Die Büttel-Ordnung als Beispiel Aufgaben, Gebührentarife und Entlohnung des Büttels von Altensteig im Jahre 1499 in einer Person städti s cher Vollzug sbe amter, Ausrufer (statt Amtsblatt), Gebühreneintreiber, Marktaufseher, Gerichtsdiener, Straßenwart Feldschütz. Polizist. [pag.31r] [Seite 3la= Blatt 31 vorn] No[ta]. Uff Dinstag nechst nach dem Sonntag Reminse­re Ao dni vierzehenhundert Nunzig und Nün J_r habent der Schultheiß mit namen Bonaventura wenndler mit sampt baiden burgenmaystern nem-lichen Conrat schni-dern und Hainrich Düf-feln und den Rich-tern z_ Alltensteig dicz nach-geschribne verbodt s. fsive] gebodt die Statt All-tensteig antreffend mit sampt andern artickeln wie nach volgend geseczt und gemacht Die auch on ableßig stett und vest gehalten wer­den sollen. Merke. Auf Dienstag nächst nach dem Sonntag Re­mins-cere Anno Domini 1499 haben der Schult­heiß namens Bonaventura Wendler mitsamt bei­den Burgermeistern, nämlich Conrad Schneider und Heinrich Düffel, und den Richtern zu Alten­steig diese nachgeschriebene Verbote und Ge­bote, die Stadt Altensteig betreffend, mitsamt andern Artikeln, wie nachfolgt, gesetzt und gemacht, die auch unablöslich, stetig und fest gehalten werden sollen. Artickel den büttel antreffend Artikel den Büttel betreffend Item IIII Ib Hh ime zelen und soll dehain schol­der nemen Es werde Im dann besonnder z_ ge­1aßen Item. 4 Pfund Heller [sind] ihm [von der Stadt als Gehalt zll zahlen, und [er] soll keine Schul­den [der Begriff "scholder" ist mir unbekannt, aber wohl so zu verstehen] aufnehmen, es werde ihm denn besonders zugelassen. Item mer hatt der büttel all zöll wie hernach Item. Außerdem gehören dem Büttel alle Zollf­volgt gebührenl wie hernach folgt. 18