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unentgeltlich die Zavelsteiner Schloßgüter bebauen (doch bekamen sie das Saatgut und eineAtzung", ein Vesper), die Hinteren Flecken mußten Brennholz führen. Nachdem das Schloß zerstört und die Güter verkauft waren, traten Geldgebühren an Stelle der alten Verpflichtungen. Die meisten Bauern waren an eine bestimmte Mühlegebannt", d. h. sie mußten in der Bannmühle mahlen und konnten die Mühle nicht beliebig wählen. Meist waren es einzelne Ortschaften, die einer Bann­mühle zugeteilt waren.

Ledige Leute, die sich außerhalb des Amtes verheirateten oder von einem fremden Amt kamen, mußten eineSalzfcheibe" entrichten. Wer als Bürger aus­genommen werden wollte, mußte dem Flecken Bürgergeld bezahlen (ein Bürger­sohn gewöhnlich 3, ein Fremder 8, ein Weib 3, ein Kind l Gulden), Frucht zum Gemeindevorrat liefern (der Mann l Scheffel, die Frau 4 Simri Dinkel), einen neuen ledernen Feuereimer sowie Ober- und Untergewchr anschaffen, 2 fruchtbare Bäume an die Straße oder auf die Almand sehen (oder 30 Kreuzer Ersah) und einen Bürgertrunk bezahlen (Esten und Trinken für Schultheiß, Richter und RatS- verwandte).

Für das Waisenhaus in Stuttgart hatte sede Gemeinde pro 100 Einwohner I 14 Scheffel Getreide zu liefern. Die Ortschaften unseres Bezirks entrichteten statt besten wegen der weiten Entfernung eine Geldsumme. Fruchtverkäufer hatten in Calw Kornzoll zu bezahlen.

Sowohl die freien Bauern als auch die Leibeigenen und Zinsleute muhten den Zehnten entrichten. Es gab einen großen Zehnten, den der Grundherr ein­zog, und einen kleinen, den meistens der Pfarrer oder auch der Staat erhielt. Der große Zehnte betraf die Frucht. Ein herrschaftlicher Zehntknecht zählte die Garben und stieß mit einer Stange die Zehnte um. Die Zehntgarben wurden in der Zehntscheuer aufbewahrt. Der kleine Zehnten war von Obst, Heu, Flachs und allem,was im Hafen gekocht wurde" (Erbsen, Bohnen, Linsen, später auch Kar­toffeln), zu entrichten. In manchen Ortschaften wurde auch der Blutzehnten von geschlachteten Tieren erhoben. Nach einer Urkunde vom Jahr 1344 besaß die Kirche in Simmozheim den Blutzehnten; von 10 Lämmern eines und ein halbes von 5; wurden sie verkauft, so erhielt die Kirche den zehnten Teil des Kaufpreises. Dasselbe Recht galt von Gänsen, Hühnern und Enten. Im Jahr 1817 wurden Leibeigenschaft und Lehenspflicht aufgehoben; der Zehnte wurde erst 1848 abgelöst. Der löfache Betrag mußte in einer meist 22jährigen Tilgungsfrist bezahlt werden. Die Zehntrechte betrugen beispielsweise für Ostelsheim 20 462 Gulden, wozu noch die Zehntablöfung der Pfarrei mit 850 Gulden und der Mesnerei mit 941 Gulden kam. Diese Beträge mußten in 23jährigen Raten vom Jahr 1853 ab bezahlt werden.

35. Mle Rechte.

Den vielen Lasten standen wenig Rechte gegenüber. Es waren vor allem Waldgerechtigkeiten" (daher der NameGerechtigkeitöwald" in Simmozheim). Wahrscheinlich wurde den Kolonisten, die den Calwer Wald besiedelten, der Wald zwischen den Ortschaften zur gemeinsamen Benützung übergeben. Der Graf von