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V. Siedlungsformen
Die bis zur Rodezeit im 11. Jahrhundert noch unbesiedelten Waldräume unterscheiden sich vor allem in ihrer natürlichen Ausstattung vom Altsiedelland. Sie haben ungünstigere Ackerböden, besitzen in den Bergländern ein starkes Relief und sind ausserdem in den höher gelegenen Gebieten kälter und niederschlagsreicher.
Da im ländlichen Siedlungswesen enge Beziehungen zur Landes natur bestanden, führte dies zu verschiedenen Siedlungsformen In den altbesiedelten Landschaften herrscht der Siedlungstyp des Gewanndorfes mit seinen grossen Gemarkungen vor. Dieses fehlt in den jungbesiedelten Gebieten völlig. Für das Jungsiedelland sind dagegen Kleinsiedlungen charakteristisch.
Als Haupttypen ländlicher Siedlungen unterscheidet R. Gradmann:
- Gewanndörfer
- Weilersiedlungen
- Einödsiedlungen ^
- Waldhufendörfer,
wobei das Waldhufendorf die typische Siedlungsform der spät erschlossenen Waldgebiete der Enz - Nagold - Platte darstellt Die Gründer dieser Waldhufendörfer waren die Grafen von Calw. Ihre Ministerialen und die Grafen des Nagoldgaus übernahmen diese Siedlungsform.
Die geographische Lage dieser Siedlungen war abhängig vom Relief ( Ebene, Hang, Gipfel usw. ), vom Boden und der Entfernung zum Wasser ( Grundwasser, Qellen usw. ).
Jede Siedlung besteht aus einem festen Wohnplatz und aus dazugehörigem Grund und Boden. Die Lebensgrundlagen und Wachstumsbedingungen der Siedlungen liegen in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, in Land- und Forstwirtschaft und heute ausserdem in Gewerbe, Handel, Industrie und Verkehr. Man kann die Siedlungen daher heute in bäuerliche und gewerbliche Siedlungen im weitesten Sinn einteilen, während es früher nur bäuerliche Siedlungen gab.
Diese bäuerlichen Siedlungen haben wiederum verschiedenen Charakter, je nachdem, ob der Ackerbau oder die Viehhaltung
1) Gradmann, R.: Das ländliche Siedlungswesen des Königreichs Württemberg, S. 33