- 79 -
2. Veränderung in der landwirtschaftlichen Nutzung
Infolge der zum Teil starken Parzellierung der Waldhufen durch die Tagelöhneransiedlungen und die Realteilung, der Wald aufwertung und dem Einfluss der Industrie und des Fremdenverkehrs, trat auch eine Veränderung in der landwirtschaftlichen Nutzung ein.
Die Feld - Graswirtschaft hat sich zwar in ihren Grunzügen, nämlich dem Wechsel zwischen Acker und Grünland, bis heute erhalten, aber ihr Rhytmus wurde den zeitlichen Gegebenheiten angepasst, wobei vor allem das Grünland zugunsten des Ackerlandes zurückging.
Als im 18. Jahrhundert eine Waldaufwertung einsetzte, wurden zugleich die Waldgerechtigkeiten, welche die Bauern bis dahin besassen, eingeschränkt. So durfte das Vieh jetzt nicht mehr in den Wäldern geweidet werden, und es setzte sich nach und nach die Stallfütterung durch. Die Grünlandnutzung ging damit immer mehr in eine intensivere Form über. Aber auch für den Ackerbau hatte die Waldaufwertung Folgen. Da es schon immer an Dünger gefehlt hatte, wurden die Felder beim Umbruch des Grünlandes zum Ackerland gebrannt und die Asche als Dünger ver wendet. Das Reisig, das die Bauern zum Brennen dieser Wasäcker brauchten, hatten diese seither aus dem Wald geholt. Seit der Waldaufwertung war ihnen dies jedoch untersagt.
Diese Entwicklung führte zu kleinbäuerlichen Betrieben mit weniger als 5 ha Nutzfläche. In dieser Nutzfläche sind wiederum grosse Brachflächen enthalten, die nicht bewirtschaftet werden. Dies sind landwirtschaftliche Flächen mit geringer Bodenqualität oder einem ungünstigen Relief, die eine erhöhte Aufwendung in der Bearbeitung erfordern und daher nicht rentabel sind. Diese Grenzertragsböden wurden aus diesem Grund häufig aufgeforstet.
Tabelle 1:
1 )
Einstufung der landwirtschaftlichen Nutzfläche:
Vorrangflur Stufe I Vorrangflur Stufe II Grenzflur Untergrenzflur
landbauwürdig landbauwürdig landbauproblematisch nicht landbauwürdig
4311 ha
13117 ha 4441 ha 1079 ha
insgesamt
22988 ha
1) Pfeiffer, G. ( Hrsg ): Der Kreis Calw, S. 332