Amts- und Intelligenz-Blaü für den Obersmks-Bezirk Nagold.

ffN 64.

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189s.

Limtliches.

Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angc- .jcgcuhcitcn, Abteilung für die Verkchrsanstalten, des Innern und der Finanzen, betr. Vorschriften zur Sicherung der Einhaltung der Bestiuimnngcn über die Hegezeit des Wildes. Vom 20. März 1891.

In Vollziehung der K. Verordnung, betreffend die Hegezeit des Wildes vom 30. Juli 1886 (Reg.-Bl. Seite 315), wird zur Sicherung der Einhaltung der in tz 1 derselben für die Schonung des Wildes ge­troffenen Verbote unter Bezugnahme auf Art. 39 Ziffer 1 des Laudespolizeistrafg- setzes von: 27. Dez. 1871 (Reg.-Bl. Seite 391) Nachstehendes verfügt:

H 1. Wer Wild von einer derjenigen Arten, welche nach A 1 der K. Verordnung vom 30. Juli 1886 einer "Hegezeit unterliegen,*) befördert oder .-Versendet, in Orte einführt, feilbietet oder verkauft, Hat folgende Vorschriften zu beobachten:

a) Allen Sendungen von Rot-, Dam- u. Rehwild ist sowohl bei Beförderung mit Haut und Haar, wobei dasselbe nicht verpackt werden darf, als bei Versendung in zerlegtem Zustande (in ein­zelnen Teilen) ein den Namen und Wohnort des Absenders oder Verkäufers, den Tag der Erlegung und das Geschlecht des Wildes ent­haltender Schein beizugeben.

b) Bei Versendung von Wild, welches einer der übrigen in Z 1 der 51. Verordnung vom 30. Juli 1886 unter T und L genannten Arten angehört, genügt neben Namen und Wohnort des Absenders die Angabe von Art und Stück­zahl des Wildes auf dem auch hier beizugeben­den Schein.

«) Das Rot-, Dam- und Rehwild ist beim Auf­brechen so zu behandeln, daß das Geschlecht auch daun mit Sicherheit noch erkannt werden kann, wenn das Geweih oder Gehörn abge­nommen worden ist.

Wer solches Wild ohne Geweih, beziehungs­weise Gehörn zum Verkaufe oder zur Versen­dung bringt, ist verpflichtet, dafür zu sorgen daß das Geschlecht erkennbar bleibt.

§ 2. Für die Beförderung von Wild mit der Eisenbahn wird insbesondere noch folgendes bestimmt:

u) bei Aufgabe als Eil- oder Frachtftückgnt sind

*), Anmerkung. Tie Hegezeit, innerhalb welcher Wild weder erlegt, noch gefangen, noch zum Verkauf gebracht oder angekauft werden darf, ist durch die angeführte Be­stimmung nach den einzelnen Tiergaltungen in folgender Weise festgesetzt:

a. Beim Haarwild:

1) für männliches Rot- und Damwild ans die Zeit vom 1. Februar bis 31. Mai,

2) für weibliches Rot- und Damwild auf die Zeit vom 1. Februar bis 30. September,

3) für Rehböcke auf die Zeit vom 1. Februar bis 31. Mai,

4! für Rehgaisen auf die Zeit vom 1. Dez. bis 14. Oktober,

5) für Wildkälber und Tamkitze, d. h. für die noch im Kalenderjahr ihrer Geburt stehenden Lungen des Ror- und Damwilds, auf das ganze Jahr,

6) für Kitzböcke, d. h. männliches Rehwild im Jahr der Geburt bis 14. Oktober,

7) für Hasen auf die Zeit vom 1. Februar bis 30. Sept.

ö. Bei Federwitv:

1) für Auer- und Birkhähnen auf die Zeit vom 1. Juni vis 15. August,

.2) für Auer- und Birkhühner auf die Zeit vom 1. Dez. bis 3k. Oktober,

3) für Feld- und Haselhühner, sowie für F-asanenhennen vom 1. Dez. bis 23. August.

4) für Fasanenhahnen vom 1. Februar bis 23. August,

5) für Wachteln auf die Zeit vom 1. März bis 23. Aug.,

6) für wilde Enten auf die Zeit vom 16. März bis 30 Juni,

7) für wilde Tauben auf die Zeit vom 1. März bis 80. Juni,

8) für Schnipsen und Bekassinen aus die Zeit vom 16. April bis 14. Juli,

je einschließlich der genannten Tage.

die in H 1 a und b verlangten Angaben, soweit sie nicht ohnehin schon im Frachtbrief enthaltene sind, in letzterem in SpalteErklärung wegen der etwaigen zoll- und steuer-amtlichen Behand­lung" beizusetzen)

st) bei Aufgabe als Reisegepäck und Expreßgut ist der Schern mit den verlangten Angaben der Gepäck-Annahmestelle zum Anschluß an die Be­gleitpapiere (Gepäckkarte, Expreßgutkarte) zu übergeben.

§ 3. Bei der Beförderung von Wild durch die Post ist der in H 1 a und st vorgeschriebene Schein

n) soweit Begleitadreffen zur Verwendung kommen an diesen zu befestigen;

st) soweit Pakete bis zu 12 Hz Icg innerhalb Würt­tembergs ohne Begleitadreffen verschickt werden dürfen, diesen Sendungen beizugeben.

§ 4. Wird bei der Vorzeigung zur Einlieferung wahrgenommen, daß diese Vorschriften nicht genau eingehalten sind, so findet Annahme und Beförderung der Sendung mit der Eisenbahn und Post nicht statt.

tz 5. Vorstehende Bestimmungen finden nur auf die in Württemberg zur Auflieferung kommenden, somit nicht auch auf die im direkten Verkehr zur Einfuhr nach Württemberg oder zur Durchfuhr nach anderen Staatsgebieten über die württembergischen Grenzen emlretenden Wildsendungen Anwendung.

tz 6. Gegenwärtige Verfügung tritt am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit.

Stuttgart, den 20. März 1891.

Mittnacht. Schmid. Renner.

Vorstehende Ministerialverfügung wird unter der Hinweisung zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Nichtbefolgung der darin enthaltenen Vorschriften der Strafandrohung des Art. 39 Ziff. 1 des Landes- polizeistrasgesetzes vom 27. Dez. 1871 unterliegt.

Nagold, den 28. Mai 1895.

_ K. Ob eramt. Vogt.

Nagold.

An die Trtsvorstcher.

Tie bei dem Oberamt einkommenden Anmeldungs- Formulare (Empfangsbescheinigungen) über bean­spruchte Familien-Unterstützung während der Dauer der Friedensübungsn sind vielfach unvollständig aus- gefüllt.

Das Oberamt sieht sich daher veranlaßt, bezüg­lich der Behandlung der Anmeldungen von Unter- slützungs-Ansprüllien aus den Ministerial-Erlaß vom 13. Juni 1894 (M.-A.-Bl. S. 237) hiemit hinzu- weiseu.

Den 28. Mai 1895.

__K. Oberamt. Vogt.

Tie evangelische Pfarrei Esch ach (Gaildorf) wurde dem Pfarrer Henningcr in Simmersfetd (Nagold) und diejenige in Simmozheim (Calw), dem Pfarrer Ehe­mann in Notzingen (Kirchheim) übertragen.

Gestorben: Friedr. Maurer, ref. Schultheiß, Aid­lingen. August Weiß, Hauptmann im Infanterie-Regi­ment Kaiser Friedrich König von Preußen (7. Württ.) Nr. 125, Stuttgart. A. Kuhnle, Vorstand der-Abteilung Kempten der Köln-Rottwsiler Pulverfabriken. Rudolf Bühler, ssn., Tuchfabrikant, Metzingen. Friedr. Gamm, Kanzleirat a. D., Stuttgart.

Aages-WMgii eiten.

Orutkchks Ncich.

Pfrondorf, 27. Mai. (Einges.) Am letzten Freitag faßte Gottlieb Reuz von hier seinen ersten Bienenschwarm, was für Heuer gewiß als recht früh be­zeichnet werden kann. Ebenso wird uns mitgeteilt. !daß Christian Schuon, Stricker von Nagold auch leinen Schwarm gefaßt hat.

HP W i l d berg, 28. Mai. Das von der hies. freiwilligen Feuerwehr auf letzten Sonntag bestimmt gewesene Waldfest konnte der ungünstigen Witterung halber nicht abgehalten werden. Schon am Morgen früh fing es zu regnen an und regnete ununterbrochen bis nachmittags 2 Uhr, um welche Zeit sich der Himmel etwas aufheiterte. Nun sammelte sich die Feuerwehr doch noch zum Festzuge und mit der be­rühmten Empfinger Musikkapelle an der Spitze mar­schierte der Zug durch die ganze Stadt hindurch an) den Schafscheurenbsrg. Daselbst entwickelte sich unter den Klängen der Musikkapelle alsbald ein fröhliches Treiben mit Gesang und Tanz. Aber ach, es mär so schön gewesen, es hat nicht sollen sein. Gleich nach 5 Uhr entlud sich ein Gewitter mit furchtbarem Regenguß, so daß alles in Eile- ein schützendes Ob­dach suchen mußte und mit der Lustbarkeit hatte cs ein Ende. Fußhohe schmutzige Wassermassen wälzten sich durch die Stadt. Die niedergelegenen Straßen beim Hirsch glichen einem See. Die Seitenbäck e schwollen bis zu einem Meter hoch an, Steine, Schlamm, Holz und junge Tannen mit sich reißend. Der Litzengraben führte mindestens 100 Wagen Steine und Schutt mit sich und ließ dieselben in der That- ebene und zum Teil in der Nagold, wo sich ein großer Haufen amammelte, liegen. Wiesen uno Felder wurden durch die Usberschwemmungen be­deutend beschädigt. Glücklicherweise siel kein Hage!.

Im benachbarten Esfringen fiel der Regen gleich einem Wolkenbruch und schoß das Wasser daselbst halb meterhoch durch die Ortsstraße. Daselbst schlu , auch der.Blitz in ein Haus, glücklicherweise aber ohne zu zünden, oder nennenswerten Schaden anzurichten. 'Neben dem Vertust von einer-Anzahl Ziegel kamen die Einwohner mit dem Schrecken davon.

r. Ueberberg, 27. Mai. Am letzten Sonn­tag hielt der Schwarzwaldbienenzüchterverein bei Wirt Großmann seine 2. Hauptversammlung in diesem Jahr ab. Trotz des regnerischen Wetters war die Versammlung von mindestens 120 Gästen (Mitglieder und Freunden des Vereins) besucht, über was sich der Vorstand, H. Kümmel, in seiner Be­grüßung lobend äußerte. Hierauf gab er eiu Btlo von dem gegenwärtigen Stand unserer Bienenstock.-. Aus dem Wald treffe man manche schöne Völker, die auch schon starke Schwärme abgaben; aber die große Mehrzahl der Stöcke sei noch sehr zurück uuo arm an Volk. Die in den Frühling gekommenen Bienen seien Heuer auffallend rasch abgestorben, eb: deren Abgang durch junges Volk wieder ersetzt g - weAn sei, was zur Folge gehabt habe, daß non manche überwinterte Völker einginzen, oder doch sehr geschwächt wurden. Die Ursache des frühzeitigen Todes der überwinterten Bienen liege nach der Mei­nung des Redners in einer Krankheit, die sich ent­wickelt habe, weil infolge des langen und strengen Winters manche Organe der Tierchen durch Zurück­behaltung der Auswurfstoffe not litten. Weit viele Völker gegenwärtig noch sehr schwach seien, gelte es, auf der Hur zu sein, daß nicht die Brut verlass n werde, absterbe und schließlich in Faulbrut übergepr.

Es ersolgle nun die Verlosung von 6 Bienen­schwärmen, 9 Stülpkasten und 6 Rauchapparaten.

Hierauf hielt H. Schullehrer Brendle von Altensteig einen sehr eingehenden Vortrag über das ThemaDer praktische Imker am Bienenstand im Frühjahr und Sommer." Der Redner, der vor seiner Uebersiedlung nach Altensteig auf der Mün- singer Alb angestellt war und dort selbst einen größeren Bienenstand hatte, sprach aus Erfahrung und gab manche praktische Winke. Aus bas Einzelne sem r