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(weibliche Hirsche), 5 Kälber und 5 Rehe erlegt wurden. Das übrige ließ man zum Zeug hinaus". Bei einer zweitägigen Jagd in der Gegend von Jgelsloch wurden am ersten Tag 15 Hirsche, 24 Tiere und 22 Rehe gefangen und in Kästen nach den Tiergärten bei der Solitüde gebracht. Am zweiten Tag wurden 2 l Hirsche, I Tier, 5 Kälber geschossen und IO Rehe gefangen. Als im Jahre 1789 in Som- menbardt 14 Hirsche aus einem einzigen Acker getrieben wurden, beschwerten sich die Gemeindevertreter beim Obersorftmeifter in Neuenbürg. Da die Beschwerde nichts fruchtete, gingen sie selbst zum Herzog und überreichten ihm eine Beschwerdeschrift, die sie in Stuttgart abfassen ließen. Der Herzog erließ hierauf eine Verfügung, dem Wildschaden mit allem Ernst zu steuern. Er war gealtert und hatte das wilde Jagdwesen satt. Die Hungersnot im nächsten Jahre trug vollends zur Verminde­rung des Wildes bei. Außer den Förstern wurden von den Gemeinden beeidigte Schützen angestellt, welche alles wegschoffen, was sie erwischten. Das Wildbret wurde vom Schultheiß unter die Bürger der Steuer nach verteilt; 1 Pfund Hirsch­fleisch kostete 4 Kreuzer, ein Hase 15 52 Kreuzer, 1 Pfund Rcbfleisch 8 Kreuzer, 1 Reh 5 Gulden.

Unter König Friedrich wiederholten sich die alten Leiden. 1812 war eine Hof­jagd bei Naislach, 1812 bei Ostelsheim, wobei 8 Hirsche geschossen wurden. 1814 mußte Stammheim Jagdfroncn leisten, 1815 Amt Liebcnzell 622 Mann Jagd­mannschaft stellen, von denen je die Hälfte auf die Entfernung von 6 8 Stunden Dienste leisten mußte.

24. Recht unä Gericht in alter Seit.

Die Alamannen verbanden das Gerichtswesen mit ihren Volksversammlun­gen, die sie auf Anhöhen unter mächtigen Eichen oder Linden abhielten. Meist war der Versammlungsplah dort, wo 2 alte Heerwege sich kreuzten oder ineinander mün­deten. Da hier auch Todesurteile gesprochen und vollstreckt wurden, so hieß eine solche Anhöbe Galgenberg. Ein Galgenberg liegt bei Stammheim in dem Winkel der uralten Straßen Gechingen Calw und Stammheim Calw. Später bil­deten die ältesten Kirchenbezirke einen Gerichtsbczirk. Der Sitz des Kirchspiel- gerichtS war dann in dem Ort, wo sich die älteste Kirche (Mutterkirche) befand. Diese alten Landgerichte, denen ein Gaugraf oder ein Ritter Vorstand, und diean des Königs Straße", d. b. an der Landstraße, tagten, wurden zwischen 1522 und 1422 aufgehoben und durch Stadt- und Dorfgerichte ersetzt. Von den ursprüng­lichen Landgerichten Kat sich das Kirchspielsgericht Effringcn und Bulach am längsten erhalten, bei dem die Angehörigen der Orte Effringcn, Echönbronn, Haugstett, Liebelsbcrg, Alt- und Ncubulach ihr Recht suchten. Es stand unter dem Waldvogl von Wildberg, der seinen Namen daher batte, weil seine Hauptaufgabe in der Verwaltung des jedenfalls ursprünglich gemeinsamen große» BublerwaideS und in der Abrügung von Waldfreveln bestand. Dem Waldvogt zur Seite stand der Vogt von Bulach. Die Vorfahren der Effringer Kirchspielangehöriqen brachten den Brauch des allgemeinen Volksgerichts vom Gäu mit, aus dem sie wohl über