- 58 -
geben. Die Grafen von Calw behielten für sich nur die hohe Jagd ( Jagd auf Hirsche und Wildschweine ), da das Holz zu dieser Zeit nur geringen Wert hatte. Die niedere Jagd war ursprünglich frei.
Nach und nach wurden die bäuerlichen Rechte immer mehr eingeschränkt. Die Jagdrechte wurden völlig aufgehoben und ein grosser Teil des Waldes zwischen Hirsau und Calmbach wurde von den Calwer Grafen an das Kloster Hirsau verschenkt. Das Waldnutzungsrecht bezog sich schliesslich nur noch auf Bau-, Brenn- und Pflugholz für den eigenen Bedarf. Ausserdem verblieb den Bauern das Recht, Streu zu mähen sowie das Weiderecht für ihr Vieh. Zum Brennen der Kohläcker durften sie Reisig und Abbruchholz im Wald sammeln.
1817 wurden Leibeigenschaft und Lehenspflicht aufge
hoben