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von Gaststätten, wie z. B. Anker oder Schiff erinnern heute noch daran.
Das Flössereiwesen veränderte das Landschaftsbild der Enz - Nagold - Platte in zweifacher Weise: Zum einen wurde aus der offenen Waldlandschaft eine geschlossene und zum anderen verschwand der lockere Mischwald und wurde durch dichten Nadelwald ersetzt, so dass heute grosse Gebiete ausschliesslich mit Nadelwald bedeckt sind.
3. Vererbungssitten.
Die Vererbung des Grundbesitzes erfolgte in den beiden Formen der Freiteilbarkeit oder Realteilung und der geschlossenen Vererbung. Die ungeteilte Übergabe des Besitzes an einen Erben wird auch als Anerberecht bezeichnet. Die Verbreitung der geschlossenen Vererbung beschränkte sich auf die Waldhufendörfer der Enz - Nagold - Platte. Bei den meisten übrigen Orten war die Freiteilbarkeit üblich. Im Gäu und Heckengäu herrscht bis heute ausschliesslich die Freiteilbarkeit vor. Die Grenze des Kalkbodens bildete also ungefähr die Grenze beider Vererbungsformen.
Die Anerbesitte war die ursprüngliche Form der Vererbung auf der Enz - Nagold - Platte. Erst durch die Ansiedlung der Tagelöhner, die Ausbreitung des Textilgewerbes im Nagoldtal und der Schmuckwarenindustrie im Pforzheimer Raum, begann sich auch hier gebietsweise die Freiteilbarkeit durchzusetzen. Dies geschah hauptsächlich in den Hufendörfern, die im Einzugsbereich der Pforzheimer Industrie lagen. Die Industrie wirkte neben der Ansiedlung der Tagelöhner bevölkerungsvermehrend und führte so zur Aufsplitterung der Güter und zugleich zu einem Rückgang der Landwirtschaft.
Im südlichen Teil der Enz - Nagold - Platte herrscht dagegen auch heute noch die Anerbesitte vor, da hier der Einfluss der Industrie nicht so gross war wie im Norden.
Häufig werden auch nur die Felder geschlossen vererbt, während der Waldbesitz aufgeteilt wird. Bei der geschlossenen Vererbung erhält immer nur eines der Kinder, gewöhnlich der