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Amts- und Intelligenz-Blatt pir den Oberamts -Bezirk Nagold.
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Dienstag 12. Juni
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1894.
Amtliches.
Bekanntmachung des Kriegsministeriums, betreffend den Ankauf von Remonten für die Feldartillerie.
Das Kriegsministerium beabsichtigt, eine Anzahl Zug- und Reit-Nemonten für die Königliche Feldartillerie freihändig durch eine besondere Kommission im Lande aufkaufen zu lassen und zwar am 28. Juni in Neckarsulm und am 5. Juli in Biberach,
im Anschluß an die staatliche Prämierung ausgezeichneter Zuchtpferde und Fohlen,
ferner je von morgens 8 Uhr ab am 26. Juni in Trossingen, am 27. Juni in Herrenberg, am 9. Juli in Ravensburg, am 10. Juli in Saulgau unter folgenden Bedingungen:
1) Die Pferde müssen als Stangenpferde mindestens 1,60, als Reit- und Vorderpferde mindestens 1,52 in Stockmaß haben, im Alter von 4—6 Jahren stehen und nach Knochenstärke, Form und Gang sich zu Artillerie-Pferden eignen, also Zugfähigkeit mit Beweglichkeit verbinden.
2) Hengste, Spitzhengste, trächtige Stuten, Schimmel und Falben sind vom Ankauf ausgeschlossen.
3) Der Ankauf erfolgt in erster Linie von inländischen Züchtern oder Pferdebesitzern. Die Abstammung der Pferde ist durch Deckschein nachzuweisen.
4) Der Verkäufer haftet für die gesetzlichen Gewährsmängel (Regierungsblatt vom 4. Februar 1862).
5) Die angekauften Pferde werden sofort gegen bare Bezahlung abgenommen. Jedem Pferde ist eine Trense und ein Halfter mit je 2 Mtr. langen Stricken mitzugeben.
Stuttgart, den 5. Juni 1894.
Schott von Schottenstein.
Bekanntmachung.
Im Aufträge der Centralleitung des Wohlthä- tigkeits-Vereins in Stuttgart wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die erledigte Agentur der Württembergischen Sparkasse in Ebhausen dem Acciser Georg Jakob Schüttle daselbst übertragen worden ist.
Nagold, den 8. Juni 1894.
K. gem. Obermt. Vollmar, Amtm., g. Stv.
Sekanntmachnng,
betr. die Flößerei auf der Nagold.
Nach einer Mitteilung des Großh. Bad. Bezirksamts Pforzheim findet künftighin und zwar erstmals am 17. Juni ds. Js. an Sonntagen in der Zeit von vormittags 9—12 durch Einsetzen eines Abschlags in den Metzelgraben bei seiner Abzweigung von der Nagold eine Durchspülung des Bettes der letzteren statt. Während dieser Zeit ist der Metzelgraben für Floßverkehr nicht benützbar, was hiemit zur Kenntnis der Beteiligten gebracht wird.
Nagold, den 8. Juni 1894.
K. Oberamt. Vollmar, Amtm. g. St.
Die abgehörte Kirchenpflegerechnnng 1891/93 von Nagold ist zur Einsichtnahme der Kirchengenossen vom 11.—19. Juni auf dem Rathaus aufgelegt.
Nagold, 11. Juni 1894.
K. Dekanat. Schott.
Hages-Weuigkeilen.
Deutsches Reich.
Nagold. Verschönerungsvereinssache. (Egs.) Die Berechtigung zur Empfehlung unsrer Stadt als Waldluftkurort wurde in einem kürzlich hier gehaltenen Vortrag über den Wert des Waldes für die Gesundheit wissenschaftlich nachgewiesen. Den praktischen Beweis dafür aber liefern die von Jahr zu Jahr sich steigernden mehrwöchigen Besuche unsrer Stadt durch Auswärtige sowie immer neue Ansiedlungen Fremder in Nagold, so z. B. Heuer auch in unsrem idyllischen ruhigen staubfreien wald- umkränzten Bad Röthenbach. Aber auch das noch näher bei der Stadt und doch zugleich am Walde errichtete „Kneippbad" (zu welch ächt deutschem Worte der französische Beisatz „Restaurant" freilich nicht paßt) hat eine sonnige,? gegen Norden geschützte Lage mit einer guten Waldquelle. Der hiesige Verschönerungsverein hielt es für seine Aufgabe, auch die Umgebung dieser beiden Bäder durch Ruhebänke und Fußwege innerhalb Waldes zu unterstützen. Aber auch die sonstigen bestehenden Anlagen hat man wieder verbessert. Insbesondere versah man Heuer die Wiesenböschung hinter der neuen Kirche mit einer Anlage von Akazien, Vogelbeerbäumen und Ziersträuchern und mit 2 Fichtenhorsten, hinter welchen man mit dem Blick ins Waldesgrün, gegen Sonnenstrahlen und Wind geschützt und fern von dem Geräusch und Staub der Straße, in guter Luft auf bequemen Sitzen der Ruhe pflegen kann. Es sind also diese heimlichen Plätzchen in erster Linie für alte und erholungsbedürftige Leute bestimmt, die keinen Berg mehr steigen, also den Wald nicht besuchen können^. Sodann wurde der ohne Wasserfallen bisher zerrissene
und sehr steinrauhe FußwH^von der Schiffbrücke auf unfern reizendschönen Schloßberg gründlich verbessert, und aus der Hälfte der untern steilen Strecke mit einer neuen Ruhebank versehen, auf welcher man einen entzückenden Ausblick aus die Stadt u. ihre nächste Umgebung genießt. Unter den Stadtwald-Anlagen möchte man für den Besuch am frühen Morgen u. Vormittag die Vogelsanganlage im Wolfsberg, für Mittag u. Abend den ozonreichen Forchenwald im Galgenberg empfehlen. — Leider hat sich aber auch Heuer wieder bübische Rohheit und Zerstörungslust bereits an unfern Anlagen vergriffen, den Baum an der Sitzbank im Bächlesseld entrindet, Bänke gewaltsam herausgerissen und neue Gartenmöbel in dem Kaiser- Wilhelmsplatz auf die Bahnböschung hinaufgeworfen! Einsender dieses möchte daher — gewiß mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder — auch Heuer wieder öffentlich die dringenden Bitten stellen: 1. Die geehrten Herrn Vorstände sämtlicher hiesiger Lehr- und Bildungs-Anstalten, aber auch die Eltern und Lehrmeister möchten doch alle Kinder und Fortbildungsschüler beiderlei Geschlechts ausdrücklich zur Beachtung der Warnungstafeln auf unfern Anlagen, zur Schonung dieser, und zum Verlassen der Ruheplätze, sobald ältere Personen sich denselben nähern, aufsordern. Traurig genug, daß junge Leute nicht selbst so viel Anstandsgefühl besitzen! 2. Die Polizei-, Forst- und Feld- Schutzbediensteten. aber auch sonst jedermann, der Sinn für Ordnung und Freude am bequeme» Aufenthalt im Freien hat, möchten doch die Vereinsanlagen stets gelegentlich mitüberwachen und entdeckte Schadenstister schonungslos zu gerichtlicher Bestrafung anzeigen. 3. Unsere Vereinsmitglieder aber sollten nicht bloß unsrer gemeinnützigen Sache
treu bleiben, sondern auch neue Mitglieder (mit dem geringen Jahresbeitrag von mindestens 1 -^) anwerben und unsre Kasse auch Heuer kräftig unterstützen. Auch für Vorschläge nicht zu teurer Verbesserungen an unsren Anlagen, wie für neue Projekte wird der Vereinsausschuß stets zugänglich, ja sogar dankbar sein.
Z Nagold, 8. Juni. Heute Nachmittag fand von 3 Uhr an die Uebernahme der mechanischen Rettungsleiter statt, welche die Feuerlöschgerätefabrik von Magirus in Ulm der hiesigen Stadtgemeinde lieferte. Die Belastungsproben und Hebungen wurden im Beisein des Landesfeuerlöschinspektors Kleber vorgenommen und sind zur vollen Zufriedenheit des Technikers ausgefallen. Es ist mit der Anschaffung dieser mechanischen Leiter, sowie von zwei weiteren Buttenspritzen einem wesentlichen Mangel im Inventar unserer Feuerlöschgeräte abgeholfen worden.
Von der oberen Nagold, 8. Juni. Die Stadtgemeinde Altensteig baut gegenwärtig eine Wasserleitung, die für die dortigen Bewohner von großer Bedeutung werden wird. Die auf dem Berg liegende alte Stadt hat von jeher in trockenen Jahrgängen an Wassermangel zu leiden gehabt; besonders machte sich derselbe im letzten Sommer sehr fühlbar. Aus diesem Grunde entschloß sich die Stadtgemeinde zur Herstellung einer Wasserleitung. Die aufgefaßte Quelle liegt 7,5 Klm. oberhalb Altensteig im Stadtwald, hoch genug, um auch noch in die höchsten Gebäude der oberen Stadt geleitet zu werden. Das ganze Unternehmen wird bis Mitte August beendigt sein und der Stadtkasse eine Auslage von 120000 ^ verursachen.
Calw. Die hies. Metzger-Innung erbaut ein neues Schlachthaus und schreibt nun den Bau- accord im Betrag von ca. 40000 ^ aus. Die Offerte sind längstens bis zum 16. Juni bei dem Jnnungsvorstand Adolf Ziegler einzureichen.
Wildbad, 6. Juni. Die 2. amtliche Kurliste weist schon eine Fremdenzahl von 1291 auf.
Stuttgart, 7. Juni. Die Wiederherstellung I. M. der Königin macht gute Fortschritte. Der Zustand des linken Beines entspricht den Erwartungen, welche von dem Einfluß der Wildbader Kur gehegt worden sind; das Allgemeinbefinden hat sich unter demselben Einfluß erheblich gebessert, Schlaf und Appetit sind durchaus zufriedenstellend. I. Maj. waren in den letzten Tagen im stände, kleinere Ausfahrten zu machen, und verbringen bei günstiger Witterung täglich längere Zeit im Garten, der die Villa Wetze! umgiebt.
Die soeben zum Abschluß gelangte Ergänzung des Unfallversicherungsgesetzes enthält u. a. die Neuerung, daß auch der Unternehmer zur Versicherung berechtigt ist, falls sein Jahresverdienst die Summe von 2000 ^ nicht übersteigt. Die Bestimmung wird manchem selbständigen Handwerker, Handeltreibenden, Fischer und Seeschiffer willkommen sein — das neue Gesetz erstreckt die Versicherungspflicht auf die in diesen Berufsklassen mit einem Jahreslohn bis 2000 ^ Angestellten — indem jene kleinen Unternehmer zu wohlfeileren oder doch bequemer zu erfüllenden Bedingungen sich versichern können, als es bei der Mehrzahl der privaten Versicherungsgesellschaften der Fall ist. Zweckmäßig erscheint ferner die Ausdehnung der Entschädigungsberechtigung aus die Geschwister und Enkel des durch Unfall Getöteten. Oft war der Verstorbene der einzige Ernährer dieser Verwandten, die dann mittellos dastanden, auf die Wohlthätigkeit oder die Armenpfleg, angewiesen. Für die weitere Beurteilung der Un-