Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

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Donnerstag

> Jnsertionsgebühr für die Ijpaltige Zeile aus ge- : wShnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4,! bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müflen^ oen L.1. September spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der

Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein. !

1887.

Amtliches.

Die Gerichtsvollzieher

werden erinnert, Hauptregister und Kassentagbuch un­fehlbar bis 1. Oktober d. I. einzusenden.

Nagold, den 27. Septbr. 1887. _K. Amtsgericht. O.-A.-R. Daser.

Aufforderung

zur Anmeldung der Branntwein-Borräte behufs

der Erhebung der Nachsteuer.

Auf Grund des Z 46 des Reichsgesetzes vom 24. Juni 1887 (Reichsgesetzblatt S. 270) betreffend die Erhebung einer Nachsteuer vom Branntwein wird bezüglich der Erhebung derselben Folgendes zur all­gemeinen Kenntnis gebracht:

1) Aller am 1. Oktober d. I. im freien Verkehr befindliche Branntwein ist von dem Inhaber innerhalb der 3 Tage 1., 2, und 3. Oktober d. I. womöglich schriftlich unter Benützung ei­nes von dem Ortsstcuerbeamten unentgeltlich zu beziehenden Formulars bei dem Ortssteuer- amt seines Wohnorts anzumelden.

Zu den: nachsteucrpslichtigen Branntwein gehört nicht nur sämtlicher Branntwein (Alkohol, Weingeist, Sprit) sondern auch die Liqueure, Puuschcssenzen und sonstige mit Ingredienzien irgend welcher Art vermischte Weingeist haltende Getränke (z. B. Magenbitter), parfümierter Spiritus (sog. Kölnische Wasser u. dergl.), fer­ner sog. Branntweinessenzen, versetzte Brannt­weine, endlich Arrak, Rum und Kognak.

Ausdrücklich wird bemerkt, daß auch Lutter, d. i. schwacher Branntwein (Rauchbraud) der Nachsteuer unterliegt.

2) Bon der Nachsteuer befreit bleibt:

a) Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Effigbereitung, zu Heil-, zu wissenschaftlichen oder zu Putz- , Heizungs-, Koch- oder Beleuchtungszwccken verwendet wird;

b) Branntwein im Besitz von Gewerbetreiben­den , welche die Erlaubnis zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Brannt­wein haben, in Mengen von nicht mehr als 40 Liter, im Besitz von anderen Haushaltungs­vorständen in Mengen von nicht mehr als 10 Liter reinen (lOOgrädigen) Alkohols.

Zu den Gewerbetreibenden sind solche nicht zu rechnen, welche die Erlaubnis zum Aus­schank oder Kleinverkaus von Branntwein zwar haben, von derselben aber keinen Gebrauch ma­chen, derartige Personen gehören zu denan­dern Haushaltnngsvorständen", bei welchen nur 10 Liter nachsteuerfrei bleiben, o) Branntwein, welcher nachweislich gegen Er­legung des Zollbetrags seit dem 26. Juni d. I. vom Ausland eingeführt worden ist.

Der Inhaber eines mehr als 40 bezw. 10 Liter Branntwein betragenden Vorrats kann sich dadurch der Steuerpflicht nicht entziehen, daß er denselben in mehreren Quantitäten vor­übergehend in die Verwahrung dritter gibt.

Der Anspruch auf Steuerbefreiung des un­ter a, und o genannten Branntweins ist bei der Anmeldung geltend zu machen und der Nach­weis der stattgehabten Verzollung sowie der Verwendung zu gewerblichen Zwecken in glaub­würdiger Weise zu erbringen.

3) Gefährdungen der Nachsteuer, insbesondere un­terlassene oder nicht rechtzeitige Abgabe der

Deklarationen, werden nach den bestehenden Be­stimmungen des Gesetzes gerügt werden.

4) Die Nachsteuer wird nach vorheriger Revision der Vorräte durch die Steuerbeamten von dem Umgelds-Commissär berechnet.

Durch die Revision soll die Menge und der Stärkegrad des Branntweins festgestellt werden. Der Inhaber von Branntwein ist verbunden, der Revision in eigener Person oder durch gehörig bevollmächtigte Vertreter anzuwohnen, die zur Vor­nahme der Revision nötigen Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen, und den Steuerbeamten, wenn dies nötig erscheint, einzelne Branntweinmuster aus­zufolgen.

Zur rascheren Erledigung der Revision, welche sofort am 1. Oktober beginnt, empfiehlt es sich, den Branntwein in Fässer mit vorschriftsmäßiger Eiche zu verbringen; Fässer, welche nicht spundvoll sind, wenn möglich auszufüllen, Branntwein, welcher in Glas­ballons aufbewahrt ist, in geeichte Fässer umzufüllen; Fässer, welche verblecht sind, vorher zu öffnen, sowie geeichte Gefäffe zur etwaigen Nacheichung von Fla­schen und dergl. in Bereitschaft zu halten.

Den 27. September 1887.

K. Kameralämter: K. Umgelds-Kommissariate:

Altensteig, Horb, Renthin. Freudenstadt u. Horb.

An die Ortsvorsteher.

Dieselben werden veranlaßt, vorstehende Auf­forderung sofort in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Ortsangehörigen zu bringen und die Kostenzettel hierüber an das jbetr. K. Umgelds-Kommissariat zu übergeben.

Den 27. September 1887.

K. Kameralämter: K. Umgelds-Kommissariate: Altensteig, Horb u. Reuthin. Freudenstadt u. Horb.

An die Ortsstener-eamten.

Die zur Anmeldung der uachsteuerpflichtigen Branntwein-Vorräte nötigen Nachsteuer-Deklarationen sind bereits an die Ortssteuerämter abgeschickt worden.

Allen denjenigen Personen, von welchen anzu­nehmen ist, daß sie Inhaber von der Nachsteuer unter­liegendem Branntwein sind, ist von dem Ortssteuer­beamten sofort je 1 Exemplar des Anmeldeformulars zuzustellen.

Die Ortssteuerbeamten haben Name, Stand und Wohnort des Abgabepflichtigen zuvor auf der Titel- ! feite dieses Formulars anzuschreiben und über die Zustellung desselben an die Steuerpflichtigen ein No­tizregister zu führen.

Etwaige weiter nötige Formularien sind recht­zeitig bei dem Vorgesetzten Umgelds-Kommissariat nach- ^ zubestellen.

Weitere Weisungen werden den Ortssteuerbeam­ten in den nächsten Tagen zugehen.

Den 27. September 1887.

K. Umgelds-Kommissariate _ Freudenstadt u. Horb. _

Die erste Schulstcllc in Gechingcri wurde dem Schul-

lehrer Schürz er in Blaufcldcn, die in Mcttelberg dem Untcrlehrer Kling ler in Oberjettingen übertragen.

Durch mutvolle und aufopfernde Thätigkeit bei Brand- , fällen hat sich u. a. ausgezeichnet: am 14. Juli d. I. in Al­tensteig Stadt die Feuerwehr von Altensteig Stadt.

, Gestorben: Den 27. Sept. zu Stuttgart Rudolf Bänder, Werkführer (Solm des pens. Oberlehrers Bänder in Nagold). 3b I. alt.

Tages-Neuigketterr.

Deutsches Reich.

Calw, 26. Sept. Vom Wetter über Erwarten

schön begünstigt, von gegen 25 Vereinen und Depu­tationen aus der Nähe und Ferne besucht, feierte der Liederkranz in festlich geschmückter Stadt gestern sein einen würdigen Verlauf nehmendes Doppelfeft des 50jährigen Bestehens und der Weihe einer neuen Fahne. Nachsauren Wochen" kam endlich dasfrohe Fest", das durch Tagwache und Böllerschüsse einge­leitet, mit einer musikalischen Matinee durch die Stadt­kapelle im Drciß'schen Saale nach Empfang der Gäste seinen Anfang nahm. Beim Festessen im Thudium- schen Saale begrüßte der Vorstand des Liederkranzes, Hr. Kollaborator Baeuchle, die anwesenden Gäste. Hr. Musikdirektor Burkhardt von Nürtingen, der namens des Schwäb. Sängerbundes das Fest besuchte, sowie Hr. Oberpostmeister Steidle von Stuttgart toastierten auf die fernere Wegfahrt des hiesigen Lie­derkranzes. Weitere Toaste wurden ausgebracht von Hrn. Sulz, Vorstand des Gutenbergvereins Stutt­gart, Hrn. Musikoberlehrer Hegele und Hrn. Ver­waltungsaktuar Ziegler. Der imposante Festzug setzte sich um 2 Uhr in Bewegung durch die Stra­ßen der Stadt auf den Marktplatz und von da zurück auf den Festplatz. Hier sang der Liederkranz einen Begrüßungschor, woraus Hr. Stadtschultheiß Hoff­ner die angekommenen Gäste willkommen hieß. Die mit einem Hochruf auf unser Schwabenland, sowie das ganze deutsche Reich endende Festrede hielt Hr. Kol­laborator Baeuchle. Nach der Festrede wurde die Fahnenenthüllung vorgenommen, eingeleitet durch einen feinen poetischen Erguß, gesprochen von einer der zahlreichen Festjungfrauen, Fräulein Ziegler. Die nun sich zeigende Fahne entpuppte sich als wirkliches Kunstwerk. Im Verlause des Nachmittags trugen ^ die Vereine im Einzelngesang ihre besten Lieder vor,

! und es entwickelte sich bald ein heiteres, echt volks- , festliches Treiben, dem nur zu bald durch die her- ! einbrechende Nacht ein Ziel gesetzt wurde. Die Ber- ^ einsmitglieder mit den wenigen zurückgebliebenen ' Gästen vereinigten sich noch abends zu einem Bankett bei Thudium, das durch Gesang, Musik und manchen ernsten und heiteren Toast gewürzt wurde. (C. H.)

Stuttgart, 26. Sept. Ein Telegramm, wel- , ches König Karl an den Fürsten Bismarck bei dessen Ministerjubiläum abgesandt hat, lautet nach dem Staats- ! anzciger:Ich kann mir nicht versagen, Ihnen, hochverehrter Fürst, Glück zu wünschen zu dem Dop- > peljubiläum, welches sie in diesen Tagen feiern.

! Möchte Ihnen stets treue Anhänglichkeit zu Teil wer- ! den in Anerkennung Ihrer Verdienste um Kaiser und ! Reich in so schweren Zeiten." Der Reichskanzler ! erwiderte:Ew. Majestät bitte ich unterthänigst, für das huldreiche Telegramm meinen ehrfurchtvollsten Dank entgegennehmen zu wollen."

Stuttgart, 26. Sept. Als Nachfolger des verabschiedeten Generalmajors v. Kettler ist Ge­neralmajor v. Wölckern, bisher Kommandeur der 54. Infanterie-Brigade (4. kgl. württ.) mit der Füh­rung der 52. Infanterie-Brigade (2. kgl. württ.) be­traut worden und an des letzteren Stelle wurde Oberst v. Clausen, Kommandeur des Grenadier-Re­giments König Karl (5. württ.) Nr. 123. zum Kom­mandeur der 54. Infanterie-Brigade ernannt.

Stuttgart, 27. Sept. Die Ausstellung von Luxushunden war gestern den ganzen Tag nament­lich aber nachmittags ungemein stark besucht. Wie man gestern hörte, hat ein hiesiger Agent von Lon­don aus Auftrag zum Ankauf von schönen deutschen Doggen erhalten und sind 20 000 vkL dafür zur Verfügung gestellt.