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Inn. 1834.

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Amts- und Intelligenz-Blatt flir den Obrramks-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 Pfg., in dein Bezirk 1 Mk., außerhalb des Bezirks 1 Mk. 20 Pfg. Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Samstag 2i. Januar

Jnsertionsgebühr für die tspaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 0 Pfg., bei mehrmaliger je 6 Pfg.

1894 .

Amtliches.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betr. die Umlage des Gcbäudcbrandschadens für das Jahr 18!>4.

Nach Maßgabe des Art. 39 Abs. 1 und Art. 40 des Gesetzes vom 14. März 1853, betr. die ver­änderte Einrichtung der allgemeinen Brandversiche- rnngsanstalt (Reg.-Blatt S. 79), sowie des Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1875, betr. einige Ab­änderungen des Gesetzes vom 14. März 1853 aus Anlaß der Einführung der Reichsmarkrechnung (Reg.-Blatt S. 163), wird im Hinblick auf den ge­genwärtigen Stand der Brandversicherungskasse und die durchschnittliche Höhe der in den letzten Jahren angefallenen Brandschäden die Umlage für das Ka­lenderjahr 1894^in der Weise bestimmt, daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in den höheren und niederen Klassen bildet (K. Ver­ordnung vom 14. März 1853 H 12 e), der Beitrag von Einhundert Mark Brandversicherungsanschlag zehn Pfennig

zu betragen hat.

Ferner wird verfügt, daß je die Hälfte der Um­lage auf 1. April und 1. August d. I. an die Brandversicherungskaffe einzuliefern ist.

Die K. Oberümter werden angewiesenem Ge­mäßheil der bestehenden Vorschriften für den recht­zeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Bei­träge zu sorgen und die zu fertigenden Umlageur­kunden spätestens aus den l. März 1894 an den Verwaltungsrat eiuzusenden.

Stuttgart, den 13. Jan. 1894.

Pischek.

Nagold.

Den Ortsvorstehern nnd Verwaltungs- Aktuaren

wird vorstehende Verfügung hiemit zur Kenntnis ge­bracht mit der Weisung, die Aenderungs-Verzeichnisfe und gemeindcrätlich beurkundeten Umlage-Register unter Anschluß der Schätzungs-Protokolle

spätestens bis 1. März d. I.

hieher einzusenden.

Die Bestimmungen des Art. 11 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Art. 1 (letzter Abs.) des Gesetzes vom 30. März 1875 find bei dem Kataster- revisions- und Umlage-Geschäft besonders zu be­achten.

Den 25. Jan. 1894.

K. Oberamt. Vogt.

den Tagen des großen Kurfürsten diese große natio­nale Aufgabe erkannt und treu an ihrer Lösung ge­arbeitet hat. Darum Heil unserm Herrscher, der, seiner Ahnen wert, das Jahrhunderte lang erprobte Vertrauen auf sein Geschlecht nicht zu Schanden ma­chen wird, der in der Fülle seiner Kraft auch an die schwierigsten Aufgaben unserer Zeit mit unerschrocke­nem Muthe herangetreten ist. Soll die deutsche Ein­heit unserem Volke den erhofften Segen bringen, so braucht es Männer, die unentwegt den Mächten des Umsturzes und des Unglaubens Trotz bieten, Män­ner, die zugleich es wagen, nach dem berühmten Wahlspruche unseres Herrscherhauses jedem das Seine zu geben und berechtigte Klagen abzustellen. Ge­waltig groß sind die Aufgaben unserer Zeit. Soll es gelingen, den öffentlichen Frieden zu wahren und die hadernden Stände unseres Volkes zu versöhnen, so muß die Macht des ewig wahren Evangeliums unser ganzes Volksleben durchdringen, so muß die Jugend aufgezogen werden in ernster Zucht und christ­licher Sitte, so muß alle ehrliche Arbeit und Han­tierung gebührenden Lohn und Anerkennung finden, so muß der Not der Witwen und Waisen, der Ver­lassenen und Alten, der Krüppel und Siechen abge­holfen werden. Wer an diesem Werke Mitarbeiten will, der stimme freudig ein in den Ruf: Heil un­serm Kaiser!

Kaisers Geburtstag.

Der heutige Tag, an dem das deutsche Volk un­serem erlauchten Herrscher seine Huldigung darbringt, mahnt uns, von den mancherlei Interessen, die wir zu vertreten haben, unsere Augen zu erheben zu der Freude am großen, deutschen Vaterlande. Denn m der Einigkeit und der Ehre des deutschen Vol­les , vas suhlt wohl ein Jeder, liegen die starken Wurzeln unserer Kraft; vom Wohlergehen des Va­terlandes hangt auch unser Wohl ab, seine Schmach 1 ftn Sturz müßte uns alle mit sich reißen. O, wie muffen wir Gott danken, daß er nach Jahrhun­derten der Zerrissenheit und Zerrüttung unser Volk bluer unerhörten Siegeslaufbahn zur Einheit ge­führt hat. Aber für immer wird mit der Geschichte unserer nationalen Erhebung der theure Name un­seres Herrscherhauses verbunden bleiben, das seit

Tages-Urrrigkeiten.

Tübingen, 23. Jau. (Schluß.) Nachmittags 3 Uhr wurde die Verhandlung wieder ausgenommen. Fritz ^i. Gutekunst, die während der Voruntersu­chung nach langem Leugnen endlich Geständnisse abgelegt hatten, behaupteten vom Untersuchungs­richter dazu gezwungen worden zu sein. Zeuge Haux, der in der ganzen Voruntersuchung die Proto­kolle geführt, wies unter eidlicher Aussage diese Behauptung als freche Lüge zurück; auch Amtsrich­ter Lehnemann erklärte, daß ihm gegenüber der grenzenlosen Verderbtheit und Frechheit der Ange­klagten und im Hinblick auf den schweren Stand­punkt, den er der von einer gewissen Seite in Scene gesetzten Agitation gegen diese Untersuchung zu verdanken hatte, auch begreiflicherweise hie und da die Geduld gerissen sei, daß er, da die Ange­klagten, der wohlwollendsten Ermahnung zur Wahr­heit ungeachtet, auf ihrem frechen Leugnen beharr- ten, ihnen Titel gegeben habe, die allerdings nicht ganz parlamentarisch seien. Zur Vernehmung kam nun Schreinerlehrling Poser, der neben Keppler bei Schreiuermeister Holzapfel in der Lehre war;, auch jenen Sonntag über mit Keppler verkehrt hatte, weshalb er auch die beste Gelegenheit hatte, densel­ben zu beobachten. Posers Zeugnis ging dahin, daß Keppler vor dem Brand geäußert habe, jetzt ! brenne es bald in Schilers Gäßle. Auch habe Kepp­ler von jener Methode gesprochen, die anzuwenden sei, wenn der Brand einige Zeit später, nachdem er gelegt, ausbrechen solle. Keppler habe überhaupt immer vom Brennen gesprochen und an seinen Vater sagen lassen, in einem Jahr stehe Holzapfels Haus nicht mehr. In der Brandnacht selbst habe Keppler keinen Augenblick geschlafen und Poser mehrmals geweckt mit der Bemerkung, er brauche nicht zu schlafen, es brenne jetzt bald. Hartnäckiges Leugnen war die Antwort Kepplers. Nachdem nun Pfarrer Müller von Enzklösterle den Angeklagten Girrbach gut prädiciert, Keppler aber als einen unartigen, vorlauten und zum Lügen geeigneten Burschen ge­schildert hatte, wurde auf Grund der Aussagen der Zeugen Schweikle, Zaifer und Böckle konsta­

tiert, daß der Brand im Stall, beziehungsweise in der Scheuer von Ochsenwirt Böckle ausgebrochen sei. Nach dem Zeugnis des letzteren war es that- sächlich möglich, von der Marktstraße aus zwischen der Zaiser'schen Buchdruckerei und dem Ochsen in den Hofraum des Ochsenwirts zu gelangen. An dem Gebäude, in welchem sich Stallung und Scheuer befand, war etwa in der Höhe eines Stockwerks eine Oeffnung angebracht ohne Fenster, aber mit einem Laden versehen, der meist offen stand, so daß Heu und Stroh heraushängte. Daneben stand eine Leiter, wodurch es leicht möglich wurde, zu dieser Oeffnung zu gelangen. Was nun aber den Ver­dacht auf Keppler in ganz erheblichem Maße steigerte, waren die Aussagen des nächsten Zeugen. Der Bäckergeselle Christ. Fi tterling war eine Zeit lang mit dem Angeklagten Fritz in derselben Zelle, später auch mit Keppler. Beide unterhielten sich mit Fitter­ling auch über die fragliche Brandangelegenheit, wobei ihnen Aeußerungen entschlüpften, welche selbst in dem ganz unbeteiligten Fitterling den stärksten Ver­dacht hervorriefen. Den Schluß der Beweisauf­nahme bildete die Vernehmung der Messerschmied Weber'schen Familie. Alle waren einig, daß Kepp­ler in den frivolsten Ausdrücken sich über das Bren­nen lustig machte, daß er mit einer gewissen Sicher­heit den fraglichen Brand voraussagte und zwar genau den Ort, wo das Feuer ausbrechen werde, daß er von oben erwähnter Methode einerschlauen Brandstiftung" gesprochen, daß er während des Brandes jede Hilfeleistung verweigerte und dem Brande niit höhnischem Lächelnj zusah. Man mußte diesen Aussagen umsomehr Glauben schenken, wenn man bedachte, daß Keppler mit Weber n>»ch ver­wandt ist und daß man nicht leicht annehmen konnte, die Weber'schen Eheleute ziehen ihren Neffen ohne dringenden Verdacht in diese verhängnisvolle Unter­suchung hinein. Zum Schluß gab Holzapfel an, daß Keppler in der ersten Zeit ordentlich gewesen, nach und nach aber nachlässiger und gleichgültiger wurde, so daß er schließlich auf seines Meisters Nachteil ausging. Damit war die Beweisaufnahme geschloffen und im ganzen vollständig übereinstimmend. Erster Staatsanwalt Fetzer, der bei der Anklage mit größter Ruhe und rein sachlich zu Werke ging, konstatierte zunächst den objektiven Thatbestand, wie er sich durch die Beweisaufnahme ergeben. Hierauf kam es zur Frage der Thäterschaft. Das umfangreiche Beweismaterial, das bei den einzelnen Zeugen der Hauptsache nach in auffal­lender Uebereinstimmung gegen Keppler sprach, machte auf den Vertreter der Anklage nicht nur den Eindruck der Wahrscheinlichkeit von Kepplers Schuld, vielmehr war er so sehr davon überzeugt, daß er auf jede Entgegnung gegenüber den Ausführungen der Verteidiger verzichtete. Sein Antrag gegen Keppler ging deshalb auf mindestens 5 Jahre Ge­fängnis. Rechtsanwalt Sailer, der für Keppler die Verteidigung übernommen hatte, nahm die Thäterschaft Kepplers als nicht erwiesen an. Er hielt vielmehr alle die belastenden Aeußerungen Kepplers mehr für Prahlereien, nahm sie als Aus­fluß jugendlichen Uebermuts und Leichtsinns und glaubte deshalb, ihnen eine weitgehende Bedeutung, wie sie zur Verurteilung notwendig wäre, nicht bei­legen zu dürfen. Zudem fehle jedes Motiv, das Keppler zu einer solchen That veranlaßt hätte. Sailer beantragte deshalb die Freisprechung Kepp­lers. Daß Keppler zur Zeit, als der Brand aus­gebrochen, im Bette lag, ist richtig, doch konnte ihn dies nur wenig entlasten; denn er hatte öfters von