Die Bauerngüter waren also ­im Gegensatz zt den Lehengütern beispielsweise in Simmersfeld oder Ett­mannsweiler ­Eigengut des jeweiligen Besitzers und nicht Lehengut. Daher konnte ein Bauer auch ­im Unterschied zu einem Lehengut ­frei über seine Güter entscheiden und diese z.B. auch ungehindert einzeln verkaufen, während ein Lehengut, beispiels­weise beim Erbfall, in der Regel nur als ganzes wei­terveräußert werden konnte. Konsequenterweise fin­den sich für Fünfbronn auch keine detaillierten Beschreibungen der Acker­und Wiesenstücke, die sonst in den Lagerbüchern üblicherweise enthalten sind." Diese außergewöhnliche Besitzeigenschaft der Neuzeit geht also zurück auf den Freikauf im 14. Jahrhundert, als sich die Fünfbronner von der hohen­bergischen Dorf­und Grundherrschaft loskauften. Wenn wir uns diesen Kauf vergegenwärtigen, dann kommen wir notwendigerweise auf zwei Schlüsse. Zum einen war dem oder den Hohenberger Grafen eine einmalige wesentlich größere Geldsumme ange­nehmer als die jährlichen, sicheren, jedoch auch nied­rigeren Steuerababgaben, d.h. hier herrschte eine Finanzknappheit im gräflich-hohenbergischen Hause. Dies mag nicht überraschen, da die Geschichte der Hohenberger im 14. Jahrhundert von einem stZindigen Verkauf ihrer Besitzttimer geprägt war, was eine stän­dige Finanzknappheit widerspiegelt. Was einem aber äußerst erstaunen muss, woher hatten die Fünfbron­ner das notwendige riesige Kapital, um ihren Freikauf zu tätigen ? Denn dieses war notwendig, wie es der Egenhauser Hans Schurer in seiner Kundschaft von 1478 so schön beschreibt: ,,vnd langten wyd hinder sich also daß sy sich selbs erkofften". sie an die von besenfeld kommen" .2a Der Langenhart befindet sich links der Großen Enz a:uf der Höhe von Gompelscheuer (Enzklösterle). Da Berchtold Klöß 1480 ungefähr 60 Jahre alt war, seine Eltern also gegen 1390 geboren wurden, könnte sich dieser Waldverkauf im 14. Jahrhundert abgespielt haben. Möglicherweise bildeten diese Einnahmen einen großen Anteil an der Freikaufsumme. Die zwei anderen Hinweise entstammen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Um 1450 versuchten die Fünf­bronner, die Holzschlagrechte in den Wäldern südlich ihres Dorfes in den beiden Wäldern Bremen und Hag­wald ­wahrscheinlich gegen die bisherige Rechts-pra­xis ­ausschließlich selbst zu nutzen, was Proteste und einen Rechtsstreit mit dem Altensteiger Kirch­spiel auslöste.2s Das Altensteiger Kirchspiel bildete ja neben den kirchlichen Belangen auch eine Waldge­nossenschaft. Der Fünfbronner Hans Clöß bemerkte aber dazt, dass die Holzhaurechte im Hagwald von dem Kirchspiel abgekauft worden waren. 1461 beschwerten sich die Bewohner des Altenstei­ger Kirchspiels darüber, dass die Fünfbronner angeb­lich 10.000 Eichbäume gefällt und geschält hatten.26 Die so gewonnene Eichenrinde wurde sicherlich an Gerbereien verkauft, die daraus die Gerblauge her­stellten. Dennoch ­auch wenn sich hier eine umfang­reiche Betätigung der Fünfbronner Männer im Holz­geschäft abzeichnet, dass die Fünfbronner das zum Freikauf nötige enorne Kapital ansammeln konnten, bleibt überraschend. Es ist nicht vorstellbar, dass dieser Reichtum aus dem landwirtschaftlichen Anbau stammen konnte, dazu war (und ist) der Buntsandsteinboden in Fünfbronn viel zu kärglich. Nein, dieser außerordentliche Reich­tum konnte nur aus dem kommen, was die Fünfbron­ner in ihrer abgeschiedenen Lage reichlich hatten: aus dem Wald, der als Weide zur Viehwirtschaft und vor allem als Holzressource wohl die Grundlage zt die­sem Vermögen bildete. Nun gibt es natürlich keine Aufzeichnungen zur Ver­mögenslage der Fünfbronner im 15. oder gar im 14. Jahrhundert, aber es gibt doch drei Hinweise einer verstärkten Holzwirtschaft durch die Fünfbronner Einwohner. Die erste ist einer Kundschaft der beiden Fünfbronner Berchtold Klöß und dem Schultheißen Bentz Purlin von 1480 zu entnehmen, die von ihren Eltern erzählt bekamen, dass ,,die wäld uf dem Lan­genhart genannt die swabwäld (= Schwabwälder) des Lodholtzen und Zimmermanns Burchart vo Funf­bronn gewesen sind, die selbe haben söllichs wäld ett­lichen gein gernsbach zt kauff geben, darnach sind Fünfbronn wird württembergisch (um 1400) Sehr lange konnten die Fünfbronner ihren herr­schaftsfreien Zustand in dieser Zeit der zahlreichen militärischen Auseinandersetzungen (Fehden) nicht aufrecht erhalten. Eine Herrschaftszugehörigkeit bedeuteteja nicht nur belastende Steuerabgaben, son­dem auch einen aktiven Schutz durch die Herrschaft. Die erlittene, schmerzhafte Entführung von 10 Ochsen, sicherlich von der Waldweide, im Jahre 1400 durch Wolf von Ow auf der Burg Mandelberg (Waldachtal) belegt dies nachdrücklich. Vielleicht war der freiwil­lige Ubergang unter württembergischer Schutzherr­schaft erst kurz zuvor geschehen und dem Adligen von der Burg Mandelberg im Waldachtal nicht bekannt ­Steinhofer bemerkt ja, dass Wolf von Ow die Fünfbronner für Feinde hielt, wahrscheinlich fälschlicherweise, oder dieser Raub war der lelzte Anstoß zu diesem weitreichenden Schritt gewesen, so dass der Übergang zu Würltemberg auf das Jahr 1400 oder kurz danach zt datieren wäre.27 49