dem kein moderner Historiker sagen kann, was man darunter eigentlich zl verstehen habe. Das sog. Annal­und Statutenbuch der Stadt Altensteig von 1490 ff.lässt sich am zutreffend­sten als Kopialbuch bezeichnen, zuständig für Grundsteuern (­Lagerbuch), Gerichtsver­fassung, Kirchspiel, Stiftungs-Urkunden und Statuten (und einige andere Schriftstücke), die für die Stadtverwaltung in threr Zeit von beson­derer Bedeutung waren. Dementsprechend lässt sich auch kein ,,Verfasser" und kein Auftraggeber namhaft machen, noch nicht einmal der (oder die ?) Schreiber, der/die einzelne Texte in einem Zug oder nach und nach eingetragen hatlhaben. Über alle diese Menschen hinter den Texten wissen wir nichts, weil sie nicht genannt werden. Ein kurzer Überblick über die Statuten dürf­te einen erwünschten Eindruck geben, warum dieses Kopialbuch für Stadt und Amt Altensteig ­und vielleicht darüber hinaus ­von großer Bedeutung ist, wenn auch nicht als Chronik (Annalen), jedoch dadurch, dass es über die Statuten tiefe Einblicke in die zeitgenössischen Leben sbedingungen gibt [nach stehende Zählung nach Seiten ­pagina = p.l. p.3la-32b: Büttel-Ordnung p.33a: Mesner-Lohn p.33b-34a: Einung p.34a: Weinkauf p.34b: Ainung der Metzger p.35a: Werkmeister-Lohn p.35b: Fisch-Ordnung p.36a-36b: (Anderes und leer) p.37a-37b: Bäcker-Ordnung (mit Forts.s.u.) p.38a: Wirte-Ordnung p.38b-39a: Bäcker-Ordnung (Forts.) p.39b: Salz-Ordnung p.39b: Nachtrag zum Markt (s. Büttel ­Ordnung) p.40a-43a: (Anderes und leer) p.43b-45b: Vieh-Ainung (eine allgemeine Weide-Ordnung, noch nicht transkribiert) Von Zünften ist in diesem Buch und zt die­ser Zeit nirgends die Rede, und es fehlen merk­würdigerweise,,Ordnungen" für Handwerker, die in einer zentralörtlichen Stadt unbedingt vor­handen gewesen sein müssen (und anderswo vergleichsweise auch vorhanden waren), z.B. Müller, Schmiede, Schlosser, Zimmerleute, Maurer, Weber, Schuster, Seiler, Gerber, Kaufleute, Fuhrleute, usw. Zwischen die vorhandenen Handwerker­Ordnungen eingestreut sind andere ,,Ord­nungen" rein rechtlicher Ar1, z. B. für ,,Richter" (heute: Gemeinderäte),,,Burgermeister" (heute: Kämmerer), Neubürger, die Wacht, u.a.m. Da immer wieder durcheinandergeschrieben wurde, je nach freiem Platz, kann erst eine voll­ständige Transskription den weitgespannten Umfang und den historischen Wert des ganzen Buches vermitteln. Sie wurde zwar schon in Angriff genommen, erweist sich aber als ein sehr zeitaufwendiges und im Hinblick auf das Sachverständnis schwieriges Unternehmen, bei dem das reine ,,Lesen" noch die geringsten Probleme bereitet. Wer weiß z. B. (zt finden beim Werkmei­sterlohn), was um 1490 und nu Zeit der Schilling-Heller-Währung (1 ß = lzh) die expli­zit so benannte ,,fünfer-werung" gewesen ist? Es ließ sich bis jetzt kein Münzkundiger oder Geldhistoriker finden, der wüsste, dass es um diese Zeit eine solche dezimal-ähnliche Unter­teilung gegeben hat; interessant, aber unbe­kannt, doch zu 1490 im Altensteiger Kopial­buch, f .35,2n finden. Schließlich zeigt das Papier fast durchge­hend ein schönes Wasserzeichen vom Typ Ochsenkopf mit Blume, das mit Hilfe des Hauptstaatsarchivs Stuttgart bzw. der dort auf­bewahrten Piccard-Kartei erst noch bestimmt werden muss, um zu erfahren, aus welcher Papiermühle es stammt. tl