sich ereignen oder das Gewölb einstürzen sollte und der Wein in Fcissern welches der Amtsvogt Hüttenschmied fiir die Herrschaft deren Werth gegenwörtig für über tausend Thaler erkauft wurde, Schaden leiden sollte, so soll er schuldig und verbunden sein von allen wirklichen erwei­senden Kosten und Schaden zu haften unter Verpföndung seines ganzen Vermö gens. Signum Berneck, 12. November 1772. J ohann J akob C onzelmnnn Zu vorstehendem Accord verbinden sich im Namen der Herrschaft von Gültlingen deren Amtsvogt zu Berneck Ludwig Friedrich Hütten­schmied, Johann Jak. Conzelmann. 1787 schrieb Johann Jakob Conzelmann folgen­den Bewerbungsbrief: An den Hochfreyherrlichen Samule Friedr. von Gültlingen wegen Salpetergaben zu Berneck und den Orten Gültlingschen Gebiet von dem Sal­peterer Conzelmann aus Haiterbach um eine neue Konzession auch wegen dem Mitbewerber Müller aus Altensteig. ReichsHochwohlgeborener Freyherr gncidig Hochgebietender Herr. Euer Hochfreyherrlich Gnaden nehmen doch nicht ungnädig, dass ich mich aller Unter­thönigkeit die Anzeige machen will zu Berneck bei demverordneten Stabsbeamten gebührend um die Grabstatt gemeldet und nachgesucht mich wiederum um die in vorigen Jahren gemachte Konditionen die euer Hochwohlgeb. meinen Hochgebietenden gnddigen Herrn noch wohlan­genehm sein dürften dort graben zu lassen. Doch ich bekam die unverhffie Antwort, dass die Grabstatt zu Berneck und Garrweiler dem Sal­petersiederer Müller aus Altensteig bereits auf nrichsten Herbst zu graben zugesagt wrire. Ich fragte nach, was der Salpetersiederer gcibe, so belam ich die Antwort 150 Gulden,weil ich aber die Grabstatt zu Berneck und Garrweiler zu gra­ben, die gnddige Erlaubnis vor dem Altensteiger gehabt habe, so bin ich unterthtinigster Hoffnung Euer Hochfreyherrlich Ganden werden mir die Gnade vor jenem widerfahren lassen und die Grab statt mir zuzusagen. In Rücl<sicht,weil euer Hochfreyh. Gnaden schon im voraus versichert sein dnrf, dass ich sowohl in der Herrschaftlichen als auch anderen Gebriude mich so verhrtlten, dnss niemand ohne Not den geringsten Schaden davon erleiden werde, an­dernteils erbiete ich mich statt der 150 Gulden 20 mehr also 170 Gulden zahlen werde, und die abgringige Aschen den Unterthanen dieser beiden Orte unentgeltlich verabfolgen zu lassen. Er­warte also die gnädige Entscheidung und Reso­lution und bin in der zuversichtlichen Hoffnung Euer Hochfreyherrl. Gnaden, werden dero Grab­statt mir vor jenem angedeyen lassen, auch ohne unterthrinige MaJ3gab in möglicher Bölde und das weitere an seine Behörde zu übergeben gnri­dig geruhen. Wobei ich in aller unterthrinigen Empfehlung und schuldiger Hochachtung dnmit beharre Euer Hochfreyherulichen Gnaden. Haiterbach den 30.ten Aprilis 1781. ganz unterthcinigster gehorsamster Johann Jakob Conzelmann Salpetersiederer zu Haiterbach Nagolder OberAmts. Offensichtlich hat der Salpetersieder Conzel­mann nach diesem Bittgesuch auf Grund seiner Zuverlässigkeit die Konzession zum Graben wie­derum erhalten, ebenso 6 Jahre später, als die Konzession erneut vergeben wurde. Im Vertrag von 1787 heißt es: Zu vorstehendem Accord verbinden sich Johann Jabb Conzelmann den 16. Juni 1787 Im Namen der Freyherrn von Gültlingen Der AmtsVogt zu Berneck Ludwig Friedr. Hüttenschmied. Quellen: Salpetergraben in Berneck. Generallandesarchiv Karlsruhe. Regesten der Freyherren von Gültlingen Nr. 877 Burgfriedensbrief von 141 5. Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Regesten der Freyherren von Gültlingen B. 518 .46 Pottaschenhütte. Gebäude Cataster Berneck 1818-1845 Schoch, D. Oswald: Aus verschwundenen Waldgewerben, Neuenb nr g 199 4 25