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Amts- und Intelligenz-Blatt flir den Oberamts-Bezirk Nagold.

117.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag. Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) SV Pfg.. in dem Bezirk 1 Mk.. außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Samstag 6. Hktoöer

Jnsertionsgebühr für die lspaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 Pfg.. bei mehrmaliger je S Pkg.

1894 .

Amtliches.

Dre Schrrlthrifienämtrr

werden aufgefordert, anläßlich der demnächst statt­findenden Repetitionskurse der Hebammen, die Tag­bücher derselben, in welchen sämtliche Geburten vom laufenden Jahr eingetragen sein müssen, sofort hie- her einzusenden.

Nagold, den 4. Oktbr. 1894.

K. Physikat. Jrion.

Gestorben.

Magdalena v. Stapf. Stuttgart. G. Kurz. Schul­lehrer a. D.. Urach. Christian Kolb. vorm. Hausvater und Lehrer am Missionshaus in Basel, Kornthal.

Tages-Weuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 4. Okt. Am Mittwoch ist hier der Generalstab unseres württ. Armeekorps mit dem Ge­neralstabschef Oberstlieutenant v. Schwarzhof von Freudenstadt kommend hier eingetroffen, und wird bis Ende der Woche in hiesiger Gegend verbleiben.

Oberndorf, 2. Okt. Die K. ottomanische Kom­mission erhielt heute den Besuch v. d. Goltz-Paschas, der seit 1883 Instruktor der türkischen Armee in Konstantinopel ist. Er hatte in Reutlingen seinen dort studierenden Sohn besucht und dieser hat ihn auf seiner Reise hieher begleitet. Frhr. v. d. Goltz weilt z. Z. in Deutschland, nachdem er eine Anzahl türkischer Offiziere, die in deutschen Regimentern dienen sollen, nach Berlin gebracht hat.

(. Stuttgart, 2. Okt. Die V. Evang. Landes­synode trat heute zu ihren Beratungen zusammen. Vormittags 10 Uhr fand in der Stiftskirche ein öffentlicher Gottesdienst statt, wobei Stiftsprediger Prälat Dr. v. Burk die Predigt hielt. Außer den Mitgliedern der Synode und des Evangelischen Con- sistoriums, der Staats- und städt. Behörden, der Geistlichen und Kirchengemeinderäte der Stadt Stutt­gart hatten sich zahlreiche Gemeindeglieder hiezu ein­gesunden. Se. Mas. hatte zum Text bestimmt: Hebr. 12, V. 2325Lasset uns halten an dem Bekennt­nis der Hoffnung usw.". Die Synode trete in einer- ernsten Zeit zusammen, begann der Prediger. Neben denen, die überhaupt keine Hoffnung haben, denen ihre einzige Weisheit ist: Lasset uns essen und trinken, denn morgen sind wir tot," gäbe es zwei Arten von Hoffnungen. Ein Teil unserer Zeitgenossen hoffen, durch menschliche Mittel, mehr oder weniger ge­waltsamer Art, auf dieser Erde ein Reich des all­gemeinen irdischen Glückes, des Genusses und Wohl­lebens einzurichten. Nur verhältnismäßig wenige haben ihre Hoffnung auf das unsichtbare Reich Got­tes gerichtet. Wenn die Kirche nichts Ewifies, über alles Vergängliche Erhabene zu bieten hätte, so würde sie besser thun, die Arbeit aufzugeben. Weit ent­fernt, die Aufgaben der Gegenwart unberührt zu lassen und wie die Feinde der Kirche derselben un­gerechterweise vorwerfen,nur einen Wechsel auf den Himmel auszustellen", sei es Aufgabe der Kirche, durch Werke christlicher Liebe zur Linderung der Gebrechen der Zeit möglichst beizulragen. Das Ver­trauen des Volkes zur Kirche als solcher sei bei vielen Gemeutdegliedern zum Teil erschüttert worden dadurch, daß die Werke der christlichen Nächstenliebe hauptsächlich den mancherlei Vereinen innerhalb der Kirche überlassen worden sei. Der Prediger giebt der Hoffnung Raum, daß die kirchlichen Körper- schaslen sich in der Jetztzeit weniger mit Fragen der Versajsung und Gesetzgebung, als mit solchen werk- thäriger Nächstenliebe beschäftigen werden. Redner

ermahnt, den Stürmen der Zeit gegenüber furchtlos,

der Kirche und den Armen und Elenden des Volkes gegenüber treu zu sein. Die Stunde der Entschei­dung, ob das deutsche Volk ein christliches bleiben wolle, sei nahe. Es gelte jetzt:Wer nicht für mich ist, ist wider mich." Nach Beendigung des Gottes­dienstes trat die Synode in den Räumen der Ev. Gesellschaft (Färberstr. 2) zusammen. Um 11-1-4 Uhr erschien Se. Exzellenz der Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens Dr. v. Sarwey, gefolgt von den Mitgliedern des Evangelischen Konsistoriums. Nach der Abnahme des Gelübdes eröffnet der Herr Mi­nister im Auftrag Sr. Maj. des Königs die V. Lan­dessynode und heißt die Mitglieder willkommen. Es habe kein Anlaß Vorgelegen, die Landessynode zu einer außerordentlichen Tagung zusammenzuberufen. Jetzt aber habe sich das Bedürfnis gezeigt, einige Gegenstände zu regeln und es habe deshalb S. Maj. die Wahlen hiezu angeordnet und die Synode auf heute einberufen. Besonders zwei wichtige, den weite­ren Ausbau der inneren Aufgaben der Landeskirche betreffende Vorlagen liegen der Synode vor. Er­stens die näheren Bestimmungen über Ausübung der landesherrlichen Kirchenregimentsrechte für den Fall, daß der König nicht der Evangelischen Kirche an­gehört (Z 76 der Verfassungsurkunde). Sodann Re­gelung der Entlassung und unfreiwilligen Pensio­nierung evangelischer Geistlicher, da die Bestimmungen hierüber den Bedürfnissen der Kirche nicht genügen und den Rechtsanschauungen unserer Tage nicht mehr entsprechen. Der Minister sprach den Wunsch aus, daß die Verhandlungen der Eoangel. Landessynode vom Geist des Friedens und der Eintracht getragen und für die Kirche gesegnete sein mögen. Der Al­terspräsident Pr. Dr. v. Leckster (Ulm) sprach namens der Synode Se. Maj. den unterthänigsten Dank für die Einberufung und die dadurch gewährte Mög­lichkeit. den vorliegenden Bedürfnissen zum Frommen der Kirche und des Landes zu genügen, aus. Die Synode werde in treuer Pflichterfüllung ihre keines­wegs leichte Arbeit nach bestem Gewissen erledigen. Redner schloß mit den Worten:Gott segne den König!" Nächste Sitzung: Morgen Vormittag 9 Uhr. T.-O.: Legitimation der Mitglieder u. Wahl des Präsidenten.

(. Stuttgart, 3. Okt. (2. Sitzung.) T.-O.: Legitimation der Mitglieder, Wahl des Präsidenten. Vom Ev. Konsistorium anwesend: Präs. v. Gem- mingen, Oberkonsistorialräte Römer und Krafft. Alterspräs. v. Lechler eröffnet die Sitzung 9'-, Uhr mit Gebet und fordert die beiden jüngsten Mitglie­der der Synode Pfarrer Zeller III. und Prof. Dr. Hieber auf, geschäftsordnungsmäßig provisorisch das Schristführeramt zu übernehmen. Reg.-Rat Huzel berichtet namens des letzten Synodalausschusses über die erfolgte Prüfung der Legitimation der Mitglieder. Diese Prüfung ergab, abgesehen von einem Fall, keine wesentlichen Anstände, lieber die Wahl des Stadt- psarrers Stockmayer in Haiterbach (Abgeordneter sür Nagold) berichtet Redner in längeren Aus­führungen. Nach denselben erhielt bei der Wahl Stockmayer 22 Stimmen, Stadtpfarrer Hetterich von Altensteig 19 Stimmen, Pfarrer Werner von Rohr­dorf 2 Stimmen. Schultheiß Gärttner 1 Stimme. Nach Art. 12. der Synodalordnung sei zur Wahl die absolute Stimmenmehrheit notwendig. Die Wahl- kommisfion habe die auf Schultheiß Gärttner ge­fallene Stimme für ungiltig erklärt, hienach hätte Stockmayer allerdings die absolute Mehrheit gehabt. Der Synodalausschuß hält diese Ungiltigkeitserklärung nach Analogie der bestehenden Gesetze für unrichtig

und hätte hienach Slockmayer nicht die vorgeschrie­bene absolute Stimmenmehrheit erhalten. Regierungs­rat Huzel beantragt nach den Ausführungen ver­schiedener Redner, die zur Geschäftsordnung sprachen zu beschließen, alle Mitglieder für legitimiert zu er­klären mit Ausnahme des Abg. Stockmayer. Die Landessynode- erhebt den ersten Teil dieses Antrags einstimmig zum Beschluß. Die Legitimation des Abg. Stockmayer betr. ist Pfarrer Wurm aus Zweck­mäßigkeitsgründen für Giltigkeitserklärung, Pfarrer Teichmann betont, daß nach den Verhandlungen der letzten Synode eine absolute Stimmenmehrheit keines­falls vorliege, da es eine ganze Stimme mehr sein müsse. Die Abg. Elben und v. Seckendorfs treten den Ausführungen Teichmanns entgegen und er­klären sich mit Regierungsrat Huzel einverstanden. Weiter sprechen sich Pfarrer Aichele und Regierungs- Direktor v. Bockshammer für die Ungiltigkeit der Wahl Stockmayers aus. Letzterer beantragt außerdem, auch die Wahl des Ersatzmannes für- ungültig zu erklären. Abg. Huzel hält nicht für- notwendig, die Ungiltigkeitserklärung der Wahl des Ersatzmanns besonders auszusprechen. Abg. Egelhaaf beantragt Giltigkeitserklärung der Wahl. Die Synode lehnt diesen Antrag mit allen gegen 17 Stimmen ab. Der Abg. v. Zeller beantragt, getrennt abzu­stimmen über die Giltigkeit der Wahl des Abg. Stockmayer und diejenige des Ersatzmannes Werner. Abg. Huzel: Die Ungiltigkeitserklärung der Wahl Stock­mayers hat das gleiche für Werner zur Folge, eine getrennte Abstimmung sei nicht notwendig. Abg. Schad v. Mittelbiberach hält eine getrennte Abstimmung für widersinnig, v. Zeller zieht hierauf seinen An­trag zurück. Die Synode beschließt mit Stimmen­mehrheit dem Antrag Huzel entsprechend die Wahl Stockmayers für ungiltig zu erklären. Es folgt hierauf die Wahl des Präsidenten. Anwesend sind 52 Mitglieder, die absolute Majorität beträgt hienach 27. Es erhallen: Landgerichtspräsident v. Länderer 48 Stimmen, Reg.-Rat Huzel 2 St., Frhr. Schad v. Mittelbiberach 1 St., Oberstaatsanw. Nestle 1 St. Schad v. Mittelbiberach spricht dem Alterspräsidenten v. Lechler den Dank der Synode aus. Den Vorsitz übernimmt hierauf der neugewählte Präsident v. Länderer. Derselbe dankt für das Vertrauen und verspricht sein Amt nach bestem Wissen gehorsam dem göttlichen Worte und treu der ev. Kirche zu versehen. Zum Vizepräsidenten wurde hierauf ge­wählt Dekan Herzog in Reutlingen mit 32 Stimmen. (Dr. Braun erhielt 12, Dekan Schwarzkops 8 St.) Der Präs. v. Länderer bringt einen soeben von Elben und Gen. eingebrachten Antrag ein, welcher dahingeht: Die Generalsynode tritt ordentlicherweise je nach drei Jahren zusammen zur Kenntnis der Synode. (Seither 6 Jahre.) Der Gegenstand wird auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt. Der Präsident teilt noch mit, daß S. Majestät dem Mi­nister Dr. v. Sarwey ein Mandat zum Anwohnen bei den Sitzungen gegeben und zu landesherrliäjen Commissären ernannt hat: Consistorialpräsident Frhr. v. Gemmingen, Prälat Dr. v. Müller, Prälat Dr. v. Wittich, sowie die Oberkonsistorialräte Krafft, Römer und Bienz. Nächste Sitzung: Morgen Vorm. 9 Uhr. Wahl der verschiedenen Kommissionen und der Schriftführer. Beratung der Geschäftsord­nung, Rechenschaftsbericht.

Stuttgart, 3. Okt. Die Wahl des besoldeten Gemeinderats findet morgen vormittag 11 Uhr in nichtöffentlicher Sitzung der bürgerlichen Kollegien statt.

Heilbronn, 2. Okt. Der aus dem hiesigen