sei mit dem Spruch: „Hui, oben naus, stoß nirgends an, wir wollen nauS zum Satan und wollen mit ibm spielen" auf dem Besen hinausgcfahren auf die Sausteig und das Hochgericht.
Der ganze Handel wurde nach Tübingen berichtet. Die Rechtsgelehrten der damaligen Universität fällten das unglaubliche Urteil, daß die 82jährige Mulf- lerin „dem Scharfrichter an seine Hand und Band geliefert, von demselben auf das Hochgericht geführt und ihr zur wohlverdienten Strafe, andern zum abscheulichen Erempcl mit Feuer vom Leben zum Tod gerichtet werden, sowie daß Bartel mit dem Schwerte vom Leben zum Tod gerichtet und sein Körper zu Asche verbrannt werden solle." Der Herzog, der das Urteil unterschreiben mußte, fühlte wohl Mitleid mit der alten Frau; deshalb setzte er noch folgende Worte bei: „Euch lieben Getreuen ist unser Befehl, ihr wollet dem Scharpf- richter heimlich in der Stille den Befehl geben, die uä vivioomlmrium (zum Lebendverbranntwerden) oonäemnierte (Verurteilte) nicht lange quälen, sondern durch einen Stoß oder durch Würgung zum Tode befördern solle." Das Urteil wurde von dem Tübinger Scharfrichter auf dem Schafott an den unglücklichen Opfern des Irrwahns vollzogen. Es wurde der unglücklichen Frau angekündigt mit den Worten: „Zeter über dir, vermaledeite Here Mulflerin, daß du von dem lebendigen Gott abgefallen!" Aus der ganzen Umgegend war das Volk zusammengeströmt, um sich das seltene und hochinteressante Schauspiel, eine Here brennen zu sehen, nicht entgehen zu lasten. Unter den grellen Schlägen des Armsünderglöckleins führte man die Verurteilten auf dem Schinderkarren zum Salztörlein hinaus und auf dem alten Weg nach Zavelstein dem Schafott (Richtplatz) zu. Dort wurde der arme Bartel auf ein Stühlchen gesetzt und dem zitternden Buben eine Kappe übers Gesicht gezogen, damit er dem Scharfrichter mit dem bösen Blick nicht Hand und Schwert unsicher mache. Nun rief der Scharfrichter: „Kurze Not, sanfter Tod, Gnad bei Gott!" und waltete feines unseligen Amtes. Dann trat er vor die Richter und fragte: „Hab ich recht gerichtet?" Ein Richter antwortete: „Du hast gerichtet, wie Urteil und Recht geben und wie der arme Sünder es verschuldet hat." Der Scharfrichter erwiderte: „Dafür danke ich Gott und meinem Meister, der mich diese Kunst gelehrt." Ein mächtiges Feuer, zu dem 42 Büschel Reisig und <5 Klafter Hol; verwendet wurden, verzehrte hierauf die Leiber der Unglücklichen. Die hohen Kosten (225 fl.) trug die Stadt. Die beiden Töchter der Mulflerin mußten Stadt und Amt verlassen. In Weilderstadt und Umgebung wurden sie durch Schläge und Steinwürfe so mißhandelt, daß eine von ihnen starb. Mehrere Calwer Frauen wurden gleichfalls ausgewiesen und bestraft.
Infolge dieser Vorgänge herrschte eine solche Aufregung in Calw, daß sogar Militär zur Aufrechterbaltung der Ordnung abgeschickt werden mußte. Eine weitere vom Herzog gesandte Abordnung sollte die Angelegenheit nochmals untersuchen und durch Warnung und Belebrung die erregten Einwobner beruhigen. Einem Tübinger UnivcrsitätSgeistlichen wurde befohlen, eine öffentliche Predigt zu Hallen, um die Gemeinde „zur Beobachtung der christlichen Ge-