Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberantts-Bezirk Nagold.
IS 47.
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Donnerstag den 21. April
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1887 .
Amtliches.
Nagold. Kekaniltinachung, betreffend das Erfatzgefchäft pro 1887.
Nachdem der Geschäftsplan der Ersatzkommission für den hiesigen Bezirk als festgestellt zu betrachten ist, wird derselbe in Nachstehendem bekannt gemacht:
Es findet statt:
1) am 23. April die Musterung in Wildberg,
2) am 25. April die Musterung in Altensteig,
3) am 26. April die Musterung in Nagold,
4) am 27. April die Losung in Nagold.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtliche in den Stammrollen nicht durchstrichene Militärpflichtige, welche nach den Bestimmungen der ZK. 23 und 24, vergl. mit Z. 61 Ziffer 3 der Ersatzordnung, im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärverhältnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in Z. 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt dir. 15) angcdrohten Strafen und Rechtsnachteilc (vergl. auch Z. 61 und Z. 65 Ziffer 3 der Ersatzordnung) aufzufordern, zu der hienach bemerkten Zeit und an dem bezeichneten Ort sich zur Musterung pünktlich einzufinden.
Es haben je unter Führung ihrer Gemeinde- Vorsteher, welche die Militärstammrollen mitzubnngen haben, und zwar die Pflichtigen der früheren Jahrgänge mit ihren Losungs- und Gestellungsscheinen versehen, zu erscheinen:
1) am Samstag den 23. April d. I. im Musterungslokal in Wildberg, vormittags 8 Uhr, die Pflichtigen von Wildberg, Effringen, Sulz, Gült- lingen, Schönbronn, Nothfelden und Wenden;
2) Montag den 25. April in Altensteig, vormittags 8 Uhr,
die Pflichtigen von Altensteig Stadt, Altensteig Dorf, Ueberberg, Berneck, Walddorf, Ebershardt, Gaugenwald, Warth, Egenhausen, Spielberg, Bösingen, Beuren, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garr- weiler und Simmersfeld;
3) am Dienstag den 26. April d. I. in Nago l d, vormittags 8 Uhr,
die Pflichtigen von Nagold, Jselshausen, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rohrdorf, Ebhausen, Hai- terbach, Unterschwandorf, Oberschwandorf, Beihingen, Oberthalheim, Unterthalheim und Schietingen.
Hiebei wird folgendes noch bemerkt:
a) Einjährig-Freiwillige sind durch ihren Berechtigungsschein von der Gestellung entbunden.
b) In Beziehung auf Zurückstellungsansprüche wird auf die oberamtliche Bekanntmachung
v. 14. Febr. 1885, Amtsbl. Nr. 20 u. Nr. 24 mit dem Anfügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Ansprüche Berücksichtigung finden können. welche der Z. 20 des Reichsmilitärgesetzes und Z 30 der Ersatzordnung speziell bezeichnen , und daß diesfallsige Gesuche mit dm vorgeschriebenen Fragebogen, die, soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu ausgefertigt werden müssen, spätestens am Musterungstermin, womöglich aber vor demselben, hier einzureichen sind.
Sollten Väter oder Mütter wegen eigener Arbeits- oder Aufsichtsunfähigkeit Zurückstellung
ihrer Söhne beanspruchen, so sind jene gleichfalls- vor die Ersatzkommission zu laden.
o) Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.
ä) Schulamtskandidaten, Unterlehrer, Lehrgehilfen w. haben ihre Prüfungs-Zeugnisse rechtzeitig und spätestens im Musterungstermin vorzulegen.
o) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
Die Losziehung findet für sämtliche Militärpflichtige der Altersklasse 1867, einschließlich solcher Militärpflichtiger, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind,
am Mittwoch den 27. April d. I. auf dem Rathause in Nagold statt und es beginnt die Verhandlung
morgens 8 Uhr.
In Betreff dieses Aktes, bei welchem das Anwohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschriebe« ist,
wird bemerkt:
a) Der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
Im Falle der Abwesenheit des Aufgerufenen wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommifsion gezogen.
d) Von der Losung sind ausgeschlossen:
Die zum Einjährig-Freiwilligen Dienst Ermächtigten,
die von den Truppen- (Marine-) Teilen angenommenen Freiwilligen (einschließlich Forst - linge).
Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes den Militärpflichtigen, soweit sie gestellungspflichtig sind, beziehungsweise ihren Eltern, unverweilt zu eröffnen und Eröffnungsurkunden von jenen unter spesirllcr Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind, und unter Aufführung derselben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis zum 15. d. Mts. vorzulegen.
Sollten gegen Militärpflichtige Zucht- oder Ar- beitshsusstrasen erkannt oder solche der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig erklärt worden sein, so sind, falls dies noch nicht geschehen, die betreffenden Straf- ausschreiben alsbald hieher einzusenden und ist überhaupt Anzeige zu machen, wenn irgend welche weiteren Strafen als die bereits angezeigten gegen die Militärpflichtigen erkannt werden sollten.
Die Prüfung der Reklamationen der Ersatzre- serviflen I. Klaffe, der Reserve- und Landwehrmänner behufs ihrer Zurückstellung im Mobilmachungsfalle wird unmittelbar nach der Losziehung vorgenommen werden, was in den Gemeinden mit dem Anfügen bekannt zu machen ist, das diesfalsige Gesuche bei dem Ortsvorsteher anzubringen seien, welcher dieselben zu prüfen und mit einem gemeinderätlichen Zeugnis, welches die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller genau schildern und die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, enthalten muß, rechtzeitig an das Oberamt einzusen- den hat.
Für diese Zeugnisse ist sich der vorgeschriebenen Fragebogen zu bedienen, welche vom Oberamt bezogen werden können und es wird bezüglich solcher Reklamationen auf Z 64 und 69 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und die ZZ 13 , 15, 17
und 18 der Kontrol-Ordnung besonders aufmerksam gemacht.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß junge Leute im Alter von 15—16 Jahren, welche in eine Unter-Bffiziers-Vorschulc und solche im Alter von 17—20 Jahren, welche in eine Unter-Dsfiziers- Schule einzutreten wünschen, sich alsbald beim Bezirks- seldwebel in Nagold zu gestellen haben, wo ihnen weitere sachdienliche Auskunft erteilt werden wird.
Den 1. April 1887.
Civil-Vorsitzender der Ersatzkommission.
G ü n t n e r.
Nagold.
An die Schnltheifienämter.
Dieselben erhalten die Weisung, in den nach Z. 1 der Verfügung kgl. Ministerium des Innern zu Vollziehung des Gesetzes betr. die Feldbereinigung vom 30. März 1886 (Reggsbl. S. 111) vom 19. Juli 1886 Reggsbl. S. 253 vom Gemeinderat zu erstattenden Anzeigen über die durch freiwillige Ueber- einkunft der beteiligten Grundbesitzer zu Stande gekommenen Feldbereinigungen nachstehend verzeichnete Punkte zu berücksichtigen:
1) Die Art des Unternehmens, ob Feldweganlage oder Feldbereinigung, letzterenfalls ob ohne oder mit Zusammenlegung,
2) die Zeit der Ausführung,
3) der Umfang des Unternehmens hinsichtlich der Fläche und der Anzahl der Beteiligten,
4) im Falle einer Feldbereinigung mit Zusammenlegung der Grad der letzern durch Angabe der Zahl der Parzellen vor und nach der Ausführung;
5) oie Größe des Beitrags zu den gemeinsamen Anlagen in Prozenten des Gesamtwerts;
6) die Kosten des Unternehmens und zwar im Ganzen und pro Hektar, sowie außerdem die inbegriffenen Kosten für den Geometer pro Hektar.
Den 17. April 1887.
K. Oberamt. Güntner.
Tages Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Nagold. Ein eigenartiger hoher Kunstgenuß steht bevor, indem am Sonntag den 1. Mai der berühmte Harfenkünstler Herr A. Sjödön, Kammervirtuos des Königs von Portugal, in hiesiger Stadtkirche ein Konzert geben wird. Hr- Sjöden ist einer der hervorragendsten Harfenvirtuosen der Gegenwart, und möchten wir auf einige Berichte auftnerksam machen, die geeignet sein dürften, den Künstler zum Voraus zu empfehlen. Der berühmte Musikkritiker Dr. Richard Pohl in Baden-Baden schreibt: „Herr Sjödön hat mit seinem Harfen-Konzert erreicht, was erst wenigen Künstlern in Baden-Baden gelungen ist: er hat an einem heißen Sommer-Abend einen ganz vollen Saal erzielt und zwar einen so gedrängt vollen, daß der Orchester-Anbau zu Hilfe genommen werden mußte und der Entröe-Salon auch noch besetzt war. ES ist dies ein Beweis einerseits von der Anziehungskraft der Harfe als Soloinstrument, andererseits von der großen Beliebtheit, deren sich Herr Sjödön in der hiesigen Gesellschaft zu erfreuen hat. Ihre König!. Hoheit die Großherzogin geruhte das Konzert desselben mit allerhöchst Ihrer Gegenwart zu beehren. Wir dürfen Herrn Sjödön zu diesem seltenen äußeren Erfolg Glück wünschen, der künstlerische, den er errang, war kein geringerer. Daß Herr Sjödön einer der bedeutendsten Harfenvirtuoscn ist, den wir können, haben wir in diesem Blatte schon ausgesprochen. WaS ihn von Bielen auszeichnet, ist die absolute Sicherheit seiner Technik — eine Eigenschaft, die wohl bei keinem Instrumente schwerer zu erringen ist, als bei der Harfe — und, neben seiner bedeutenden Virtuosität, die Größe und Schönheit seines Tons, dem er verschiedene Klangfarben zu ver-