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Gaugenwald). Der bäuerliche Besitz ist in diesem Fall nicht mehr an einem Stück, sondern besteht aus einigen größeren Flächen, die auf der Feldmark verteilt sind. Ein gutes Beispiel hiefür bietet Wörners- berg. Eine solche Flureinteilung wird als Weilerflur bezeichnet. Das Ortsbild ist nicht mehr so locker; zwischen die Bauernhäuser haben sich weitere Gebäude eingeschoben, von Handwerkern, Taglöhnern, die

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Bild 156: Eaugenwald. Zerstückelung einiger Hufen. Maßstab 1:23 000.

ebenfalls kleineren Grundbesitz haben (s. östlicher Ortsteil von Zwe­renberg). Im Calwer und teilweise im Neuenbürger Oberamt haben sich die Waldhufendörfer durchweg reiner erhalten als in unserem Gebiet. Die Städte Berneck und Zavelstein, die dem Hufengebiet an­gehören, haben von Hause aus Weilerflur, da sie infolge ihrer Schutz­lage aus einem Sporn und ihrer Ummauerung von der Feldflur ab­getrennt sind.

Zwischen die Eewannsiedlungen und Waldhufendörfer sind hie und da Einzelhöfe eingeschoben. Ihr Grundbesitz besteht aus einer größeren zusammenhängenden, meist unzerstückelten Fläche von qua-