Viehherde abgefressen wurde. Die Altensteigerwollten kein Stück ihres zur Viehweide genütztenWaldes abgeben; dass dabei ihr Vieh auch nochGetreidepflanzen fressen konnte, war ihnensicherlich äußerst willkommen.Eine ganz andere, sogar lebensgefährliche Erfahrung machte der im Dienste von Heinrich vonGültlingen stehende Bernecker Jäger AuberlinSchwemlin(Schwemmle) bei einer Wildschweinjagd im Bernecker Thann:„so stach derSchwemlin uff ain mal ein groß Schwin Jm Thanndie hett den selben gar by umb gebracht, wa manJm nit zu hilff komen were“.8Damit ist hier eine der zahlreichen Aussagen zuden umstrittenen Jagdrechten im Bernecker Tannwiedergegeben. Die Zeugenaussagen dazu hättenjedoch nicht unterschiedlicher ausfallen können.Während nahezu alle von der badisch-Altensteiger Seite aufgebotenen Zeugen die Jagdrechte seit jeher als Recht des jeweiligen Altensteiger Herrn bekundeten, stritten dies die gültlingischen Zeugen völlig ab und bekundeten dieJagdrechte als gültlingische Rechte. Für denbetagten Heinrich von Gültlingen besaßen seineJagdrechte im Bernecker Thann solche Wichtigkeit, dass er im damaligen Streit mit Wilhelm vonUrbach folgende Bemerkung gemacht haben soll:„wann er[= Wilhelm von Urbach] mer Jagenwölte(,) so söllte er Jm das zuovor wißen tuon,So wölte er ain Schweinspieß nemen, an sölichenhag Ston[= stehen], unnd umb sine vätterlichenerb sterben, unnd ob er Noch also schwachwere“.9Dies war nicht aus der Luft geholt, denntatsächlich stach Wilhelm von Urbach im Verlaufdieser Streitigkeit einen Knecht des Hans vonGültlingen nieder.10Von dem Warter Schultheißen ClainhannsWurster erfahren wir über die Altensteiger, dasssie um 1475 den Köllbach oder die Nagold„abschlahen, Damit sie uff Ir kirchwyhin(Kirchweih, Kirbe) möchten visch haben“.11Dieälteste Begebenheit wusste der 59-jährigeSimmersfelder Conrad Klöß zu berichten. Dessengleichnamiger Großvater hatte ihm erzählt, dassdie Grenzen des Altensteiger Kirchspiels bereitszu der Zeit des Grafen Rümelin von Zeit zu Zeitumgangen, d.h. abgeschritten wurden.12UnterGraf Rümelin kann hier nur Graf Rudolf vonHohenberg genannt Rümelin, Herrscher überAltensteig bis ca. 1396, gemeint sein.Ein Altensteiger wollte einst heimlich einenBaum im Bernecker Thann absägen. Dazu wurdeberichtet, dass„der selbig ain Capen zipfel umbden Bom gebunnden, das man das Segen destrominder[= weniger] gehörn möchte“. Genützt hatihm dies nichts, denn Burkhard von Gültlingenim unteren Schloss in Berneck hörte das Sägegeräusch trotz Kappenzipfel und schickte dreivon Berneck, darunter den Keppler(Köpeler) undden Schultheiß, genannt der alte Freuden Haintz,um den Missetäter zu ihm nach Berneck bringenzu lassen.13Von Schlägereien, Armbrüsten und demWildberger TurmDa sich die rechtlichen Auseinandersetzungenzwischen Baden und den Gültlingern auch umdie Hoheitsrechte sprich Gerichtsrechte in undum Überberg drehten, erfahren wir von zahlreichen kleineren Delikten, Tätlichkeiten oderSchlägereien, deren Behandlung einschließlichder verhängten Bußgelder(Frevel) der dörflichenGerichtsbarkeit unterworfen war. Der OrtsnameÜberberg war damals noch nicht gebräuchlich,statt dessen zählte man die einzelnen Siedlungenauf: Lengenloch, Heselbronn und Zumweiler,damals noch Zun-Weiler oder einfach nur Weilergenannt. Im Verlauf der Zeugenvernehmungenwurden vermutlich alle Tätlichkeiten auf denWald- und Feldfluren Überbergs erwähnt, derersich die Leute 1509 noch erinnern konnten, umso den bisherigen Rechtsbrauch zu dokumentieren.Die am weitesten zurückliegende Schlägereispielte sich ungefähr um 1480/85 ab, als sich imBernecker Thann sogar der Adlige Wolf vonGültlingen, der ab 1509 in Berneck regierte,„unnd ain pur[= Bauer] hiess der neff vonGarwyler ain annder schlugen“. Der GarrweilerBernhard Neff hatte deshalb den fälligen Frevelan Wolfs Vater Hans von Gültlingen zu bezahlen.14Wolf selbst dürfte wohl straffrei gebliebensein.An den Tätlichkeiten waren sehr häufig Hirtenbeteiligt, die wohl für ihre Herden gute Weide10