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älteste Sohn oder die älteste Tochter, den Hof samt Vieh und Acker zu einem massigen Anschlag. Die anderen Geschwister werden mit Geld abgefunden. Die Übertragung erfolgt schon zu Lebzeiten des Erblassers. Dabei behalten die Eltern in der Regel einige Grundstücke, Äcker und Wald zurück. Dieses Zurückbehalten der Grunstücke war vor allem in Zeiten der Geld, entwertung üblich, um vor gänzlicher Armut geschützt zu sein, es wird aber auch heute noch so gehandhabt.
In Gebieten, in denen diese Erbsitte sei Jahrhunderten üblich war, wurde die Flurform im Lauf der Zeit kaum verändert, da bei der geschlossenen Vererbung die Aufteilung der landwirtschaftlichen Betriebe verhindert wird. Diese Gebiete sind daher auch heute noch ländlich - bäuerlich geprägt.
Völlig anders verlief die Entwicklung in Gemeinden, in denen die Realteilung üblich war. Hier wurde der Besitz gleichmäs- sig an alle Kinder aufgeteilt, was eine völlige Zersplitterung der Waldhufen zur Folge hatte und zu landwirtschaftlichen Klein - und Zwergbetrieben führte. Die Landwirtschaft reichte hier oft nicht für den Lebensunterhalt aus, und die Bauern mussten sich eine Nebenbeschäftigung als Waldarbeiter oder bei Bauern, die einen grösseren Besitz hatten, suchen. Somit unterschieden sich diese Kleinbauern kaum noch von den Tagelöhnern. Heute sind diese Gemeinden oft reine Arbeiterwohn- gemeinden, in denen die Landwirtschaft kaum noch eine Rolle spielt, beziehungsweise nur noch als Nebenerwerb betrieben wird.
( Wo auf der Enz - Nagold - Platte heute noch die geschlossene Vererbung üblich ist, wird aus Abbildung 17 ersichtlich. )