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Haiterbach.
Lang- und Sägholz- Derkanf.
Am Samstag, -en 3. Februar kommt aus den städtischen Waldungen im Submisfionsweg zum Verkauf:
S ä g h o l z.
Scheid-
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Waldtell
I.
ll.
III.
IV.
V.
VI.
I
II-
III.
Holz
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Thann Abt. 16
4,81
2051
5.27
2,71
3.32
1,29
0,19
—
2
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4,97
5—
6.15
1,97
0,25
0,50
1.50
—
—
3
Zwerenberg 1
11,04
79,46
100,94
67,44
2.46
1.74
7.72
—
—
4
, 3
9,31
22—
25,54
18,54
0.80
—
8,42
—
—
5
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4.50
0 68
0,42
041
—
—
—
—
6
6,49
4.33
—
—
—
—
—
—
7
4
4,88
19,87
37,87
26 07
282
—
5 78
—
—
8
. 4
1,92
1,55
—
—
—
—
—
—
9
Such Abt. 3
19,14
57,41
53,81
28,09
1.46
6.40
6.57
—
—
Auf dem Stock.
10
Thann Abt. 7
130
90
30
11
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80
50
20
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. ^ ^ kü« iedes Los besonders find bis «ach- Angedote in Oo^usgedruck .inrnreichen. Abfuhr günstig.
«!«.«»» Uhr »ei »°° S..O.VP-»- «B. Sch.lcr.
Walddorf.
Zliüü-VttMlhtn«.
Nagold.
Suche auf 1. oder 15. März ein ! ehrliches fleißiges
Am Donnerstag, der» 23. Jan. IS 17, nach- «ittags S Uhr wird die hiesige
Gemeindejagd,
»«stehend in 622 da Grundfläche, auf 6 Jahre — 1. April 1917 bis ll. März 1923 — verpachtet, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 15. Januar 1917.
Gemeinderat.
nicht unter 20 Jahren, das etwa kochen kann uno sich den häusliche Arbeiten willig unterzieht.
Frau Kaufmann
Friedrich Schund«
Nagold, den 23 Imuar 1917.
Danksagung.
i Allen Verwandten, Freunden und Bekannten unfern innig- j sten Dank für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die wir bei dem unvergeßlichen Verluste unsere« lieben, unvergeßlichen Galten und Vaters
Jakob Hiller
erfahren durften, für die trostreichen Worte am! Grabe, sowie für die Beteiligung der freiwilligen Feuerwehr
die litstrmmirei MeMteSem.
Ein ehrliches, fleißiges
Mädchen
! nicht unter 20 Jahren, welches kochen kann, sucht auf 1. Frbuar.
' Wilh. Weil, Bahnhoswirt, Eutingen.
Nagold.
, M Lumpen. Knochen, ulk Schuhe und Ms Papier bezahlt hohe Preise; sik gestrickte Moll- Lumpen bis zum so. Januar »das Klgr. i Md-
l Friedrich Nähle,
W o t s d e r g.
Niederlage: Stallung im Lamm Nagold; vom 1. Fedr. an in de Stallung dee Köhlerei, gsgenübei den Schulhiiuse-n.
K3«, de«ische» Hause
verbreiteten, inhaltreichen Bünde der
Mbliothek der Unterhaltung und des Wissens
Siegebenjedem BücherliebhaberGelegenheit z. Anlegung einer wirk!, gediegenen, spannendst« Unterhaltung und «ine unerschöpfliche M Fundgrube des Wissens zugleich dielenden Hausbücherei. — Der M neue Jahrgang bringt Uomane, Kr;Shk«»ge«, allerlei aus zgtz Wissenschaft, Kunst, Aatur »ud Letze» und berücksichtigt auch die Kriegseretgniffe.
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s. W. Ziisll. Mchhmdlmi, Nagold. 8
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auch in kleineren Quantum, sucht zu kauf-"
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8ev»p1I«e1» OA. Freudenftadt
T^l^son Nr. 4.
Mötzing « u.
Ein Paar junge kräftige
Hst zu verkaufen
Kort SMle.
Gutsbesitzer.
Bekanntmachung
Stv. des SevKalkommMos xiu. K. W. Armeekorps Stellungswechsel reklamierter Arbeitnehmer.
Es ist Veranlassung gegeben, folgende Bestimmungen für reklamierte, d. h. vom Miliärdienst für di- Kriegsindustrie zurückgrstrllte Arbeitnehmer erneut in Erinnerung zu bringen:
1. Die reklamierten Arbeitnehmer find für die Dauer ihrer Zurückstellung vom Dienst in der bewaffneten Macht entlasse» und unterliegen beim Wechsel der Arbeitsstelle wie jeder Hiljsdienstpflichtigs den Bestimmungen des G-setzes über den Vaterländischen Hilfsdienst vom ö. 12.1916.
2. Der reklamierte Arbeitnehmer ist demnach nur dann berechtigt, dis Arbeitsstelle zu wechseln, wenn dazu ein wichtiger Grund vorliegt!; er muß außerdem, wenn er wechseln will, sich vom Arbeitgeber den in § 9 Abs. 1 des HUssdienstgesetzes vvrgeschrlebenm Abkehrschein aus- stellen lasten.
3. Weigert sich der Arbeitgeber, einem für ihn zurLckgeftellisn Arbeiter den Abkehrschein auszustellen, so steht dem Arbeiter die Beschwerde an den Schlichlungsausschuß — z. Zt. .vorläufigen Ausschuß für den vaterländischen Hilfsdienst- — zu. Bor der Eutscheidung des Ausschusses darf der Arbeiter jedoch die Arbeitsstelle nicht oerlasten.
4. Im Besitz des Abkchrscheins Hai der Reklamierte schleunigst neue Arbeit in einem anderen dem vaterländischen Hilfsdienst unterstellten Betrieb zu suchen. Verweigert der Arbeitgeber den Abkehrschein, so soll der Reklamierte schon bei Anrufung des Schlichtungsau«sch«stes angeben können, in welchem Betrieb und zu welchem Lohn er neue Arbeit finden wird.
5. Gibt ein reklamierter Arbeitnehmer ohne Abkehrschein und ohne den Schlichiungsausschuß anzurusen, die Arbeit auf. so ist dies eine rechtswidrige Entziehung von der Arbeit und damit die Doraussetzurg für die W.edeceinderusung zum militärischen Dienst gegeben.
6. Ein Wechsel der Arbeitsstelle ist nur dann zulässig, wenn auch der neue Betrieb unter § 2 des Hilssdienstgesetzes fällt, d. h. für die Zwecke der Kriegführung oder der Bolksversorgurrg unmittelbar oder mittelbar Bedeutung hat. Ein Ueberlritk in einen nicht dem vaterländischen Hilfsdienst unterstellten Betrieb hat sofortige Einziehung des Reklamierten zum Militärdienst zur Folge.
7. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Austritt und Ueberlritt reklamierter Arbeitnehmer sogleich dem Bezirkskommando mitzuteilen. Ebenso ist die militärische An- und Abmeldung seitens der RekiamiertM beim Bezirkskommando im Falle des Arbeitswechsels den militärischen Bestimmungen entsprechend notwendig.
Das Bezirkskommando wird jeden Fall des Arbeitwechsels dem sirllo. Generalkommando vor legen, dem die Entscheidung über dir Zurückstellung für den neuen Betrieb vorbehollen bleib-.
8. Das Recht der Militärbehörde, in den Betrieben überflüssige und ersetzbare Wehrpflichtige einzuziehrn. wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.
Stuttgart, den 18. Januar 1917.
Der stello. kommandierende General von Scharfer.
KrankMktersWngsvtteiu RagO.
Der Bereln hält am Sonntag den 28. Januar, nachm, ck Uhr im Gasthaus z. .Bären" seine halbjährliche
mit folgender Tagesordnung:
1. Jahre-- «nd Kaffendericht für daS 2 Halbjahr ISIS,
2. Sonstiges.
Die Mitglieder werden zu zahlreicher Beteiligung eingeladen.
Achtung! Hmrfme« Achtung!
In der Remise im Gasthaus zum Löwen werten am Mittwoch u. Donnerstag von Morgens 9 Uhr «b
Lumpen, Knochen, altes Zink, Blei, sowie Rupfen und alte Zwilchsücke zu den höchsten Tagespreisen gekauft; ebenso gestrickte und gehäkehe Woll-Lumpen» das Klg. zu 1 ML.
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