Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

M 81.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donners­tag nnd Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 -t, in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1 20 -t.

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Samstag 11. Juli

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1891.

Amtlich e s.

Die Ortsvorsteher

werden hiedurch in Kenntnis gesetzt, daß zufolge Er­lasses des K. Finanzministeriums vom 25. d. Mts. Nr. 2203 die Katasterkasse dahier angewiesen wor­den ist, die den Gemeinden bewilligten Entschädi­gungen für die ihnen durch die letzte Volkszählung erwachsenen Geschäfte, welche nach dem Einheitssätze von 1 für 100 Ortsanwesende (mit Berechnung von 50 und mehr sür ein volles Hundert und mit Weglassung von weniger als 50) bemessen wurden, in den hienach beigesetzten Beträgen durch Vermitt­lung der K. Kameralämter an die Gemeindepflegen auszubezahlen.

Es erhalten die Gemeinden

Nagold . . .

35 '-.A

Jselshausen .

4 ^

Altensteig Stadt .

22

Mindersbach .

3

Altensteig Dorf .

2 ..

Oberschwandorf

5

Beihingen . . .

3 ..

Oberthalheim .

6

Berneck ....

4 ..

Pfrondorf . .

3

Beuren ....

1

Rohrdorf . .

6

»l

Bösingen . . .

5 ,,

Nothfelden

6

k»

Ebershardt . .

4 ..

Schietingen

3

»»

Ebhausenu. Wöllh. 12

Schönbronn .

5

Effringen . . .

7 ..

Simmcrsfeld .

5

Egenhausen . .

8 ..

Spielberg . .

6

Emmingen . . .

6

Sulz ^ . .

10

Enzthal . . .

6

Ueberberg . .

4

Ettmannsweiler .

2

Unterschwandorf

2

Fünfbronn . .

3

Unterthalheim

7

Garrweiler . .

2 ..

Walddorf . .

9

Gaugenwald . .

1

Warth . . .

4

Gültlingen . .

10 .,

Wenden . .

2

Haiterbach . . .

18

Wildberg . .

14

Nagockd, 8.

Juli 1891.

K. Oberamt. Or. Gugel.

Bekanntmachung.

Die über die Schafherde des Gottlob Rauschen­berger in Haiterbach verhängten Sperrmaßregeln sind, nachdem die Maul- und Klauenseuche unter dieser erloschen ist, heute aufgehoben worden.

! Nagold, 9. Juli 1891.

K. Oberamt. Di. Gugel.

Bekanntmachung.

Im Laufe des Monats Juli werden an der i Staatsstraße WildbadSchönegründ zwei Durchlässe ^ umgebaut, wobei zwischen Kohlhäusle und Enzklösterle der Verkehr über eine Notbrücke geleitet werden i muß, welche nur mit Wagen bis zu 50 Ztr. Gewicht befahren werden darf.

Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß etwaige Zuwiderhandlungen auf Grund des Art. 19 des Polizeistrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 60 oder Hast bis 14 Tagen bestraft werden.

. Neuenbürg, den 8. Juli 1891.

K. Oberamt. Hofmann.

Die Schultheitzenämter

werden daran erinnert, daß die Leichenschauregister jetzt (1. Juli) einzusenden sind.

Nagold. 9. Juli 1891.

_K. O.-A.-Physikat. Jrion.

Hages-WeuigkeiLen.

Deutsches Weich.

Nagold, 9. ÄM, (Eingesendet.) Auf einer Geschäftsreise m das obere Nagoldthal mußte ich

dort zu meinem nicht geringen Erstaunen erfahren, daß der Gemeinderat von Ältensteig beschlossen habe, den für die Feier des 50jährigen Bestehens des land­wirtschaftlichen Vereins bewilligten Beitrag von-^500 von der Stadtgemeinde Altensteig wieder zurückzu­ziehen. Auf meine Frage, was diesen sonderbaren Beschluß herbeigeführt habe, wurde mir gesagt, daß die am 2. September in der Oberamtsstadt Nagold stattfindende staatliche Nindviehprämierung in den maßgebenden Kreisen Altensteigs stark verschnupft habe. Ich habe mich nun sofort erkundigt, wie sich diese Sache verhalte und wurde mir mitgeteilt, daß zu dieser Prämierung nur Kühe und 24schauflige Farren zugelassen werden und die Konkurrenz sich auf vielleicht 30 Stücke Vieh beschränken werde. Also wegen dieser ganz für sich bestehenden und mit dem landwirtschaftlichen Fest in gar keiner Berüh­rung stehenden Viehprämicrung sich so zu erhitzen, ist nicht ganz klar und erscheint etwas kleinlich. Es wäre zu wünschen, daß der Ausschuß des landwirt­schaftlichen Vereins auch eineu Beschluß faßt und die Jubiläumsfeier genannten Vereins dahin verlegt, wo der Verein gegründet wurde und wohin das Fest von rechtswegen gehört: nach Nagold, denn letztere Stadt hat schon viele Opfer zu solchen Zwecken z gebracht und wird sie auch fernerhin bringen. 6roous.

Nagold. (Eingesendet.) Bei herannahen­dem Einheimsen des so sehr verregneten Heues erlaubt sich Einsender auf ein Verfahren aufmerksam zu machen, welches in früheren ähnlichen Verhält­nissen sich bewährte. Erstens sollte in so hohem Grade verregnetes Heu nicht welk sondern nur in gut gedörrtem Zustande eingeheimst werden. Zwei­tens sollte dasselbe, wenn es überhaupt noch als Nahrungsmittel für unsere Haustiere Verwendung finden soll, an seinem Aufbewahrungsort gesalzen werden. Das Salzen geschieht in der Weise, daß immer nach einer 1 Meter hohen Schichte Heu wie­der Viehsalz so dicht aufgestreut wird, wie beim Aus­sehen von Saatfrucht. Auf diese Weise behandeltes verregnetes Heu wird von den Tieren gierig gefressen und behalten dieselben ihren seitherigen Ernährungs­zustand, während im entgegengesetzten Fall Krank­heiten und Siechtum die Folge solch verdorbenen Futters sind. Im Interesse jedes einzelnen Vieh­besitzers sowohl als in dem des landw. Bezirks­vereins, welch letzterer so viel zur Hebung der Rind- Viehzucht im Bezirk beiträgt, möchte Einsender obige Ratschläge zur Befolgung empfehlen. O.-A.-T.-A. W. )^Altenstei^?*9. Juli. (Einges.) Vergangenen Mittwoch den 8. Juli zog der in Ältensteig Dorf neuangestellte Schullehrer mit seiner Mau auf. Die' bürgerlichen Kollegien wie auch mehrere Bürger von dort empfingen den neuankommenden Lehrer und dessen Frau mit allen Ehren. Sie holten ihn in Altensteig Stadt ab, woselbst etwas später auch die Dorfschuljugend Altensteig Dorfs im Gasthof zum goldenen Stern sich einstellte und an einem Gläschen Bier mit Brot sich ergetzen durste. Beim Abgang sang dieselbe noch die erste Strophe des Liedes: Womit soll ich dich wohl loben, worauf in stattlichem Zuge die Lehrerfamilie ins Dorf begleitet wurde. Doch mit des Geschickes Mächten ist kein ewger Bund zu flechten. Die Bürger des Dorfes mögen die Freude allzusehr in die Länge gezogen haben, wodurch die Begeisterung etwas zu groß geworden zu sein scheint und, wie es dann bei dergleichen Gelegenheiten ge­wöhnlich zu gehen pflegt, Händel und Streit ent­standen sein, infolge dessen ein ehrenhafter durch 2

Messerstiche iu den Kopf so getroffen wurde, daß mau früh morgens 1 Uhr den Arzt zu Hilfe her­beirief. Derselbe konnte jedoch noch nicht mit Be­stimmtheit feststellen, wie gefährlich die Verletzung sei, da der Betroffene nicht zum Bewußtsein zu bringen war. Das Messer, mit welchem letzterer gestochen worden, wurde jedoch an der Stelle, da der Gestochene gelegen, aufgefunden und wurde dem wohllöblichen Schultheißenamt übergeben. Wahr­scheinlich wird solches für den unbekannten Thäter zum Verräter.

Altensteig, 9. Juli. (Corresp.) Im oberen Nagoldthal fehlt es ganz an einer Berbindungsstraße, welche notwendig vorhanden sein sollte, wenn die Aufhebung der Flößerei angestrebt werden will. Reg.- Präsident v. Luz war nun in den letzten Tagen hier anwesend, um in Gemeinschaft mit Direktor v. Leib­brand, Finanzrat Widmann, weiteren Kommissä­ren der K. Forstverwaltung und Oberamtmann B a- mes 'wegen Anlegung einer Berbindungsstraße zu verhandeln. Dem Vernehmen nach ist es nur teil­weise gelungen, die beteiligten Gemeinden zur Ueber- nahme der Kostenanteile zu bewegen, welcher nach Abzug eines reichlich bemessenen Staatsbeitrags sie treffen wird.

Stuttgart, 5. Juli. Die beiden Knaben Max Spangenbergs, des früherenBeobachter" Redakteurs, läßt, wie dieH. Z." mitteilt, die Volkspartei er­ziehen. Es ist zu diesem Behufe jetzt schon ein Kapital angesammelt, wozu Frhr. v. Münch 1000 Mark beisteuerte. Spangenbergs junge Witwe geht als Lehrerin auf ihre alte Stelle nach Berlin zurück.

Stuttgart, 7. Juli. Die zu ihrem 6. Verbands­tag für heute und morgen in Ludwigsburg zusam­mengetretenen Wirte Württembergs, etwa 200 an der Zahl, nahmen in ihren bisherigen Verhand­lungen energisch Stellung zu der in Wirtskreisen schon lange erwogenen Frage, betreffend die Ab­schaffung unserer württembergischen Weinsteuer, des sog. Umgelds. Schon in der Begrüßungsrede nahm der Vorsitzende des Wirtsvereins der Feststadt, Herr Ockert, Veranlassung, zu erklären, daß die Wirte in Württemberg keinen Kampf scheuen werden, um das ebenso ungerechte als unzeitgemäße Umgeldsteuergesetz zu beseitigen. In dem einzigen deutschen Staate, in welchem eine ähnliche Besteuerung außer Würt­temberg bisher noch bestand, dem Großherzogtum Hessen, habe das systematische Vorgehen des dorti­gen Wirtsverbandes die Abschaffung jenes Gesetzes mit dem 1. April d. I. zuwege gebracht. Sollte man in Schwaben dies nicht auch thun können? schloß der Redner seine Ansprache. Den Bericht über die hinlänglich bekannten Verhandlungen in Sachen der Anträge auf Abschaffung des Umgelds, über welche die Kammer bekanntlich- zur Tagesord- nung überging, erstattete Gemeinderat Bosserl-Cann- statt. Derselbe führte u. a. aus: Kein Gesetz bereite den davon betroffenen Personen solche Chikanen, wie das Umgeldsverfahren den Wirten. Den Wein­gärtnern müßte schon der Selbsterhaltungstrieb ein­geben, daß sie den Abnehmern ihrer Produkte, den Wirten, in ihren Bestrebungen beistehen, sie würden dadurch ihren Interessen sicherlich mehr dienen, als durch ihr Widerstreben gegen eine allgemeine Wein­steuer. Gegebenen Falles müßten die Wirte eben auch ihre Sonderinteressen in den Vordergrund stellen und dabei könnte es wohl geschehen, daß zum Nachteile des Inlandes sich die Weineinkäufe in un­seren Nachbarstaaten Baden und Hessen noch mehr