Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

! Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners- ( i /» ^ tag und SamStag, und kostet vierteljährlich hier ^

/V« (ohne Trägerlohu) 80 4, in dem Bezirk 1^-4, DoNNkrStag tzkN 29. DeMWkr

außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 4. Monats-- ^ ^ ^

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Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 «I. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben kein.

1887.

Abonnements-Einladung

auf den

mit dem Unterhaltungsblatt:

das Plauderstübchen"

für das erste Halbjahr oder auch Quartal 1888.

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Mit der Nr. 1 wird sämtlichen Abonnenten wieder ein praktischer Wandnotizkalender zu­gehen.

Zum neuen Eintritt in das Abonnement (s. Ge­bühr oben am Kopfe des Blattes) ladet ebenfalls freundlichst ein

die Redaktion L Expedition.

Amtliches.

Oberamt Nagold.

Bezirkspolizeiliche Vorschriften, betreffend das Dörren von Samenzapfen der Nadel­waldbäume (Weißtanncn, Rottannen oder Fichten, Forchen und Lärchen) an geheizten Stuben-Oefen.

Unter Bezugnahme auf tz 368 Ziffer 8 des Strafgesetzbuches, vergl. mit Art. 51 und 52 des Landesgcsetzes vom 27. Dezember 1871, betr. Aende- rung des Polizeistrafrechts, wird mit Zustimmung des Amtsversammlungs-Ausschusscs und mit Geneh­migung Kgl. Kreisregierung vom 25. Januar 1887 Folgendes angeordnet:

8 i.

Vor dem Beginn des Dörrens von Samen- zapfcn der Nadclwaldbäume am geheizten Stubeuofen ist der Ortspolizcibehörde Anzeige zu erstatten und darf mit dem Dörren nicht bälder begonnen werden, als bis von der Ortspolizeibchörde, nachdem sich letztere zu­vor auf Grund Gutachtens der Ortsfeuerschau bezüg­lich der vorhandenen Feuerungs-Einrichtungen und der Beschaffenheit des betreffenden Lokals von der Gefahrlosigkeit Ueberzeugung verschafft hat, schriftli­cher Erlaubnis-Schein unter Anschluß 1 Exemplars der bestehenden bezirkspolizeilichen Vorschriften zuge­stellt worden ist. Ohne einen schriftlichen Erlaub­nisschein ist Niemand berechtigt, mit dem Dörren anzufangen.

8 2 .

Die Umfaffungswände der Räume, in welchen Samenzapfen der Nadelwaldbäumc gedörrt werden wollen, müssen wenigstens aus ausgemauertem Fach­werk bestehen u. ebenso, wie die Decken, vergipst sein.

8 3.

Die Oefen, um welche die Dörrgestelle ange­bracht werden, dürfen nicht innerhalb des Gelasses, in dem sie aufgestellt sind, geheizt werden, müssen also von der Küche, einem vorschriftsmäßigen Heiz­winkel oder feuersichern Vorplatze aus heizbar sein, in allen Teilen dicht, ohne Risse, Sprünge, offene Fugen u. dergl. und so beschaffen sein, daß die Bo­den- und Kranzplatte mittelst vier eiserner Stangen mit Schrauben gut verbunden sind, um bei starker Hitze das Auseinandertreiben des Ofens zu verhin­dern. Dagegen ist das Dörren der Zapfen auch an solchen Oesen, welche zwar von Außen geheizt wer­den, aber in dem geheizten Lokal selbst Oeffnungen zum Einsetzen von Kochgeschirren und dergleichen haben, verboten.

Die Gestelle, auf welchen die Hürden aufgelegt

werden, als auch die Hürden selbst, müssen von dem

äußersten Teile des Ofens wenigstens 60 om ent­fernt sein. Unmittelbar auf dem Ofen dürfen keine Zapfen aufgelegt werden, auch dürfen die Hürden nicht über dem Ofen, sondern nur seitlich von dem­selben auf die Gestelle gelegt werden, um das Aus­fallen des Samens und der Flügel auf den Ofen unmöglich zu machen. Das Verhängen der Gestelle und der Hürden mit Tüchern behufs besserer Con- centrierung der Hitze ist durchaus verboten.

8 5 .

Das Dörren der Zapfen in den Wohnhäusern darf nur während der Zeit von morgens 6 Uhr bis abends 8 Uhr stattfinden und müssen außerhalb die­ser Zeit die Hürden vom Ofen entfernt werden.

Während des Dörrens muß in dem Raume, in welchem der Ofen aufgestellt ist, mindestens eine erwachsene, zuverlässige Person anwesend sein, auch sind in unmittelbarer Nähe mindestens 2 Kübel Was- ! ser jederzeit parat zn halten.

8 6 .

Die Uebertretung vorstehender Vorschriften un- ! terliegt der Strafbestimmung des H 368 Ziff. 8 des j Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich.

Den 2. Februar 1887.

Vorstehende dezirkspolizeiliche Vorschrift wird hiemit zur genauen Nachachtung wiederholt bekannt gegeben.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, dieselben wiederholt in den einzelnen Gemeinden zn veröffent­lichen und Zuwiderhandlungen mit Nachdruck entge­genzutreten.

Nagold, den 24. Dez. 1887.

K. Oberamt.

_Or. Gugel, A-V._

Nagold.

An die Ortsvorsteher, betreffend das Fahren und Reiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen der Städte oder Dörfer.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, auf die Vorschriften des Z. 366 Ziff. 24 des deutschen Strafgesetzbuchs im Wege der öffentlichen Bekannt­machung hinzuweisen und mit Strenge daraus zu sehen, daß die bezüglichen Vorschriften genau eingehalten werden.

Den 24. Dezember 1887.

K. Oberamt.

_ vr. Gugel, A.-B.

Die erledigte Hilfsstaatsanwaltsstclle an dem Land­gericht Tübingen wurde dem Justizreferendär 1.5kl. Aelin, Amtsanwalt und Hilfsrichter in Hcrrenberg, übertragen.

Gestorben: Den 21. Dez. zu Calw Karl Raufer, Kronenwirt.

Tages-Neirigkeiten.

Deutsches Reich.

fff Nagold. Nachträglich berichten wir noch kurz über eine zwar ziemlich stille, aber doch erhebendes /Christ fei er, nämlich über die Bescherung bei den Taubstummen, zu welcher sich am Abend des 23. Dez. außer den zunächst Beteiligten eine ziemliche Anzahl wohlwollender Freunde der Taubstummensache eingefunden hatten. Nachdem der Vorstand der An­stalt, Rektor Dr. Brügel, der Bedeutung der Feier überhaupt gedacht und sodann der Hoffnung Ausdruck

auf das Fest bezügliche Sprüchlein aufsagen, aus wel­

chen Leistungen teils die guten Fortschritte, die einige Schüler in der kurzen Zeit schon gemacht, teils die Schwierigkeiten zu erkennen waren, welche die geringe Begabung anderer den Bemühungen des Lehrers ent­gegensetzen. Bei der darauffolgenden, dank der Frei­gebigkeit freundlicher Wohlthäter reichlichen Bescherung vermißte man zwar anfangs den lauten Jubel der Hörenden; aber der Glanz auf den beglückten Ge­sichtern und das lebhafte Geüärdenspiel der Taub­stummen zeigte zur Genüge, wie sehr auch ihre Her­zen für Freuden empfänglich und für Wohlthaten er­kenntlich sind.

A Nagold, 24. Dez. (Unliebsam verspätet). Vorigen Sonntag wurde in Nothfelden die unter der Oberleitung von Oberbaurat Sauter ganz neu her ge st eilte Kirche in Gegenwart zahlreicher Gäste u. a. des Bauinspektors Gekeler von Calw und verschiedener benachbarter Pfarrer feierlich ein­geweiht. Leider war das kalte regnerische Wetter für den Besuch des Festes von auswärts nicht gün­stig. Den Beginn der Feier machte der Festzug vom Schulhaus, das bisher für den Gottesdienst be­nützt worden war, und von dem der Ortsgeistliche in kurzer Ansprache Abschied nahm, zur Kirche. Den Hauptgottesdienst eröffnete die Weiherede des Dekan Schott, hierauf folgte die Festpredigt des Orts­pfarrers Werner; den Schluß machte die Taufe eines Kindes durch Pfarrer Sigel von Aistaig, da­zwischen waren Gesänge der Gemeinde und des un­ter der Leitung des Pfarrers stehenden Kirchenchors. Nachmittags folgte die Orgelweihe, bestehend in einem liturgischen Gottesdienst mit Kirchen­konzert. Die von Gebrüder Link in Heidenheim erstellte Orgel wurde von Seminaroberlehrer Hegele, zugleich Orgelrevidcnden in allen Registern vorge- sührt und bewährte sich als ein sehr tüchtiges Werk; der Ansprache und Antwort des Pfarrers folgten im Wechsel mit dem Gemeindegesang Violinvorträge ei­nes Seminarlehrers mit Orgelbegleitung sowie einige Chöre von Nagolder Seminaristen. Die geladenen Festgäste fanden sich im gastfreundlichen Pfarrhaus zusammen. Die ganze Feier nahm einen für alle Teilnehmer erhebenden Verlauf. Die Gemeinde Noth­felden ist zum Besitz ihres neuen Gotteshauses sehr zu beglückwünschen. Die Kirche macht in ihrem neuen Gewand zumal im Schmuck der 3 neuen großen ge­malten Glasfenster im Chor einen durchaus würdi­gen und freundlichen Eindruck. Im nächsten oder übernächsten Jahr sehen 2 weitere Gemeinden des Be­zirks, Bösingen und Simmersfeld ähnlichenFeiern entge­gen, ein erfreulicher Beweis dafür, wie viel gegen­wärtig Dank der Liberalität der Finanzverwaltung für Zwecke der Kirchcnrestauration geschieht.

' Nagold, 27. Dez. Am gestrigen Ste- ) hielt der Liederkranz seine Christ- aumfeier ab, welche in gewohnter Präzisität ihren

Anfang nahm, nachdem die hiezu bestimmten Räum­lichkeiten im Sautter'schen Gasthofe gedrängt voll waren. Die Erwartungen über das was der Lie­derkranz leisten werde, wurden aber auch in jeder Hinsicht übertroffen, sowie bezüglich der Gesamt- als der Solis-Vorträge und wenn wir hier öffentlich den Dank für den gebotenen Genuß dem ganzen

gegeben hatte, daß es gelingen möchte, auch in die- ^ Vereine, besonders dessen unermüdlichen Dirigenten ^ sen Armen mit der Zeit ein Verständnis für die tie- auszusprechen, so möge, dies nur ein Sporn sein sere Bedeutung der Christfeier zu erwecken, ließ Ober- für weitere Fortschritte. Nachdem die eine Hälfte ^ lehrer Griesinger an der Hand des bekannten Weih- des gewählten Programms beendigt war, wurde die Nachtstransparents einige Sätzchen über die dort be- Gabenverlosung vorgenommen und erregte hiebei die i findlichen Personen sprechen und nachher noch einige launenhafte Fortuna vielfach große Heiterkeit, ebenso