Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Dienstag 23. Juki
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1885.
Friedrich Kroll, res. Gemeindepfleger, Baisingen. Friederike Dietz, Kollaboratorswitwe, Herrenberg.
Amtliches.
An die Ortsarmenbehörden des Schwarzwaldkreises.
Durch das Bestehen der Landarmenanstalt ist dir Ausübung einer zweckmäßigen Armenpflege und die Lurückführung von hohen Unterstützungsansprüchen auf das richtige Maß möglich gemacht worden, auch soll die Anstalt als Erziehungsmittel zu Hebung der Moralischen Corruption und zu Weckung des eingeschlafenen Schaffenstriebs bei den Insassen dienen, weshalb die Ortsarmenbehörden veranlaßt werden, in denjenigen Fällen, in welchen die Unterstützung von alleinstehenden Hilfsbedürftigen beiderlei Geschlechts in Frage kommt, unter Anschluß des aufgenommenen 'Vernehmungsprotokolls und der sonstigen zum Beweis der Landarmeneigenschaft dienenden Acten, ungesäumt anzusragen, ob die Ausnahme stattfinden kann; wenn dis Landarmeneigenschaft nicht sofort zweifellos fest- steht, kann bei der Landacmenbehörde im Interesse der Beschleunigung angefragt werden, ob der Hilfsbedürftige schon als landarm anerkannt sei. Nach Einlauf des Aufnahmebeschlusses ist der Hilfsbedürftige mit Vorweis zum Eintritt in die Anstalt und zu Erlangung einer Fahrkarte mit ermäßigtem Preis (sog. Militärfahrkarte) zu versehen und der Zeitpunkt des Eintreffens kurz anzuzeigen.
Für den Fall, daß der Einberufene eine Begleitung nötig haben sollte, steht der Aufseher der Landarmenanstalt zur Verfügung.
Von Ausgabe einer Stromerliste wird abgesehen, dagegen der Hauptwert darauf gelegt, daß so rasch «ls möglich die Landarmenbehörde von jedem Unterstützungsfall Kenntnis erlangt, damit sie die mötigen Schritte einleiten kann.
Bargeldunterstützungen an umherziehende und leichte Verletzungen vorschützende einzelnstehende Personen, wie z. B. der im Staatsanzeiger bekannt gemachte Reinhardt sind zu vermeiden, da derartige Hilfsbedürftige in der Landarmenanstalt verpflegt werden.
Schließlich wird bemerkt, daß Unterstützungsfälle von vorübergehend Unterstützten, soweit sie durch Ein- Lerufung des Hilfsbedürftigen in die Landarmenanstalt ihre Erledigung nicht gefunden haben, sofort mach Beendigung des Pflegefalls anher liquidiert werden dürfen.
Reutlingen, den 15. Juli 1895.
Der Vorsitzende der Landarmenbehörde:
Regierungsrat Hölldampf.
An die K. ev. Pfarrämter.
Die Kezirlksstsnade wird Montag den 29. Juli hier gehalten werden. Sammlung vorm. 9 Uhr im Zellersaal.
Nagold, den 21. Juli 1895.
K. Dekanatamt. Dieterle, A.-V.
Die K. Ortsschulinspektorate
werden beauftragt, bis zum 25. d. M. über den Stand des Schulfonds nach der letzten Rechnung hieher Bericht zu erstatten und zwar nach a) Vermögen (Aktiva), d) Einnahmen und Ausgaben pro Jahr.
Nagold, den 21. Juli 1895.
K. Bez.-Schul-Jnspektorat.
_ Dieterle.
Die zweite Schulstelle in Winterbach, Bez. Schorndorf wurde dem Schullehrer Weiß in Loßburg, Bez. Freudenstadt, die Schulstelle in Wittlensweiler, Bez. Freudenstadt, dem Schullehrer Reichert in Willmandingen, Bez. Reutlingen, übertragen.
Gestorben: Julius Keller, Apotheker, Ludwigsburg. Hermann Cranz, Stadtpfarrer und Dekan, Neuenbürg.
Die Regelung der Mt!ilürdir»fl)eit der Volksfthnllehrer.
Die „Württ. Volksztg." enthält darüber folgende interessante Mitteilungen: „In verschiedenen Blättern war dieser Tage die Mitteilung enthalten, die Frage der Militärdienstzeit der Volksschullehrer sei i» einem den oftgeäußerten Wünschen der Lehrerschaft günstigem Sinne entschieden worden. Wir sind in der Lage, diese Meldung bestätigen und einige weitere Angaben über die Art und Weise der Regelung dieser Frage machen zu können. Die Grundlage der Neuregelung bildet einerseits der allerhöchste Erlaß vom 27. Jan. d. I., welcher den Kriegsminister aufforderte, Vorschläge zu nnm-en, um einen einjährigen aktiven Dienst der Volksschullehrer in die Wege zu leiten, und zugleich die Ausbildung der Volksschullehrer zu Unteroffizieren ins Auge zu fassen, andererseits die vom Reichstag am 7. März d. I. mit großer Mehrheit beschlossene Resolution, durch welche die verbündeten Regierungen ersucht wurden, Bestimmung zu treffen, daß „der erfolgreiche Besuch eines Lehrerseminars die Berechtigung zum Dienst als Einjährigfreiwilliger in sich schließt." Die Reichsschulverwaltung hat sich nach eingehender Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse dafür ausgesprochen, daß die Lehrerseminare die Befugnis erhalten, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährigfreiwilligen Dienst auszustellen, wie es ja in Bayern schon jetzt der Fall ist. Auch das preuß. Staatsministerium hat sich dieser Auffassung angeschlossen, und, wie die Dinge liegen, kann es als ausgemacht angesehen werden, daß vom nächsten Jahre ab den Volksschullehrern die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst zugestanden wird. Damit hat die Anschauung obgesiegt, welche im Reichstag von Vertretern aller Parteien bekundet wurde, nämlich, daß die Absolvierung eines Lehrerseminars als durchaus vollwertig mit jener Bildungsstufe anzusehen sei, welche für die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst gefordert werde. Von vornherein war man in den maßgebenden Kreisen darüber einig, daß eine Regelung dieser Frage nur in Verbindung mit einer Regelung der allgemeinen Frage der aktiven Dienstzeit der Volksschullehrer erfolgen solle. Und diese Frage ist im Sinne der zahlreichen Petitionen aus Lehrerkreisen, der wiederholten Beschlüsse von Lehrerversammlungen und nicht zuletzt im Sinne der vorliegenden militärischen Gutachten zu dieser Angelegenheit entschieden worden. Die Ausnahmestellung wenig erfreulicher Art, zu welcher bisher die Volksschullehrer durch den nur wenige Wochen dauernden aktiven Dienst bei der'Fahne nicht nur bei den Kameraden und Vorgesetzten im Rock des Königs, sondern auch mit Rücksicht auf ihr Civilverhältnis verurteilt waren, wird aufhören. Fortan werden auch die Volksschullehrer eine regelrechte, militärische Ausbildung genießen, deren Dauer auf ein Jahr berechnet ist. Es ist indessen unmöglich, diese Bestimmung auf Knall und Fall durchzuführen. Das verbietet sich schon mit Rücksicht auf den alsdann zweifellos eintretenden Lehrermangel. Um einer solchen Kalamität vorzubeugen, bedarf es umfassender Vorkehrungen, und es dürfte das Jahr 1898 herankommen, bevor die in der Kabinettsordre vom 27. Jan. d. Js. angedeuteten Ziele in vollem Umfange erreicht werden. Was die im Reichstag in der Presse und in Lehrerkreisen vielfach erörterte Frage anlangt ob und in wie weit die Schulverwaltungen der ein
zelnen Bundesstaaten materielle Beihilfe gewähren sollen, um den zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Volksschullehrern die tatsächliche Ableistung des einen Dienstjahres als Einjährig-freiwilliger zu ermöglichen, so herrscht volle Einmütigkeit darüber, daß auch diese Frage nur in einer einheitlichen Weise entschieden werden könne und dürfe, wenn nicht schwere Unzuträglichkeiten Platz greifen sollen. Materiell ist diese Angelegenheit aber noch in der Schwebe und dürfte es auch noch eine geraume Zeit bleiben, da man zunächst eine Grundlage statistischer Natur zur Beurteilung der Frage schaffen will, in welchem Maße solche Beihilfen notwendig sein würden. Der Umstand, daß in Bayern seit 1869 nur 3 Proz. der Absolventen von Lehrerseminaren von der Berechtigung der letzteren, Zeugnisse zum einjährig-freiwilligen Dienste auszustellen, Gebrauch gemacht haben, und daß von diesen 3 Proz. nur ein Drittel, also
1 Proz. aller Absolventen sich wirklich zum Einjäh
gendienst gemeldet haben, kann unmöglich als Maß- stab für die Beurteilung dieser Frage angesehen werden. Da es sich in Zukunft nicht mehr für den Volksschullehrer darum handelt, zwischen zehnwöchiger und einjähriger Dienstzeit zu wählen, sondern um die Wahl, wie der Abg. Weiß sich im Reichstag ausdrückte, zwischen einjähriger Dienstzeit in Kasernen und einjährig-freiwilliger Dienstzeit, so ist man wohl mit dem Recht der Ansicht, daß der Prozentsatz der Lehrer, welche von dem Rechte, einjährigfreiwillig zu dienen, Gebrauch macht, sehr rasch und erh eblich steigen wird." __
Hages-Weuigkeilen.
Deutsches Reich.
* Nagold, 22. Juli. Am gestrigen Sonntag erhielt der hiesige Militär- und Veteranen-Verein den Besuch des Veteranen-Vereins Calw, welcher sehr zahlreich auch mit Frauen und Kindern um
2 Uhr 36 Min. ankam. Das kameradschaftliche Zusammensein im Waldhorngarten war bei Aus- tauschung alter Erinnerungen und Neubelebung alter Freundschaft ein recht vertrauliches und schönes, wozu namentlich auch die schönen Gesangsvorträge der Calwer Concordia und des hiesigen Sängerkranzes, sowie die Calwer Stadtkapelle beitrugen. Um ^/s8 Uhr fuhren die Calwer Kammeraden nach herzlicher Verabschiedung wieder nach Hause.
' '—t. Ebhausen, 18. Juli. Während bei dem verheerenden Gewitter vom 1. d. Mts. der östliche Teil unserer Markung hauptsächlich getroffen wurde, hat nun auch der übrige Teil vollends sehr not gelitten durch das gestern nachmittag niedergegangene Hagelwetter. Von Südwesten her kommend traf der Hagelschlag auch die östliche Seite der Walddorfer Markung; doch ist dort der Schaden geringer. Hier hauste aber der Hagel mit seiner ganzen Wucht. Die Hagelkörner, die sehr dicht fielen, waren vielfach größer als Taubeneier, manche ganz Unregelmäßige Eisstücke, plattgedrückt, oft 4—5 ein breit. Viele von den am 1. Juli leichter betroffenen Feldern sind nun völlig verhagelt, so daß keine Garbe eingeheimst werden kann. Die bejchädigte Fläche auf der hiesigen Markung beträgt etwa 80 Hektar, und im Durchschnitt sind drei Viertel des erhofften Erntesegens vernichtet. Manche, mitunter sehr bedürftige Familie, die hoffte, durch den Ertrag ihres Feldstücks d>n größten Teil des Jahrs mit Brot versorgt zu werden, darf keine Garbe in die Scheune bringen. Der durch die beiden Gewitter vom 1. und 15. d. MlS. auf den Feldern und an den Obstbäumen angerichtete Schaden beziffert sich auf 60000