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Bertha, Kind :enwir!s 2 I- )en 19. März, ntnng. Luise r. Raas, Toll. ; Beerdig. 3 Nhr, mit
Gksellschister.
Amts- und Intrlligrnz-Blsü Kr den Obrramks-Bezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich Sinal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 60 Pfg., in dem Bezirk 1 Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.
Donnerstag 22. Wärz
Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile ans gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.
1894.
Amtliches.
Nagold. Bekanntmachung, betreffend das Grsaffgeschäft pro 18S4
Unter Bezugnahme auf die im Gesellschafter Nr. 29 erfolgte vorläufigeVeröffentlichungdes Musterungsplans der Ersatzkommission des Aushebuugsbezirks Nagold ergeht die nachstehende weitere Bekanntmachung: Es findet statt:
1) am Montag den 9. April, von vorm. 8' r Uhr an, die Musterung in Wildberg,
2) am Dienstag den 10. April, vorm. 8 Uhr, die Musterung in Altensteig,
3) am Mittwoch den 11. April, vorm. 8 Uhr, die Musterung in 'Nagold,
4) am Donnerstag den 12. April, vorm. 7 Uhr, die Losung in Nagold.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtliche in den Stammrollen nicht durchstrichene Militärpflichtige, welche nach den Bestimmungen der 88 26 und 26, vergl. mit 8 62 Ziff. 3 der Wehrordnnng vom 22. Nov. 1888 im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärvcrhältnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in tz 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angedrohten Strafen und Rechtsnachteile (vergl. auch ß 62 und tz 66 Ziff. 3 der Wehrordnung) auf- zusordern. zu der hienach bemerkten Zeit und an dem bezeichnten Ort mit rein gewaschenem Körper, gereinigten Ohren nud frischem Lcibweißzcug sich zur Musterung pünktlich einzufinden. Auch sind die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß das Erscheinen in unreinlichem oder betrunkenem Zustand und die Verübung von Unfug jeder Art, insbesondere Lärmen im Rathaus und dessen Umgebung, unnachsichtlich bestraft wird.
Zur Musterung haben je unter Führung ihrer Ortsvorsteher, welche die Rekrutierungsstammrollen pro 1892—1894 mitzubringe» haben, die Militärpflichtigen der frühere» Jahrgänge mit ihren Losungs- schrinen versehen, zu erscheinen:
1) Am Montag den 9. April d. Is. im Musterungslokal in Wildberg:
Bormittags 8 Uhr: die Pflichtigen von Wildberg, Effringen, Emmingen, Gültlingen;
vorm. 9 Uhr: diejenigen von Mindersbach, Pfrondorf, Nothfelden, Schönbronn; vorm. 9>,2 Uhr: diejenigen von Sulz und Wenden.
2) am Dienstag den 10. April in Altensterg: vorm. Uhr: die Pflichtigen von Altensteiq-
Stadt und -Dorf;
vorm. 8M Uhr: diejenigen von Beihingen, Berneck, Beuren, Bösingen, Ebershardt;
vonn. 9 Uhr: diejenigen von Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Gauqen- wald;
vorm. 9'z Uhr: diejenigen von Simmersfeld, Spielberg, Ueberberg, Walddorf und Warth.
3) Am Mittwoch den 11. April in Uagsld: vorm. 7Vz Uhr: die Pflichtigen von Nagold; vorm. 9 Uhr: diejenigen von Ebhausen, Haiter-
bach, Jselshausen: '
vorm. 9'z Nhr: diejenigen von Oberschwandorf, Oberthalheim, Rohrdors;
vorm. 19 Uhr: diejenigen von Schietingen, Unter- schwandors und Unterthalheim.
Hiebei wird noch bemerkt:
'N Einjährig-Freiwillige sind durch ihren Berech- tigungsschem von der Gestellung entbunden.
),) In Beziehung auf Zurückstcllungsansprüchc
wird auf die ergangene oberamtliche Bekanntmachung (Gesellschafter Nr. 28) mit dem Anfügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Ansprüche Berücksichtigung finden können, welche der 8 20 des Reichsmilitärgesetzes und 8 32 der Wehrordnung speziell bezeichnen und daß diesfallsige Gesuche mit den vorgeschriebenen Fragebogen, die, soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu ausgefertigt werden müssen, spätestens am Mnsternngstermin, womöglich aber vor demselben, hieher einzureichen sind.
Die Prüfung der Reklamationen wird je unmittelbar nach Beendigung des Musterungsgeschästs in den verschiedenen Musterungsorten vorgenommen werden.
Sollten Väter oder Mütter wegen eigener Ar- bcits- oder Anfsichtsnnfähigkeit Zurückstellung ihrer Söhne beanspruchen, so sind jene gleichfalls vor di« Ersatzkommission zu laden.
<-.) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.
«>) Schulamtskandidaten, llnterlehrer, Lehrgehilfen re. haben ihre Priifnngszcuguisse im Musterungstermin vorzulegen.
s) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
t) Militärpflichtige, welche eine erhebliche Krankheit durchgemacht haben oder durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert sind, haben ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige und Krüppel dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung befreit werden. (W.-O. 8 62, Ziff. 4.)
Die Loszichung findet für die Militärpflichtigen der Altersklasse 1874, einschließlich solcher älteren Pflichtigen, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind, am Donnerstag den 12. April d. Js. auf dem Rathausc in Nagold statt und es beginnt die Verhandlung morgens 7 Uhr.
In Betreff dieses Aktes, bei welchem das An- wohuen der Ortsvorsteher nicht vorgeschrieben ist. wird bemerkt:
a) der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
In: Falle der Abwesenheit des Aufgrrufenen wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen.
b) Von der Losung sind ansgeschlofsen die zum Einjährig-Freiwilligeu-Dienst Berechtigten, dievon den Truppen-(Marine-)Tcilen angenommenenFreiwilligen.
Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes den Militärpflichtigen, soweit sie gestellungspflichtig sind, beziehungsweise ihren Eltern, unverweilt zu eröffnen und Eröffnungsurknndcn von jenen unter spezieller Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind und unter Aufführung derselben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis 4. April vorzulegen. Von den später noch zur Anmeldung kommenden Militärpflichtigen ist gleichzeitig mit der Anmcldeanzeige auch eine Eröff- lmngsbcscheinigimg für die Vorladung zur Musterung und eventuell der Losungsschcin einzusenden.
Sollten gegen Militärpflichtige Zuchthausstrafen erkannt, oder Militärpflichtige der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig erklärt worden sein, so sind, falls dies noch nicht geschehen, die betreffenden Strafaus- schreiben alsbald hieher einzusenden; überhaupt ist Anzeige zu nmchen, wenn irgend welche weitere Strafen
als die bereits angezeigten gegen die Militärpflichti
gen erkannt worden sind.
Den 19. März 1894.
Der Eivilvorsitzende der Ersatzkommission:
Oberamtmann Vogt.
Bekanntmachung,
üetr. die öffentliche Impfung im Jahr 1894.
Die öffentliche Impfung wird im Jahr 18::1 vorgenommen werden
1) von Oberamtsarzt Jrion in Nagold, Ebershardt, Ebhausen, Effringen, Emmingen, Gültlingen, Jselshausen, Mindersbach, Oberschwandorf, Oberthalheim, Pfrondorf, Rohrdorf, Nothfelden, Schietingen, Schönbronn, Sulz, Unterschwandorf, Unterthalheim, Walddorf, Warth, Wenden, Wildberg. In Beihingen, Bösingen, Haiterbach mit Altnuifra wird im laufenden Jahre die öffentliche Impfung ebenfalls vom Oberamtsarzt Jrion vorgenommen.
2) Von Distriktsarzt Dr. Bornitz in 'Altensteig- Stadt, Altensteig-Dorf, Berneck, Beuren, Egenhausen, Enzthal, Garrweiler, Gaugenwald, Simmersfeld, Spielberg.
3) Von Stadtwundarzt Vogel in Ettmannsweiler, Fünfbronn und Ueberberg.
Nagold, 17. März 1894.
K. Oberamt. K. Oberamtsphysikat.
Vogt. Jrion.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der im Staatsanzeiger vom 24. Juni 1891 Nr. 143 und im Wochenblatt für Landwirtschaft vom 28. Juni 1891 Nr. 26 veröffentlichten Grundbestimmunaen für die staatlichen Bezirks- Rindviehschauen in Württemberg findet inNagold auf dem von der Gemeinde bezw. von dem lar d- wirtschaftlichen BezirksvereiZ zur Verfügung gestellten Musterungsplatz am Dienstag den 26. Juni 1894, morgens 9 Uhr, eine staatliche Bezirks-Rind- viehschau statt.
Zugelassen werden zu der Schau Zuchtiere des
Roten und Fleckviehs,
nämlich
a) Farren, sprungfähig mit 2—4 Schaufeln,
1>) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch mit höchstens 3 Kälbern.
Preise können bei der Schau in nachfolgenden Abstufungen zuerkannt werden.
u) für Farren zu 140, 120, 100, 80 M
b) für Kühe zu 120, 100, 80, 60 ^
Uebrigens wird bemerkt, daß die Höhe, wie auch
die Zahl der zu vergebenden Preise jeder Abstufung erst bei der Schau selbst unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der vorgeführten Tiere endgiltig festgesetzt wird.
Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem Obcramtstierarzt unter Benützung der von diesem zu beziehenden Anmeldescheine anzumelden u. spätestens bis zu der oben angegebenen Zeit aus dem Musterungsplatz aufzustellen. Farren müssen mit 'Nasenring versehen sein und am Leitstock vorgeführt werden. .. Die Mitglieder des landw. Vereins, welche bei der staatlichen Rindviehschau für ihre ausgestellten Tiere Preise nicht erhalten, bekommen die seither übliche Reiseentschädigung. /
Nagold, den 19. März 1894.
_ K. Obera mt. Vogt.
Nagold.
An die Ortspolizeibehörden,
betr. den Berkehr mit Sprengstoffen.
Die Ortsbehörden werden angewiesen, sich mck