Ökonomiegebäude,für welches das Material bis zur Ablösung 1972nach den alten Verträgen ebenfalls kostenlos ausdem Staats- und ehemaligen Klosterwald zu liefernwar. Aber fangen wir von vorne an: Was hatte esüberhaupt mit den alten Rechten auf sich?Das Land, das die Bauern in der frühen Neuzeitbewirtschafteten gehörte ja zunächst den adeligen oder kirchlichen Grundherren, im Oberamt Calw in der betrachteten Zeit der Herrschaft Württemberg, dem Kloster Herrenalboder dem Kloster Hirsau, später dann ganz demStaat. Die Grundherren forderten für die Überlassung des Landes und den gewährten Schutzvon den Lehensnehmern mancherlei Abgabenin Geld und Naturalien, die ganz beträchtlicheLasten waren. Diesen standen nicht sehrumfangreiche, aber immerhin auch wertvolleRechte gegenüber. Dies waren vor allem dieWaldgerechtigkeiten, zu denen anfangs auchdie freie niedere Jagd, das Nützen von Weiderechten im Wald oder das Streu-Mähengehörten. Aus dem Wald durften Bau-, Brenn-,Wagen- und Pflugholz entnommen werden.Der Calwer Graf, der den Wald besiedelte, hattedas herrenlose Land vom Kaiser bzw. König alsReichsgut erhalten und den Neusiedlern wohlmit der Berechtigung überlassen, den Waldzwischen den verschiedenen Ortschaften zunützen. Die nachfolgenden Grundherren –durch Kauf, Tausch oder, wie meist die Klöster,durch Schenkung – zum Rechtsinhaber geworden, schränkten diese Rechte dann mehr undmehr ein.Auf dem um 1960 entstandenen Luftbild lassensich auf den Gebäuden inHofstett im Haldenwegnoch deutlich Schindelnauf manchen Dächernund die vielfache Nutzung von Holz erkennen.60