Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obrramts-Bezirk Nagold.

4L.

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Dienstag 9. Aprit

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1895.

Amtliches.

Bekanntmachung, betr. die Errichtung einer Schlächterei-Anlage.

Der Metzger Georg Mohr in Gültlingen beab­sichtigt, in seinem Wohnhause Nro. 156 eine Schläch­tereianlage einzurichten.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen binnen 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle an­zubringen sind.

Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne sind auf der Oberamtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.

Nagold, den 5. April 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Bekanntmachung.

In Egenhausen ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen.

Die über den Gemeindebezirk verhängten Maß­nahmen (Gesellschafter Nr. 39) sind wieder aufge­hoben worden.

Nagold, den 6. April 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Nagold

Die Ortsvorsteher

werden aufgefordert, etwaige vor dem 1. April d. Js. entstandene Ansprüche auf Familien-Unterstützung der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften gemäß Ziff. 15 Abs. 2 des Minist.-Erl. vom 19. Septbr. 1894 (M.-A.-Bl. S. 339) spätestens bis 15. d. M. bei dem Oberamt geltend zu machen.

Den 8. April 1895.

K. Oberamt. Vogt.

Gestorben.

Johann Maier, Tierarzt, Rottenburg. Xaver Heim, Schneidermeister; Wilhelm Albus, Oberndorf. Therese Hirsch, Witwe, Tübingen. I. Landauer, Horb. Anna K^im^e^^tw^EbinHen^^tarie^e^er^Freudenstadt.

Oie Deutschen im Auslände.

Der deutschen Staatskunst des Fürsten Bismarck, die in diesen Tagen noch einmal eine begeisterte Ehrung erfahren hat, ist es gelungen, das deutsche Reich groß und stark aufzurichten. Eins ist ihr aber Doch nicht gelungen und konnte ihr auch nicht ge­lingen, weil hier mit ganz absonderlichen Verhält­nissen zu rechnen war und das war die Förderung unserer Staatsangehörigen, die fremde Staatsange­hörige sind. Fürst Bismarck stellte sich stets auf den Prinzipiellen Standpunkt, daß die deutsche Reichsan- gehörung sich in die inneren Verhältnisse fremder Länder nicht einmischen dürfe, wenn sie die auswär­tigen Beziehungen nicht gestört sehen wolle. Und wäre der eiserne Kanzler von diesem Grundsatz ab­gegangen, sicher hätten wir heute nicht das so enge und feste Bündnis mit Oesterreich-Ungarn, ganz wahrscheinlich aber einen Krieg mit Rußland. Denn wenn trotz der zeitweise ganz außerordentlich kühlen nachbarlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland doch der Friede erhalten blieb, so haben wir das lediglich der strengen Neutralität Deutsch­lands in allem zuzuschreiben, was Rußland anging. Kann sich das deutsche Reich in Rußland als solches also auch nicht um fremde Staatsangehörige deutscher Herkunft sorgend bekümmern, das deutsche Volk wird durch nichts behindert, mit seinen Stammesgenossen im Auslande zu denken und fühlen.

Es geht den fremden Staatsangehörigen deutscher Abstammung im Auslande nicht gerade immer zum

I Besten. In Oesterreich hat das Ministerium Taaffe Jahre lang das selbständige und selbstbewußte Deutsch­tum mit großer Erbitterung bekämpft, in Ungarn waren und sind die Magyaren trotz aller politischen Freundschaft zum deutschen Reiche mit allem Eifer bemüht, das Deutschtum unter der magyarischen Masse verschwinden zu machen. In Steiermark haben die Deutschen heute noch ein Pröbchen von der Unduldsamkeit österreichischer Behörden Deutschen gegenüber erlebt. In Graz und anderen Städten, wo die deutsche Sprache und Art unter stiller Be­günstigung der Wiener Regierung bedenklich von den Slovenen bedroht ist, hat man dem Fürsten Bismarck in den weitesten Kreisen zu seinem 80. Geburtstag öffentliche Ehrungen erweisen wollen, die doch, weiß Gott, keinen Landesverrat oder eine Lossagung von der habsburgischen Monarchie bedeu­ten, die nur eine kräftige Kundgebung deutschen Volks­tums gegenüber den antideutschen Bestrebungen voll Haß und Neid sein sollten. Mit großer Geschick­lichkeit und allerlei Vorwänden, die freilich überaus nichtig waren, haben die österreichischen Behörden diese Kundgebungen entweder einzuschränken oder sogar ganz zu vereiteln gewußt und glauben nun Oesterreich gerettet. Welchen Zweck soll ein solches Treiben haben? Wenn man zu gleicher Zeit sieht, was nicht alles den Zechen in Böhmen erlaubt wird, dann muß ein solches kleinliches, völlig unbegrün­detes Vorgehen die Deutschen unbedingt verstimmen. In Ungarn hacken die Magyaren ununterbrochen auf die Siebenbürger Sachsen los; man kann nichts gegen sie einwenden, aher sie wollen ihr Deutschtum nicht aufgeben zu Gunsten des prahlerischen Magyaren- tums und darum müssen sie die Faust des Magyaren fühlen.

Und die Deutschen in Rußland! Sie haben auch wohl gehofft, als Nikolaus II. den Thron seiner Väter bestiegen, daß er das schwere Unrecht und den groben Rechtsbruch seines Vaters wider die Deutsch- Russen gut machen werde. Das war ein Trug, Ni­kolaus II. scheint mehr in den Bahnen seines Ur­großvaters und Vaters, der Despoten, als in denen seines freidenkenden Großvaters Alexander II. wandeln zu wollen. Peter der Große hat den Deutschbalten, seine Nachfolger haben den von ihnen herangezogenen deutschen Kolonisten im Inneren Rußlands ihre Rechte und Privilegien feierlich verbrieft und besiegelt, resp. bestätigt, Alexander III. schlug diese Rechtsforderung in den Wind, er knutete das Deutschtum. Mag der verstorbene Zar so manches für sein Land gethan haben, die Summe seiner Leistungen reicht nicht heran an das Maß der Wohlthaten, welches die Deutschen in Rußland ihrem neuen Vaterlande er­wiesen. Eine Freude ist aber doch bei diesen trüben Betrachtungen; wenn wir heute sehen, wie jenseits des Ozeans mancher Deutsche so leicht seine Natio­nalität aufgiebt, obwohl ihn Niemand dazu veran­laßt, dann können wir stolz sein auf unsere Lands­leute in Rußland, welche ungeachtet aller Bedrängungen und Bedrückungen deutschen Namen und deutsche Art Hochhalten. Freilich verlangen kann unter solchen Verhältnissen niemand in Rußland, daß das deutsche Volk als solches dem russischen Zarenreiche als sol­chem auch nur die geringste Sympathie entgegenbringt. Rußland hat das nicht um unsere Landsleute verdient.

Tages-MeuigkeiLen.

Deutsches Reich.

Rottweil, 3. April. Bei den hies. Schwurgerichts­verhandlungen des 1. Quartals führte Landgerichtsrat Göz den Vorsitz. Es stand u. a. zur Aburteilung die An­

klagesache gegen den vorm. Amtm. Hans Traub in Leonberg wegen erschwerter Amtsunterschlagung. Der Angeklagte war früher stellvertretender Amtmann in Horb, wo er eine pekuniär ungünstige Ehe einging; sein Gehalt reichte nicht; er entnahm daher, anstatt Geld zu entlehnen, seiner Spor­telkasse nach und nach 116 ^ Als er sodann definitiver Amtmann in Leonberg wurde, mußte er sich im ersten Jahr seines Gehaltes für die Witwen- und Waisenkasse ab- ziehen lassen, weshalb er auch dort seiner Sportelkasse 34 ^ entnahm und, um diese Unterschlagungen zu verdecken, Bücher und Register fälschte. Er wurde unter Annahme mildernder Umstände zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt.

Stuttgart, 4. April. Als Beilage zum Ge­werbeblatt sind in Broschürenform die Jahresberichte der Gewerbe-Aufsichtsbeamten im Königreich Würt­temberg für das Jahr 1894 erschienen. Ueber den ersten Bezirk, der den größten Teil des Neckarkreises und den Jagstkreis mit Ausnahme des Oberamts Heidenheim umfaßt, berichtet Gewerbe-Inspektor Berner; über den zweiten, der den Rest des Neckar­kreises, den ganzen Schwarzwaldkreis und vom Do­naukreis das Oberamt Kirchheim umfaßt, Gewerbe- Inspektor Hochstetter; über den dritten, der den ganzen Donaukreis mit Ausnahme des Oberamts Kirchheim, ferner das Oberamt Heidenheim umfaßt, Gewerbe-Inspektor Hardegg. Den Jahresbericht über die unter der Aufsicht der Bergbehörden stehenden Anlagen erstattete Oberregierungsrat Mayer. Im allgemeinen wird konstatiert, daß die Lohnverhältnisse der Arbeiter sich trotz der vielfach minder günstigen Lage der einzelnen Industriezweige wenig geändert und jedenfalls nicht ungünstiger gestaltet haben, mit Ausnahme einzelner Fälle, in welchen die Arbeiter durch zeitweilige Arbeitslosigkeit und Lohnherab­setzungen zu empfindlichen Einschränkungen sich ge­nötigt sahen. An Bemühungen, die Wohnungs­verhältnisse zu verbessern, hat es auch im Bericht­jahr nicht gefehlt; im allgemeinen können die Woh­nungen geordneterArbeiterfamilienalsden Bedürfnissen entsprechend bezeichnet werden. Aus allen drei Bezirken wird auch über verschiedene von den Arbeitgebern getroffene Wohlfahrtseinrichtungen (Kinderküchen, Gewährung von Urlaub ohne Lohnausfall u. s. w.) berichtet.

Stuttgart, 5. April. Mit Note des Kgl. Staatsministeriums vom 3. April ist dem Präsidium des ständischen Ausschusses der Entwurf eines Ge­setzes, betreffs das kirchliche Gesetz über die Aus­übung der landesherrlichen Kirchenregimentsrechte im Falle der Zugehörigkeit des Königs zu einer andern als der evangelischen Konfession zur Einleitung der Beratung in der Ständeversammlung zunächst der Kammer der Abgeordneten zugegangen.

Stuttgart, 5. April. Mit Note des Kgl. Staatsministeriums vom 4. April ist dem Präsidium des ständischen Ausschusses der Entwurf eines Ge­setzes, betreffs das Disziplinarverfahren gegen evan­gelische Geistliche zur Einleitung der Beratung in der Ständeversammlung zunächst der Kammer der Abgeordneten zugegangen.

Stuttgart, 5. April. Die hiesigen bürgerlichen Kollegien haben einstimmig beschlossen, mit Beziehung auf die jüngst erfolgte Publikation der vom Land­tage genehmigten Schulgesetznovelle bei der Kreis­regierung die Aufhebung des Schulgeldes in den Stuttgarter Volksschulen zu beantragen.

Stuttgart, 5. April. Der große Landesaus­schuß des Württ. Wirtsoerbands ist auf den 17. d. M. nach Stuttgart einberufen worden. Es han­delt sich dabei sowohl um die Eingabe an den Land­tag wegen der Weinsteuer wie um Festsetzung der Tagesordnung für den Verbandstag in Gmünd am 25. und 26. Juni.