Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.
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Donnerstag
> Jnsertionsgebühr für die Ijpaltige Zeile aus ge- : wShnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4,! bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müflen^ oen L.1. September spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der
Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein. !
1887.
Amtliches.
Die Gerichtsvollzieher
werden erinnert, Hauptregister und Kassentagbuch unfehlbar bis 1. Oktober d. I. einzusenden.
Nagold, den 27. Septbr. 1887. _K. Amtsgericht. O.-A.-R. Daser.
Aufforderung
zur Anmeldung der Branntwein-Borräte behufs
der Erhebung der Nachsteuer.
Auf Grund des Z 46 des Reichsgesetzes vom 24. Juni 1887 (Reichsgesetzblatt S. 270) betreffend die Erhebung einer Nachsteuer vom Branntwein wird bezüglich der Erhebung derselben Folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht:
1) Aller am 1. Oktober d. I. im freien Verkehr befindliche Branntwein ist von dem Inhaber innerhalb der 3 Tage 1., 2, und 3. Oktober d. I. womöglich schriftlich unter Benützung eines von dem Ortsstcuerbeamten unentgeltlich zu beziehenden Formulars bei dem Ortssteuer- amt seines Wohnorts anzumelden.
Zu den: nachsteucrpslichtigen Branntwein gehört nicht nur sämtlicher Branntwein (Alkohol, Weingeist, Sprit) sondern auch die Liqueure, Puuschcssenzen und sonstige mit Ingredienzien irgend welcher Art vermischte Weingeist haltende Getränke (z. B. Magenbitter), parfümierter Spiritus (sog. Kölnische Wasser u. dergl.), ferner sog. Branntweinessenzen, versetzte Branntweine, endlich Arrak, Rum und Kognak.
Ausdrücklich wird bemerkt, daß auch Lutter, d. i. schwacher Branntwein (Rauchbraud) der Nachsteuer unterliegt.
2) Bon der Nachsteuer befreit bleibt:
a) Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Effigbereitung, zu Heil-, zu wissenschaftlichen oder zu Putz- , Heizungs-, Koch- oder Beleuchtungszwccken verwendet wird;
b) Branntwein im Besitz von Gewerbetreibenden , welche die Erlaubnis zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein haben, in Mengen von nicht mehr als 40 Liter, im Besitz von anderen Haushaltungsvorständen in Mengen von nicht mehr als 10 Liter reinen (lOOgrädigen) Alkohols.
Zu den Gewerbetreibenden sind solche nicht zu rechnen, welche die Erlaubnis zum Ausschank oder Kleinverkaus von Branntwein zwar haben, von derselben aber keinen Gebrauch machen, derartige Personen gehören zu den „andern Haushaltnngsvorständen", bei welchen nur 10 Liter nachsteuerfrei bleiben, o) Branntwein, welcher nachweislich gegen Erlegung des Zollbetrags seit dem 26. Juni d. I. vom Ausland eingeführt worden ist.
Der Inhaber eines mehr als 40 bezw. 10 Liter Branntwein betragenden Vorrats kann sich dadurch der Steuerpflicht nicht entziehen, daß er denselben in mehreren Quantitäten vorübergehend in die Verwahrung dritter gibt.
Der Anspruch auf Steuerbefreiung des unter a, und o genannten Branntweins ist bei der Anmeldung geltend zu machen und der Nachweis der stattgehabten Verzollung sowie der Verwendung zu gewerblichen Zwecken in glaubwürdiger Weise zu erbringen.
3) Gefährdungen der Nachsteuer, insbesondere unterlassene oder nicht rechtzeitige Abgabe der
Deklarationen, werden nach den bestehenden Bestimmungen des Gesetzes gerügt werden.
4) Die Nachsteuer wird nach vorheriger Revision der Vorräte durch die Steuerbeamten von dem Umgelds-Commissär berechnet.
Durch die Revision soll die Menge und der Stärkegrad des Branntweins festgestellt werden. Der Inhaber von Branntwein ist verbunden, der Revision in eigener Person oder durch gehörig bevollmächtigte Vertreter anzuwohnen, die zur Vornahme der Revision nötigen Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen, und den Steuerbeamten, wenn dies nötig erscheint, einzelne Branntweinmuster auszufolgen.
Zur rascheren Erledigung der Revision, welche sofort am 1. Oktober beginnt, empfiehlt es sich, den Branntwein in Fässer mit vorschriftsmäßiger Eiche zu verbringen; Fässer, welche nicht spundvoll sind, wenn möglich auszufüllen, Branntwein, welcher in Glasballons aufbewahrt ist, in geeichte Fässer umzufüllen; Fässer, welche verblecht sind, vorher zu öffnen, sowie geeichte Gefäffe zur etwaigen Nacheichung von Flaschen und dergl. in Bereitschaft zu halten.
Den 27. September 1887.
K. Kameralämter: K. Umgelds-Kommissariate:
Altensteig, Horb, Renthin. Freudenstadt u. Horb.
An die Ortsvorsteher.
Dieselben werden veranlaßt, vorstehende Aufforderung sofort in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Ortsangehörigen zu bringen und die Kostenzettel hierüber an das jbetr. K. Umgelds-Kommissariat zu übergeben.
Den 27. September 1887.
K. Kameralämter: K. Umgelds-Kommissariate: Altensteig, Horb u. Reuthin. Freudenstadt u. Horb.
An die Ortsstener-eamten.
Die zur Anmeldung der uachsteuerpflichtigen Branntwein-Vorräte nötigen Nachsteuer-Deklarationen sind bereits an die Ortssteuerämter abgeschickt worden.
Allen denjenigen Personen, von welchen anzunehmen ist, daß sie Inhaber von der Nachsteuer unterliegendem Branntwein sind, ist von dem Ortssteuerbeamten sofort je 1 Exemplar des Anmeldeformulars zuzustellen.
Die Ortssteuerbeamten haben Name, Stand und Wohnort des Abgabepflichtigen zuvor auf der Titel- ! feite dieses Formulars anzuschreiben und über die Zustellung desselben an die Steuerpflichtigen ein Notizregister zu führen.
Etwaige weiter nötige Formularien sind rechtzeitig bei dem Vorgesetzten Umgelds-Kommissariat nach- ^ zubestellen.
Weitere Weisungen werden den Ortssteuerbeamten in den nächsten Tagen zugehen.
Den 27. September 1887.
K. Umgelds-Kommissariate _ Freudenstadt u. Horb. _
Die erste Schulstcllc in Gechingcri wurde dem Schul-
lehrer Schürz er in Blaufcldcn, die in Mcttelberg dem Untcrlehrer Kling ler in Oberjettingen übertragen.
Durch mutvolle und aufopfernde Thätigkeit bei Brand- , fällen hat sich u. a. ausgezeichnet: am 14. Juli d. I. in Altensteig Stadt die Feuerwehr von Altensteig Stadt.
, Gestorben: Den 27. Sept. zu Stuttgart Rudolf Bänder, Werkführer (Solm des pens. Oberlehrers Bänder in Nagold). 3b I. alt.
Tages-Neuigketterr.
Deutsches Reich.
Calw, 26. Sept. Vom Wetter über Erwarten
schön begünstigt, von gegen 25 Vereinen und Deputationen aus der Nähe und Ferne besucht, feierte der Liederkranz in festlich geschmückter Stadt gestern sein einen würdigen Verlauf nehmendes Doppelfeft des 50jährigen Bestehens und der Weihe einer neuen Fahne. Nach „sauren Wochen" kam endlich das „frohe Fest", das durch Tagwache und Böllerschüsse eingeleitet, mit einer musikalischen Matinee durch die Stadtkapelle im Drciß'schen Saale nach Empfang der Gäste seinen Anfang nahm. Beim Festessen im Thudium- schen Saale begrüßte der Vorstand des Liederkranzes, Hr. Kollaborator Baeuchle, die anwesenden Gäste. Hr. Musikdirektor Burkhardt von Nürtingen, der namens des Schwäb. Sängerbundes das Fest besuchte, sowie Hr. Oberpostmeister Steidle von Stuttgart toastierten auf die fernere Wegfahrt des hiesigen Liederkranzes. Weitere Toaste wurden ausgebracht von Hrn. Sulz, Vorstand des Gutenbergvereins Stuttgart, Hrn. Musikoberlehrer Hegele und Hrn. Verwaltungsaktuar Ziegler. Der imposante Festzug setzte sich um 2 Uhr in Bewegung durch die Straßen der Stadt auf den Marktplatz und von da zurück auf den Festplatz. Hier sang der Liederkranz einen Begrüßungschor, woraus Hr. Stadtschultheiß Hoffner die angekommenen Gäste willkommen hieß. Die mit einem Hochruf auf unser Schwabenland, sowie das ganze deutsche Reich endende Festrede hielt Hr. Kollaborator Baeuchle. Nach der Festrede wurde die Fahnenenthüllung vorgenommen, eingeleitet durch einen feinen poetischen Erguß, gesprochen von einer der zahlreichen Festjungfrauen, Fräulein Ziegler. Die nun sich zeigende Fahne entpuppte sich als wirkliches Kunstwerk. Im Verlause des Nachmittags trugen ^ die Vereine im Einzelngesang ihre besten Lieder vor,
! und es entwickelte sich bald ein heiteres, echt volks- , festliches Treiben, dem nur zu bald durch die her- ! einbrechende Nacht ein Ziel gesetzt wurde. Die Ber- ^ einsmitglieder mit den wenigen zurückgebliebenen ' Gästen vereinigten sich noch abends zu einem Bankett bei Thudium, das durch Gesang, Musik und manchen ernsten und heiteren Toast gewürzt wurde. (C. H.)
Stuttgart, 26. Sept. Ein Telegramm, wel- , ches König Karl an den Fürsten Bismarck bei dessen Ministerjubiläum abgesandt hat, lautet nach dem Staats- ! anzciger: „Ich kann mir nicht versagen, Ihnen, hochverehrter Fürst, Glück zu wünschen zu dem Dop- > peljubiläum, welches sie in diesen Tagen feiern.
! Möchte Ihnen stets treue Anhänglichkeit zu Teil wer- ! den in Anerkennung Ihrer Verdienste um Kaiser und ! Reich in so schweren Zeiten." Der Reichskanzler ! erwiderte: „Ew. Majestät bitte ich unterthänigst, für das huldreiche Telegramm meinen ehrfurchtvollsten Dank entgegennehmen zu wollen."
Stuttgart, 26. Sept. Als Nachfolger des verabschiedeten Generalmajors v. Kettler ist Generalmajor v. Wölckern, bisher Kommandeur der 54. Infanterie-Brigade (4. kgl. württ.) mit der Führung der 52. Infanterie-Brigade (2. kgl. württ.) betraut worden und an des letzteren Stelle wurde Oberst v. Clausen, Kommandeur des Grenadier-Regiments König Karl (5. württ.) Nr. 123. zum Kommandeur der 54. Infanterie-Brigade ernannt.
Stuttgart, 27. Sept. Die Ausstellung von Luxushunden war gestern den ganzen Tag namentlich aber nachmittags ungemein stark besucht. Wie man gestern hörte, hat ein hiesiger Agent von London aus Auftrag zum Ankauf von schönen deutschen Doggen erhalten und sind 20 000 vkL dafür zur Verfügung gestellt.