eine besondere Abgabe entrichten. Die leibeigenen Männer hatten jährlich zur Anerkennung der Leibeigenschaft den Leibgroschen oder die Mannssteuer, die Frauen die Leibhenne zu liefern. Ursprünglich jedes Jahr, später alle 5 Jahre am Stephansfeiertag mußten die Männer den Leibgroschen auf den Fronhof oder Sitz der Herrschaft (Oberamt oder Kellerei, jetzt Finanzamt) persönlich überbringen. Man nannte dies Wisat, Weisat oder Weisung. 1770 wurde die Weisung aufgehoben, denn die Kosten waren für den Leibherren größer als die Einnahmen, da die Erscheinenden ein „Weismahl" bekamen. Die Bewohner des Calwer Amts waren von der Leibsteuer befreit, weil sie sich im Pfälzischen Krieg unter Herzog Ulrich mit Kriegsdiensten hervorgetan hatten. Dagegen mußten die Frauen die Leibhenne auf Martini bezahlen, nur die Kindbetterinnen waren davon befreit. Der Gerichtsherr, der übrigens auch meist der Grundherr war, hatte Anspruch auf eine alte Henne, die Rauchhenne, von jeder selbständigen Haushaltung, „darinnen Rauch gehalten wird." Da sie vom „Hühnervogt" an der Fastnacht eingesammelt wurde, nannte man sie auch Fastnachthenne.
Den Grundherren waren „ewig unablösliche Gülten" zu reichen, bestehend in Teilgebühren, Früchten, Eiern, Käse und Hühnern und Lehenssteuern. Beispielsweise mußte einer der 15 Lehensbauern von Rötenbach nach dem Lagerbuch von 1690 jährlich entrichten: 15 Gulden Lehenösteuer, 1 Scheffel 1 Simri 2 54 Vierling Haber, I Fastnachtshenne, 6 jung« Hühner und 6 Käse. Die Teilgebühren bestanden in der Abgabe eines Teils des Ertrags, vom Neuntel bis zum Drittel. Man redete demnach von dreiteiligen, vierteiligen Äckern usw. Die „feste Gült" war eine jährlich gleichbleibende Leistung an Frucht, zu den Küchengefällen zählten Eier, Hühner, Gänse und Käse. Beispielsweise lieferte Sommenhacdt jährlich 117 Käse, 100 Eier und 89 Hühner. Die Gülten rührten her aus Schenkungen von Geld oder Getreide an ein Kloster, eine Kirche, an einen Altar, aus uneintreibbaren Geldstrafen, die auf Haus und Hof geschlagen wurden, oder war es eine ZinSgült für eine aufgenommene Schuld. Die Käufer der mit Gülten belasteten Güter mußten die Millen übernehmen, ein solches Grundstück war dann dementsprechend billiger. Die Naturalien dienten zur Besoldung der Beamten oder den Bedürfnissen der Hofküche.
In Geltungen besaß das Kloster Herrenalb verschiedene Höfe, die aber durch Kauf und Vererbung in viele Häuser kamen und deren dazu gehörige Güter auf der ganzen Markung zerstreut lagen. Einer der Teilhaber wurde als Lehenöinhaber bezeichnet und hatte von den andern die Gülten einzuziehen und ans Klosteroberamt Merklingen zu liefern. So hat ein Hans Jörg Böttinger von einem LehenS- hof, zu dem 7 Morgen Wiesen und 49 Morgen Äcker gehörten, 4 Gulden LehenS- steuer, 7 Scheffel 6 Simri 2 Viertel Roggen, 20 Scheffel 6 Simri 5 5- Viertel Dinkel und auf Ostern 100 Eier zu liefern. Auch die Lehensleut« Hirsaus mußten Naturalien zur Beköstigung der Mönche liefern.
Dazu kamen noch andere drückende Lasten, vor allem die Iagdfronen, Güterbaufronen, Vorspanndicnste bei den Reisen der Herzöge nach Teinach oder den Iagdschlöffern. Calw mußte Brennholz ins Schloß führen und 2 Wächter stellen, bis eö 1604 zur Ruine wurde. Die vorderen Flecken des Zavelsteiner Amts mußten