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Nagold. !

Am Sonntag den 13. Mai, nachm. H-2 Uhr,

»-wird die zweite HttUstt-- ! Versammlung im Gast- -hauü z. Hirsch in Wild­berg abgehalten.

Tagesordnung:

1) Vortrag eines Mitglieds über die Geschäfte des Imkers im Frühjahr j und während der Schwarmzeit;

2) Vortrag eines Mitglieds über das Thema: Die Biene in Glauben und Gebrauch;

3) Verlosung bienenwirtschaftlicher Ge­genstände;

4) Besprechung über die Anwendung des Absperrgitters und der Körbs- Schulz'ichen Kunstwabe;

5) Verschiedene Vereinsangelegenheiten.

Die Mitglieder werden hiezu einge­laden.

Der Vereins-Ausschuss.

Die Agentur einer best eingeführten alten Feuer-, Lebens- L Unsall-Versich.- Gesellschaft ist zusammen oder einzeln für Nagold zu vergeben und wollen sich Bewerber unter N. E. 480 brieflich zur Weiterbeförderung wenden an Haaseustein L Vogler, Stuttgart.

Nagold.

Nächsten Donnerstag den 17. d. Ms.

Kalt-

Aitsnahme

in Sautter s Ziegelei.

Nagold.

3««« Mark

hat gegen gesetzliche Sicherheit auszu­leihen; wer? jagt die

Redaktion.

Nagold.

425 Mark

hat gegen gesetzliche Sicherheit auszu­leihen die

Stiftungspslege.

Die Vorzüglichkeit des Tabaks von 8. Lecker in 86686» (10 Pfd. lose in einem Beutel 8 franko) ist notariell durch Tausende von Anerken­nungen bestätigt. Außerdem Garantie: Zurücknahme.

ZBruchleidemM

M>^WW Zeugnis.

»eilanstalt für Brüchleiden in Glarus ch bin mit dem Resultate der Kur ehr zufrieden. Der Bruch ist, dank Ihrer ausgezeichneten Bandage, trotz chwerer Arbeit, nicht ein einziges Mal mehr ausgetreten. Ich sehe mich auf dem besten Wege, durch Ihre briefliche Behandlung und unschädlichen Arzneien von meinem 20jährigen Hodensack- resp. Leistenbruche geheilt zu werden, so daß ich keiner Bandage mehr be­darf. Mögen alle Bruchleidende sich an Sie wenden und sich die. von Ihnen gratis erhältliche, belehrende Broschüre über Bruchleiden schicken lassen. Ach­tungsvoll! A. S. Keine Geheimmittel! Man adressiere an die Heilanstalt für Bruchleiden in Glarus (Schweiz)."

Dank und Mitte.

Das Unterzeichnete Hilfskomite spricht allen Korporationen, Gemeinden, Stiftungsverwaltungen, Vereinen und Privaten, welche durch Gaben an Geld, Kleidern und Lebensmitteln zur Linderung der Not unserer durch Ueberschwem- mungen so schwer heimgesuchten Brüder in Norddeutschland beigetragen haben, ferner denjenigen Staats- und Gemeindebehörden, und Privaten, durch welche die Sammlungen veranstaltet wurden, dem Kgl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalteu, für die freie Beförderung der Liebesgaben auf der Eisenbahn, besonders aber auch den Redaktionen der­jenigen Blätter, welche durch unentgeltliche Veröffentlichung von Aufrufen, Ga­benverzeichnissen und sonstigen zweckdienlichen Mitteilungen die gute Sache in so außerordentlicher Weise gefördert haben, hiemit seinen tiefgefühlten, herzli­chen Dank aus.

Da die Sammlungen in mehreren Oberamtsbezirken schon abgeschlossen worden und in anderen nahezu beendigt sind, und da eine baldige Abrechnung hienach wünschenswert erscheint, so wird an Alle, welche noch mit ihren Gaben im Rückstand und solche an uns abzuliefern gewillt sind, die dringende Bitte gerichtet, mit deren Einsendung nicht länger zu zögern, damit wir in den Stand gesetzt sind, unsere Sammlungen bis zum Samstag den 12. Mai, abends 6 Uhr. abzuschließen.

Wie aus den kürzlich von der preußischen Staatsregierung veröffentlichten Berichten hervorgeht, hat sich der durch die Ucberschwemmungen und den Eis­gang hcrvorgerufene Schaden viel größer herausgestellt, als früher bekannt und in dem von uns herausgegebenen Flugblatt berechnet war, indem eine Fläche von nahezu 75 Quadratmeilen, welche also dem fünften Teil von Württemberg gleichkommt, vom Hochwasser bedeckt worden ist, und über 300000 Menschen hiedurch geschädigt, ja viele derselben um Hab und Gut gekommen sind. Die von staatlicher Seite beschlossene Hilfe reicht kaum aus, um den fünften Teil des Schadens zu decken, sowie um den am schwersten Betroffenen den notdürf­tigsten Lebensunterhalt zu gewähren und zu sichern, wobei auch noch der Ein­buße an Gesundheit und Leben zahlreicher Einwohner der Niederungen zn ge­denken ist. Es ist daher jedes, auch das kleinste Scherflein, das den Notlei­denden noch zu Teil wird, willkommen.

Stuttgart, den 30. April 1888.

Das tvirrttemb Hilfskomite für die _ Ueberschwemmten in Norddeutfchland.

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i 1 . ü. N«r L in ÄultW't.

Zu haben bei Herrn üvü. 6su88, 6. kapp, ssr. 8okmick, Nagold; Hrn. W. kesri, 6br. öui-gbanü, IVI. kissoholtl, Osrl Vkslr, Altensteig; Hrn. 1. Kal­tenbach, Egenhausen; Hrn. W. Vkillmann, Unterjettingen; Hrn. IV!. Q llieterle, Wpbilerg._ ^ _

Nagold.

Aufruf

M die mimlichcn GuMser in Men drr Kunmhr.

Behufs Einführung der Landesfeuerlöschordnung vom 7. Juni 1885 muß die Einteilung aller männlichen Feuer- wehrpflichtigen vom 18.50. Lebensjahr jetzt vorgenom- meu werden.

'Da für Nagold eine sog. gemischte Feuerwehr, d. h. eine aus 'Frei­willigen und Pflichtigen zusammengesetzte Feuerwehr genehmigt ist, so werden alle diejenigen, welche der freiwilligen Feuerwehr noch nicht angehören, dersel­ben aber sich anschließen wollen, aufgefordert, sich spätestens bis nächsten Mitt­woch abend 8 Uhr bei dem Adjutanten der Feuerwehr, Herrn Heiur, Gauß zu melden und findet die Einkleidung der Neuaufgenommeneu nächsten Sonn­tag den 13. d. M., morgens 6 Uhr beim Rathaus statt.

Am gleichen Tage, morgens 7 Uhr, rückt die gesamte freiwillige Feuer­wehr, einschließlich der Neueingetretenen mit klingendem Spiel zur 1. Uebung aus und hoffen wir, daß sich jeder gut gesinnte kräftige Mann mit dem Wahl- spruchGott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" der freiwilligen Feuerwehr anschließen werde.

Nächstenliebe ist das erste christl. Gebot und am besten erfüllt diese der Feuerwehrmann, wenn er mit opferwilligem Mute sein eigenes Leben in der Stunde der Gefahr seinem Nächsten gegenüber in den Dienst stellt.

Der Dienst des Feuerwehrmanns ist, wenn er recht erfüllt werden soll, schwer, deshalb wenden wir uns auch blos an solche Leute aller Stände, die sich den Ernst des Dienstes in Wirklichkeit zu erfüllen vorsetzen, dabei darf aber keiner glauben, daß ihm in den Reihen der Pflichtfeuerwehr etwas ge­schenkt werde.

Jeder vom 18.-50. Lebensjahre muß die gesetzlich vorgeschriebenen Hebungen durchmachen und müssen sich die Säumigen empfind!. Strafen nach tz. 368 Ziff. 8 des Strafgesetzbuches gefallen lassen.

Unsere verehrt, bürgerl. Kollegien versäumen nichts, das Feuerlöschwesen Nagolds auf der Höhe der Zeit zn erhalten, es ist deshalb doppelte Pflicht jedes einzelnen Einwohners, auch in seinem Teil alles aufzubicten, was zur Er­haltung einer stets schlagfertigen Feuerwehr notwendig ist:

Opferwilligkeit, freudiger Mut und unbedingter Gehorsam.

Wer mit diesem Wahlspruch sich meldet, sei willkommen.

Der Cvmmandant:

Chr. Schuster.

Nagold.

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! Keine Geheimmittel, Adresse: Bre- Ulicker, prakt. Arzt, postlag. Konstanz

Nagold.

Standesamtliche Anzeigen 1888.

Vom Monat April

Geboreur

4. April August, S. des Sebastian Axt, Schreiners.

Anna Bertha, T. des Chr. Heinrich Moser, Bicrbrauereibesitzers zum grünen Baum.

Marie Bertha, T. des Gottfried Schuo n, Bäckers.

Christian Gottlob, S. des Christian Gottl. Seeger, Bahnhofarbeiters, Paul Friedrich, S. des Friedrich Kubier, Schreiners.

Andreas, S. der Christine Fab­nacht, ledig.

Christian Julius, S. des Bernhardt Klumpp, Sägers.

Karl Gottlieb, S. des Karl Gottl. Benz, Tagl. und Nachtwächters. Anna Maria, T. des Georg. Mich. Maier, Postwagenmeisters.

Lydia Wilhelmine Bertha, T. des Louis Rent schier, Spinnereibes. Louis Wilhelm, S. des Jakob ekle, Ochsenwirts.

Emil Hermann, S. des Hermann Fuhrmeister, Badwirts.

Karl Heinrich, S. des Göttlich Hermann, Mechanikers.

Louise Rosine, T. des Chr. Friede. Damsohn, Fuhrmanns. Getraut wurde«,

2. April Friedrich Philipp Völker, Ma­schinenschlosser in Stuttgart und Christiane Louise Essig von hier. Philipp Müller, Dienstknecht hier und Christine Barbara Walz gcb. Bäuerle.

Gottlob Friedrich Bechtold, Holzhauer hier u. Jakobinc Katha­rine Kächele.

Carl Friedrich Finke nbein er, Flaschner hier und Anna Katharine geb. Großmann.

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16. 16. 18. IS 24. 30.

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