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rotem Band geziert ist, bei den Gästen umher und reicht jedem das gefüllte Glas mit den Worten: „I wills üch bring«" oder „teant au Bscheid". Denkt der Gast ans Heimgehen, so läßt er den „Hochzeiter" od.er die „Hochzeiterin" (Bräutigam und Braut) rufen, übergibt ein Geldgeschenk und sagt: „Ietz will
1 au mei Schuldigkeit ahstatta" oder in manchen Orten: „do schenk i dir ebbes zur Hochzich; wenn's mei Nutz wär, wia mei Schad, wet i diar mai gea!" Das Hochzeitsgeschenk ist als eine Art unverzinsliches Darlehen zu betrachten, das di« Anschaffung des Hausrats oder des Viehs erleichtern soll und bei späteren Hochzeiten wieder wettgcmacht wird. Rüsten sich in später Stunde die Hochzeitsleute zum Aufbruch, so werden sie in manchen Orten von den ledigen Leuten mit Laternen unter Absingung eines Gcsangbuchliedes nach Hause begleitet. Dann kehrt die Jugend nochmal ins Wirtshaus zurück. Mittlerweile ist das Lokal etwas geräumt und das Tanzen kann beginnen. Dazwischen hinein ertönen zur Abwechslung Volkslieder „aus voller Kehl und frischer Brust". Bei Gäuhochzeiten ging früher nicht der Bräutigam, sondern der Brautführer beim Zug zur Kirche mit der Braut, auch „führten" die beiden einander nicht, sie hielten vielmehr mit dem kleinen Finger ein rotgeblümtes Band, das um ein Ros- marinsträußchen gewunden war. Der Pfarrer erhielt in Ostelsheim 4 Pfund Fleisch und eine mit Bändern geschmückte Flasche Wein, der Schulmeister
2 Pfund Fleisch und eine Flasche Wein. Der Pfarrer von Zavelstein erhielt 4 Pfund Schweinefleisch, 4 Pfund Kalbfleisch, 2 Brezeln und 2 Flaschen Wein. Das Fleckenbuch von Zwerenberg meldet: „Bei jeder Hochzeit haben die Brautleute den zwei Scharwächtern einem jeden einen Schoppen Wein und ein Brätes mit Brot zu geben." In Gcchingen bestand und in Deckenpfronn besteht heute noch die hübsche Sitte, daß am Tuge nach der Hochzeit, bei Unbemittelten am Tage selbst, die „Morgengabe gekröppelt" wird:
Beinahe von jeder Familie des Orts bringt ein Weib oder Mädchen eine Schüssel voll Mehl, außerdem Linsen,
Erbsen und Lebensmittel aller Art als Morgengabe ins Brauthaus, so daß die Neuvermählten öfters ein ganzes Jahr davon zu leben haben.
III. Tod und Begräbnis.
Ist eine erwachsene Person gestorben, dann wird stakt der Frühbetglocke mit beiden Glocken etwas länger als gewöhnlich geläutet. Der Tod eines Kindes wird nur mit einer Glocke angezeigt. Die Angehörige schicken einige, meist ärmere Frauen und lassen „mit der Leich sagen":
dafür bekommen die letzteren ein Trink- Der Spinnerin Kreuz bei Zavelstein.