Die Bauerngüter waren also im Gegensatz zt den Lehengütern beispielsweise in Simmersfeld oder Ettmannsweiler Eigengut des jeweiligen Besitzers und nicht Lehengut. Daher konnte ein Bauer auch im Unterschied zu einem Lehengut frei über seine Güter entscheiden und diese z.B. auch ungehindert einzeln verkaufen, während ein Lehengut, beispielsweise beim Erbfall, in der Regel nur als ganzes weiterveräußert werden konnte. Konsequenterweise finden sich für Fünfbronn auch keine detaillierten Beschreibungen der Ackerund Wiesenstücke, die sonst in den Lagerbüchern üblicherweise enthalten sind." Diese außergewöhnliche Besitzeigenschaft der Neuzeit geht also zurück auf den Freikauf im 14. Jahrhundert, als sich die Fünfbronner von der hohenbergischen Dorfund Grundherrschaft loskauften. Wenn wir uns diesen Kauf vergegenwärtigen, dann kommen wir notwendigerweise auf zwei Schlüsse. Zum einen war dem oder den Hohenberger Grafen eine einmalige wesentlich größere Geldsumme angenehmer als die jährlichen, sicheren, jedoch auch niedrigeren Steuerababgaben, d.h. hier herrschte eine Finanzknappheit im gräflich-hohenbergischen Hause. Dies mag nicht überraschen, da die Geschichte der Hohenberger im 14. Jahrhundert von einem stZindigen Verkauf ihrer Besitzttimer geprägt war, was eine ständige Finanzknappheit widerspiegelt. Was einem aber äußerst erstaunen muss, woher hatten die Fünfbronner das notwendige riesige Kapital, um ihren Freikauf zu tätigen ? Denn dieses war notwendig, wie es der Egenhauser Hans Schurer in seiner Kundschaft von 1478 so schön beschreibt: ,,vnd langten wyd hinder sich also daß sy sich selbs erkofften". sie an die von besenfeld kommen" .2a Der Langenhart befindet sich links der Großen Enz a:uf der Höhe von Gompelscheuer (Enzklösterle). Da Berchtold Klöß 1480 ungefähr 60 Jahre alt war, seine Eltern also gegen 1390 geboren wurden, könnte sich dieser Waldverkauf im 14. Jahrhundert abgespielt haben. Möglicherweise bildeten diese Einnahmen einen großen Anteil an der Freikaufsumme. Die zwei anderen Hinweise entstammen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Um 1450 versuchten die Fünfbronner, die Holzschlagrechte in den Wäldern südlich ihres Dorfes in den beiden Wäldern Bremen und Hagwald wahrscheinlich gegen die bisherige Rechts-praxis ausschließlich selbst zu nutzen, was Proteste und einen Rechtsstreit mit dem Altensteiger Kirchspiel auslöste.2s Das Altensteiger Kirchspiel bildete ja neben den kirchlichen Belangen auch eine Waldgenossenschaft. Der Fünfbronner Hans Clöß bemerkte aber dazt, dass die Holzhaurechte im Hagwald von dem Kirchspiel abgekauft worden waren. 1461 beschwerten sich die Bewohner des Altensteiger Kirchspiels darüber, dass die Fünfbronner angeblich 10.000 Eichbäume gefällt und geschält hatten.26 Die so gewonnene Eichenrinde wurde sicherlich an Gerbereien verkauft, die daraus die Gerblauge herstellten. Dennoch auch wenn sich hier eine umfangreiche Betätigung der Fünfbronner Männer im Holzgeschäft abzeichnet, dass die Fünfbronner das zum Freikauf nötige enorne Kapital ansammeln konnten, bleibt überraschend. Es ist nicht vorstellbar, dass dieser Reichtum aus dem landwirtschaftlichen Anbau stammen konnte, dazu war (und ist) der Buntsandsteinboden in Fünfbronn viel zu kärglich. Nein, dieser außerordentliche Reichtum konnte nur aus dem kommen, was die Fünfbronner in ihrer abgeschiedenen Lage reichlich hatten: aus dem Wald, der als Weide zur Viehwirtschaft und vor allem als Holzressource wohl die Grundlage zt diesem Vermögen bildete. Nun gibt es natürlich keine Aufzeichnungen zur Vermögenslage der Fünfbronner im 15. oder gar im 14. Jahrhundert, aber es gibt doch drei Hinweise einer verstärkten Holzwirtschaft durch die Fünfbronner Einwohner. Die erste ist einer Kundschaft der beiden Fünfbronner Berchtold Klöß und dem Schultheißen Bentz Purlin von 1480 zu entnehmen, die von ihren Eltern erzählt bekamen, dass ,,die wäld uf dem Langenhart genannt die swabwäld (= Schwabwälder) des Lodholtzen und Zimmermanns Burchart vo Funfbronn gewesen sind, die selbe haben söllichs wäld ettlichen gein gernsbach zt kauff geben, darnach sind Fünfbronn wird württembergisch (um 1400) Sehr lange konnten die Fünfbronner ihren herrschaftsfreien Zustand in dieser Zeit der zahlreichen militärischen Auseinandersetzungen (Fehden) nicht aufrecht erhalten. Eine Herrschaftszugehörigkeit bedeuteteja nicht nur belastende Steuerabgaben, sondem auch einen aktiven Schutz durch die Herrschaft. Die erlittene, schmerzhafte Entführung von 10 Ochsen, sicherlich von der Waldweide, im Jahre 1400 durch Wolf von Ow auf der Burg Mandelberg (Waldachtal) belegt dies nachdrücklich. Vielleicht war der freiwillige Ubergang unter württembergischer Schutzherrschaft erst kurz zuvor geschehen und dem Adligen von der Burg Mandelberg im Waldachtal nicht bekannt Steinhofer bemerkt ja, dass Wolf von Ow die Fünfbronner für Feinde hielt, wahrscheinlich fälschlicherweise, oder dieser Raub war der lelzte Anstoß zu diesem weitreichenden Schritt gewesen, so dass der Übergang zu Würltemberg auf das Jahr 1400 oder kurz danach zt datieren wäre.27 49 |
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