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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheinr wöchentlich 3mal: Dicnstaz, Donnerstag .ind Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 8v 4, in dem Bezirk 1 4L — 4, außerhalb des Bezirks 1 4L 2V 4. MonatS- abonnement nach Verhältnis.
Jnjertionsgebühr für die lspalrige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
1884 .
Die erste Schulstclle in Mvtzingen wurde den, Schullehrer Walz in Mühlheim a. B., die zweite in Entringen, dem Schullehrer Bo fing er in Neusatz, die zweite in Großingersheim dem Schullehrer Schrade in Ebershardt, die in Böttingen dem Schullehrer Dietrich in Oberkollwangcn, die in Siglingen dem Schullehrer Weberin Schmieh übertragen.
Amtliches.
Nagold.
Bekanntmachung.
Gemeinsame Ortskrankenkasse Nagold betreffend.
Wahl der Vertreter der General- Versarnnrlrrng.
Nach den in Folge der oberamtlichen Bekanntmachung vom 9. Oktober d. I., Amtsblatt Nro. 12l, durch die Arbeitgeber gemachten Anmeldungen und nach Z. 51 des Cassenstatuts, welches in den Ratslokalen in Nagold, Altensteig, Haiter- bach und Wildberg zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt worden, sind für die General-Versammlung, deren Obliegenheit zunächst die Wahl des Casfen- Vorstands ist, die Vertreter der General-Versammlung der gemeinsamen Ortskranken-Casse Nagold zu wählen auf 3 Jahre und zwar je in einem besondere» Mahitermin:
die Casscn-Mitglieder (Arbeiter) und die Arbeitgeber.
Die Wahl, geleitet von dem jeweiligen Ortsvorsteher in Nagold, beziehungsweise dessen gesetzlichem Stellvertreter und unter Assistenz zweier Urkundspersonen, findet auf dem Nathans in Uagold, als Sitz der Casfe, statt, und zwar:
am Montag den IV. November 1884 für die Cassen-Mitglieder (Arbeiter), am Dienstag den 18. November 1884 für die Arbeitgeber,
und zwar
1) v. d. Abteilung Wildberg in d.Zeit v. vorm. 9—Ms U.
2) „ „ „ Ebhaufen „ „ „ „ „ 9^/s 10 „
3) „ „ „ Haiterbach,, „ „ „ ., 10—10Ls„
4) „ „ „ Nagold „„ ..10Ls—11Lz„
5) „ „Abteilung Beihingen, Bösingen, Effringen,
Emmingen, Gültlingen, Jselshausen, Mudersbach, Öberschwandorf, Oberthalheim,'^Pfrondorf, Nothfelden, Schietingen, Schönbronn, Sulz, Unterschwandorf und Unterthalheim
von 11*/r bis 1 Uhr.
Nach den statutengemäßen Verhältnissen sind zu wählen:
aä 1) f. d. Abteilung Wildberg 5 Arbeiter u. 3 Arbeitgeber, uä 2) „ „ „ Ebhaufen 4 Arbeiter u. 2 Arbeitgeber,
sä 3) „ „ „ Haiterbach 2 Arbeiter u. 1 Arbeitgeber.
g.ä4)„„ „ Nagold 29 Arbtr.u. 14Arbeitgeber,
uä 5) „ „ „ Beihingen r c. 5 A rbtr. u. 3 Ar beitgeber.
45 Arbtr. u. 23 Arbeitgeber.
Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Cassenmitglieder, welche großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehren-Rechte sind. Jeder Arbeitgeber, welcher Beiträge aus eigenen Mitteln leisten wird, was für die erste Wahl bei sämtlichen vorausgesetzt wird, führt bei der Wahl auf jedes Cassenmitglied, für welches er Beiträge aus eigenen Mitteln zahlt, eine Stimme. Jeder Stimmberechtigte schreibt so viel Namen auf den Stimmzettel, wie Mitglieder für seine Abteilung zu wählen sind. Alle Stimmen, welche auf nicht Wählbare fallen, oder welche den Gewählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht gezählt. Gewählt sind diejenigen, auf welche die meisten Stimmen gefallen sind. Unter denjenigen, welche eine gleiche Stimmzahl erhalten, entscheidet
das Los, welches von dem die Wahl Leitenden gezogen wird.
lieber die Wahl ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Wahllcitcndcn und den Beisitzern zu unterzeichnen ist.
Wird die Wahl von den Cassen-Mitgliedern (Arbeitern) verweigert, so werden die Vertreter derselben durch das Oberamt ernannt.
Wird die Wahl von den Arbeitgebern verweigert, so ruht deren Vertretung in der General-Versammlung für die 3jährige Wahl-Periode.
Die Ortsvorsteher haben diesen Erlaß in ortsüblicher Weise wiederholt bekannt zu machen.
Den 5. November 1884.
_ K. Oberamt. G üntner.
Nagold.
Kekanntmachnng.
Nachstehende bezirkspolizeiliche Vorschrift im Oberamtsbezirk Herrcnberg wir hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Den 10. November 1884.
K- Oberamt. Güntner.
Oberamt Herrenberg.
Bezirkspolizeiliche Vorschrift, betreffend die Beleuchtung der Fuhrwerke bei Nacht-
Unter Bezugnahme auf K. 366. Z. 10. des Straf-Gesetzbuchs für das deutsche Reich und die Art. 51. 52. des Landes-Gesetzes vom 27. Dezbr. 1871, betreffend Aenderung des Polizeistrafrechts wird mit Zustimmung des Amts-Verfammlungs-Aus- fchusses vom 16. Oktober d I. und mit Genehmigung Königlicher Kreis-Regierung in Reutlingen vom 28. Oktober d. I. für den Oberamts-Bezirk Herrenberg folgendes angeordnet.
8-1.
Vom 1. Dezember 1884 an muß während der Dunkelheit der Nacht jedes auf öffentlicher Straße befindliche Fuhrwerk beleuchtet sein. Dieses hat zu geschehen durch eine hell brennende Laterne, welche an dem Fuhrwerk so angebracht ist, daß ihr Licht ungehindert nach vornen fällt.
Z. 2.
Als öffentliche Straße im Sinne des H. 1 dieser Vorschrift sind die Staats- und sämtliche Ortsstraßen, sowie diejenigen Fahrwege anzusehen, welche den Nachbarschafts-Verkehr vermitteln.
Ausgenommen sind die Feld- und Waldwege.
8. 3.
Die Uebertretungen dieser Vorschriften unterliegen der Straf-Bestimmung in §. 366. Z. 10. des Straf-Gefetzbuchs für das deutsche Reich.
Den 3. November 1884.
K. Oberamt. Mayer.
Da» Capland.
(Schluß.)'
Ein brauner Diener und Arbeiter ißt für sechs Europäer und arbeitet nicht halb so viel als ein Europäer. Er hat eine wahre Scheu vor dem Wasser und wenn er nicht fortwährend zu feiner Pflicht getrieben, nötigenfalls geprügelt wird, so läßt er Zimmer und Stiefel schmutzig, vergißt das Waschwasser zu erneuern und legt die beim Mahle gebrauchten Messer, Gabeln und Löffeln ungereinigt in ihre Behältnisse zurück. Nur die aus Ehen weißer Ansiedler mit braunen Frauen entsprossenen Mischlinge unterscheiden sich vorteilhaft von den Urbewohnern und helfen deren ungemein schwierige Kultur vollenden. Auch die im äußersten Norden des Landes wohnenden,Griquas und Betschuanen unterschei
den sich in vielen Stücken vorteilhaft von den Hottentotten, Kaffern und Buschmännern. — Die jein- heimischen Bewohner haben daher meist europäische Dienerschaft oder Malaien, Mohamedaner von kräftigem Körperbau und intelligentem Aussehen, welche zu den brauchbarsten Kräften des Caps gehören und auch Träger, Hafenarbeiter u. f. w. zahlreich verwendet werden.
Der vorherrschende Charakter des Caplandes besteht in kahlen Ebenen, nackten Felsen und steinigen Thälern ohne Gras oder Schatten, dennoch überrascht die Flora Südafrikas durch Schönheit und Mannigfaltigkeit und in den fruchtbaren Gebieten wetteifert die Vegetation an Fülle mit derjenigen der Tropenzone. Selbst an Stellen, welche in der heißen Jahreszeit dem Auge nur eine trostlose, sterile Fläche darbieten, entwickelt sich während der Regenzeit eine reiche Vegetation. Dies tritt namentlich bei der Karroo hervor, jener großen Terrassenebene, welche das Capland in einer Länge von etwa 600 Kilometern und einer Breite von 150 Kilometern durchzieht und welche aus rothem eisenhaltigen Thon besteht, der in der heißen und trockenen Jahreszeit so hart wie gebrannter Ziegelstein wird. Während der Regenzeit verwandelt sich aber die Karroo wie durch Zauberschlag in ein herrliches Gras- und Blumenmeer, Millionen bunter Blumen, Eriken, Stapelten, Lachenalien, Nymphäen, Pelargonien, Amaryllis, Massonien, Lilien, Jrideen, Ka- ryophylleen u. s. w. sprießen alsdann hervor und gewähren den bezaubernden Anblick meilenbreiter gestickter Teppiche.
An den Berggeländen des Cap dehnen sich Rebenfclder hin, welche den vortrefflichen Capwein liefern, Getreideflächen und ungeheure Viehweiden mit zahlreichen Rinder- und Schafherden erstrecken sich strichweise bis in die Nähe der höchsten Bergrücken; die besten Schafwaiden finden sich in den mittleren und nordöstlichen Distrikten. Von den einheimischen Tieren sind der Elephant und das Rhi- noceros fast ganz verschwunden, dagegen findet sich das Flußpferd noch ziemlich häufig, während auch der Löwe, der Capbüffel, die Girafie und das Zebra seltener geworden sind. Zahlreich kommen aber Wildschweine vor und Antilopen und Steinböcke kann man in Herden von vielen Tausenden beobachten. Die Strauße, welche noch Ende der 50er Jahre in Trupps von 20—30 Stück selbst in der Nähe der Capstadt nicht selten waren, trifft man jetzt nur noch vereinzelt im Innern der Capcolonie an. Außerdem sind aber die ausgedehnten Wüstenstrecken des Caplandes reich an häßlichen Schlangen, als deren gefährlichste die Boa Constrictor und die Co- bra oder Puffnatter bezeichnet werden.
Der durch die vielen Kämpfe mit den Eingeborenen hervorgerufenen Unsicherheit hat die englische Regierung veranlaßt, zu deren Beseitigung ein ganz eigentümliches System einzurichten, welches sich aber in der Folge glänzend bewährte. Sie errichtete nämlich ein Polizeicorps aus mehr als tausend Kaffern, gab ihnen einen festen Sold, versah sie mit europäischen Waffen und Uniformen und ließ sie Gens- darmen- und Spionendienste verrichten. Diese Kaf- fernpolizisten nahmen die Pflichten ihres neuen und ihnen jedenfalls doch ganz ungewohnten Amtes sehr ernst, sie verfolgten ihre diebischen und räuberischen Landsleute mit unermüdlicher Ausdauer und lieferten die Gefangenen gewissenhaft an die englischen Behörden ab, so daß durch die Thätigkeit der braunen Polizisten im Caplande bald wieder geordnete
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