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Gaugenwald). Der bäuerliche Besitz ist in diesem Fall nicht mehr an einem Stück, sondern besteht aus einigen größeren Flächen, die auf der Feldmark verteilt sind. Ein gutes Beispiel hiefür bietet Wörners- berg. Eine solche Flureinteilung wird als Weilerflur bezeichnet. Das Ortsbild ist nicht mehr so locker; zwischen die Bauernhäuser haben sich weitere Gebäude eingeschoben, von Handwerkern, Taglöhnern, die
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Bild 156: Eaugenwald. Zerstückelung einiger Hufen. Maßstab 1:23 000.
ebenfalls kleineren Grundbesitz haben (s. östlicher Ortsteil von Zwerenberg). Im Calwer und teilweise im Neuenbürger Oberamt haben sich die Waldhufendörfer durchweg reiner erhalten als in unserem Gebiet. Die Städte Berneck und Zavelstein, die dem Hufengebiet angehören, haben von Hause aus Weilerflur, da sie infolge ihrer Schutzlage aus einem Sporn und ihrer Ummauerung von der Feldflur abgetrennt sind.
Zwischen die Eewannsiedlungen und Waldhufendörfer sind hie und da Einzelhöfe eingeschoben. Ihr Grundbesitz besteht aus einer größeren zusammenhängenden, meist unzerstückelten Fläche von qua-