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Belgien und Holland.
Auf dem internationalen Friede nscongreß in Brüssel sagte Pfarrer Schultz aus Jena, die Schule müsse keine Christen und Heiden, keine Katholiken, Protestanten, Juden re. erziehen, sondern Menschen. (Und zu diesem Zwecke ist eben das Christenthum das vorzüglichste Hilfsmittel.)
Eayptrn.
Die Werbungen für den egyptischen Polizci- dienst nehmen, obschon sie verboten sind, ihren Fortgang. Einem von dort in Bern eingegangenen Privatbrief zufolge beträgt die tägliche Löhnung 5 Fr., wovon 1 Fr. 15 Cts. für Kost abgezogen werden; das Leben dort sei nicht theuer. Kein Tag vergehe, ohne daß irgend ein unglücklicher Araber, der Teilnahme an der Plünderung der Stadt beschuldigt, aufgehängt werde, worüber die Bevölkerung sehr aufgebracht sei.
Amerika.
Abgebrannt ist das Parktheater in Ncw-Uorkam SO. vor. Mts. So meldet eine Depesche, ohne Angabe über die Entstehnng des Feuers. Am Sonntag Abend wurde in dem Theater nicht gespielt, das Haus war also seit Samstag Nacht geschlossen. An dem verhängnisvollen Montag Abend hatte das erstmalige Auftreten der bekannten englischen Schauspielerin Mrs. Langtry stattfinden sollen; Sitze für diese Vorstellung waren für 8000 Dollars in öffentlicher Auktion versteigert worden. Das Parkiheater war eines der vornehmsten Theater Newyorks.
Ein weiblicher Advokat. Fräulein Mart) Hall ist seit Kurzem an dem obersten Gerichtshof des Staates Connecticut in Nordamerika in Thätigkeit. Da die junge Dame ihre sämmtlichen Examina glänzend bestanden hatte, so sah der Präsident des Gerichts nicht ein, warum eine Frau nicht ebenso gut Advokat wie Doctor sein dürfte, und ertheilte ihr die Erlaubniß zur Ausübung der Praxis.
(Fortsetzung.)
Drei Tage später saßen zwei Männer im Wartesaale eines Wiener Gerichtsamts. Der eine war furchtbar bleich und die Züge des schönen, aristokratischen Gesichts zeigten einen inneren Gram, wie man es schwerlich zum zweiten Male in dem Antlitz eines Menschen sehen konnte. Der Gram hatte wirklich Furchen durch das Gesicht gezogen und dasselbe erschien wie ein in Marmor erstarrtes männliches Medusenhaupt, dabei erglänzten die Augen in einer so unbeschreiblichen Wehmuth, daß sie den Schreck, den der Beschauer beim Anblick des bleichen, vergrämten Gesichts empfand, zu einer menschlich rührenden Teilnahme herabmilderten. Der Mann mit dem sorgenvollen, tiefbeküinmerten Antlitz war Baron Curt von Swobada und die neben ihm stehende Person war der ihn vertretende Rechtsanwalt der Familie Swobada.
Einige Minuten später erschienen auch drei andere Personen im Wartesaale des Gerichts. Es war eine junge, schwarzgekleidete, tiefverschleierte Dame, die von einem älteren Herrn geführt wurde, und ein junger Mann, der beide höflich begleitete. Die Ankunft dieser drei Personen weckte den Baron Curt von Swobada zunächst nicht im Geringsten aus seinem apathischen Zustande, sondern er ließ seinen tiefbekümmerten Blick nur mechanisch über die angekommene Gruppe schweifen. Doch als der junge Mann sich auf das Herzlichste von dem älteren Herrn und der jungen Dame verabschiedete und diese den Blick un willkürlich dem Baron Curt zuwandte, röthete sich das marmorbleiche Antlitz desselben leicht, denn er hatte seine Gemahlin Gisela und deren Vater, den Banquier Nepomuck, erkannt, die nun auch in Person erschienen waren, um den Ehescheidnngsprozeß zu einem endgültigen Auswege zu bringen.
Mit Gisela schien bei dem Anblick des tief vergrämten Gesichts des Barons auch eine innere Wandlung vorgegangen zu sein, denn sie hatte sich plötzlich umgewandt und stand, allen Anwesenden den Rücken kehrend, an einem Fenster, welches nach dem Hofe des Gerichtsgebäudes. Aussicht gewährte. Ihr Vater nahte sich ihr alsbald wieder und mochte ihr Muth oder Trost einsprechen.
Nicht lange dauerte es nun, als ein Gerichtsdiener kam, die Anwesenheit der beiden auf Ehescheidung klagenden Parteien festzustellen und die Namen Herr Baron Curt von Swobada und Frau Baroneß von Swobada klangen laut hallend durch den Saal. Der Baron folgte zuerst diesem Ausrufe und schritt mit seinem Rechtsanwälte der Thür zu, welche der Gerichtsdiener ehrerbietig geöffnet hatte. Baroneß Gisela zögerte noch und warf einen fragenden Blick auf ihren Vater. Dieser hatte die Uhr gezogen und brummte etwas in den Bart. Kaum« eine Minute später erschien indessen ein Herr im Wartezimmer und das Gesicht des mißmuthig gewordenen Banquiers heiterte sich wieder auf. Der Angekommene war de-.
von Nepomuck für seine Tochter angenommene Rechtsanwalt, welcher sich höflich wegen seiner verzögerten Ankunft entschuldigre und erstaunt nach der Uhr blickte. Der Advokat schritt nun eiligst voraus in das Gerichtszimmer und meldete dem den Prozeß leitenden Beamten an, daß der Banquier Herr Carl Nepomuck, als Vater der Baroneß von Swobada, den Verhandlung beizuwohnen wünsche und bat um dessen Zulassung, welche denn auch ohne Umstände gewährt wurde. Hierauf traten auch die Baroneß Gisela und deren Vater in das Gerichtszimmer ein. Zn zwei Gruppen nahmen die Parteien vor dem Richter Platz und dieser begann die Verhandlung mit Aufstellung und Bestätigung der Nationale der klagenden Personen und fuhr dann fort:
„Nachdem die üblichen Sühneversuche zwischen den beiden Ehegatten, Herrn Baron Curt von Swobada und der Frau Baroneß Gisela von Swobada, geborenen Nepomuck, an den gegentheiligen Parteien gescheitert sind, schreibt das Gesetz dennoch vor Fortführung des Ehescheidungsprozesses vor, daß der Wille der klagenden Ehegatten aufs Neue sich über die Scheidung zu erklären hat und ich frage zunächst Sie, Herr Baron Curt von Swobada, ob es Zhr unwiderruflicher, wohlüberlegter Entschluß ist, sich von der Ihnen angctraulen Gemahlin, Baroneß Gisela von Swobada, geborenen Nepomuck, zu trennen und diese Ehe für null und nichtig erklären zu lassen?"
Baron Curt hatte bei dieser Anrede den Kopf leise gesenkt, als ob es ihm unangenehm wäre, diese Frage an sich gerichtet zu sehen, dann entstand, als der Richter geendet hatte, auch eine kleine Paufe, so daß alle Anwesenden gespannt auf die Antwort des Barons wurden und neugierige Blicke nach demselben wendeten. Auch Gisela, welche beim Eintritt in den Gerichtssaal den Schleier zurückgezogen halte und ein tiefernstes, aber sonst nicht vom Gram verzehrtes Gesicht zeigte, hob ihre Augenlider zur Hälfte in die Höhe und blickte mit ihren schönen braunen Augen, die in den letzten Monaten einen merkwürdigen Ausdruck der Ergebung und Gleichmuth angenommen hatten, halb ängstlich, halb erwartungsvoll hinüber nach dem Baron Curt. Der Blick sollte jedenfalls nur ein flüchtiger, seinen Zweck erhaschender sein, aber das bleiche, sorgenvolle und doch schöne Antlitz des Barons übte eine längere Anziehungskraft auf Gisela's Augen, die sich mit überraschender Theilnahme füllten, aus. Jetzt kam auch endlich die offenbar verzögerte Antwort des Barons auf die Anrede des Richters und mit sonorer, aber doch heransgepreßter Stimme erklangen die Worte aus des Barons Munde:
„Ja, es muß sein! Ich will von der Frau Baroneß von Swobada geschieden werden!" —
Der Richter wandte sich hierauf an Gisela und fragte sie gleichermaßen, ob sie den wohlüberlegten Entschluß gefaßt habe, sich von ihrem Gemahl, dem Baron Curt von Swobada, zu trennen und ihre Ehe mit demselben für null und nichtig erklären zu lassen.
Gisela antworte mit einem Anfluge von Stolz und mit erhobener, wohltönender Stimme:
„Nachdem der Herr Baron Curt von Swobada mich als seine Gattin verschmäht hat, konnte mir nichts Anderes übrig bleiben, auch meinerseits die Ehe mit ihm für überflüssig und lästig zu erklären und ich whnsche daher auch jetzt noch die Scheidung meiner Ehe mit dem Herrn Baron Curt von Swobada."
Der Richter fuhr fort:
In dieser Erklärung beider Ehegatten, ihre Ehe auslösen zu wollen, liegt an und für sich noch kein gesetzlicher Ehescheidungsgrund, wonach eine Ehe für vollständig null und nichtig erklärt werden kann; der Gerichtshof wird nach dieser Sachlage daher sein Ur- heil nicht im Sinne einer Ehescheidung, sondern im Sinne einer einfachen Trennung der Ehegatten fällen können."
„Wozu soll das führen?!" wendete der Advokat der Baroneß Gisela ein. „Beide Ehegatten leben seit dem Abende ihres Hochzeitstages getrennt von einander und hat kein Theil nur irgendwie einen Wunsch der Versöhnung laut werden lassen. Die Vermählung war also ein schwerer Fehler, für den wir an dieser Stelle Niemanden verantwortlich machen wollen. Die Folgen dieses Fehlers können von den Ehegatten jedoch nicht ewig getragen werden, wenigstens muß ich in Bezug auf meine Clientin energischen Einspruch dagegen erheben. Baroneß Gisela von Swobada hat am allerwenigsten die Folgen dieser verhängnißvollen Ehe zu büßen und das Mindeste, was sie verlangen kann, ist eine baldige nnd vollstän
dige Schciduug ihrer Ehe mit dem Herrn Baron von Swobada."
„Ich kann diesem Wunsche nur den Wunsch meines hohen Clienten beffügcn," setzte der Advokat des Baron Curt hinzu. „Unter den obwaltenden Umständen ist gar kein weiteres Plaidoyer nothwen- dig, da beide Parteien sich im juristischen Sinne einander nicht gegenüberstehen, sondern von demselben Wunsche beseelt sind."
Der Richter entgegnete hierauf:
„Alle diese Umstände ändern nichts an den gesetzlichen Bestimmungen über die Ehescheidung, da unsere Gesetzgebung es für weise fand, dem Institut der Ehe in erster Linie eine stetige, dauernde Festigkeit zu geben, weßhalb hier eben nach richterlichem Ermessen nur der Fall vorliegt, auf Trennung der Ehegatten, aber nicht auf eine vollständige Ehescheidung zu erkennen. In der Angelegenheit liegt außerdem noch eine andere Frage vor, über welche mir indessen wohl sehr leicht hinwegkommen werden. Das Gesetz schreibt vor, daß die geschiedene Ehefrau, wenn sie nicht unbedingt der allein schuldige Theil ist, von dem geschiedenen Ehegatten eine gerichtlich festzusetzende Unterhaltsentschädigung empfangen muß, wenn nicht vorher in dieser Beziehung zwischen den geschiedenen Ehegatten eine gütliche Vereinbarung staitgcsunden hat. Auch dieser Fall liegt hier vor und ich frage Sie daher, Herr Baron Curt von Swobada, wollen Sie, im Falle, daß eine Trennung oder Scheidung ihrer Ehe ausgesprochen wird, ihrer bisherigen Gemahlin, der Baroneß Gisela von Swobada eine Summe zu ihrem Unterhalte gewähren, und wie hoch würden Sie diese Summe bemessen?"
Baron Curt war durch diese Frage in eine schwere Verlegenheit gebracht worden, die er kaum zu verbergen im Stande war. Sein ritterlicher Geist war vollständig damit einverstanden, daß einem verlassenen, verstoßenen Weibe eine Uuterhaltscntschädi- gung zu gewähren sei, aber der Gedanke, daß er in den nächsten Monaten ein verarmter Edelmann sein werde, während doch Gisela die einzige Tochter eines Millionärs blieb, machte ihm die Antwort furchtbar schwer, da dem ehrenhaften, geraden Gemüthe des Baron Curt außerdem noch die Heuchelei, jede Verlegenheitslüge verhaßt war. Eine Antwort mußte er indessen doch geben und er sagte daher:
„Ich werde in dieser Beziehung den Ansprüchen der Baroneß gerecht werden."
Nach diesen Worten entstand indessen ein nahezu komisches Intermezzo. Der Banquier Nepomuck, welcher neben seiner Tochter saß, schnellte von seinem Stuhle empor und rief in erregtem, wegwerfendem Tone:
„Ich nicht nöthig! Wir verzichten! Wir verzichten! Der Herr Baron mag seine Großmuth anderswo üben! Meine Tochter wird keinen Kreuzer von ihm annehmen!"
Gisela hatte sich bei dieser Gemüthserregung ihres Vaters erhoben, ihn am Arme gefaßt und zog ihn sanft auf den Stuhl zurück, erklärte aber einen Augenblick darauf dem Richter, daß sie auf jede Entschädigung von Seiten des Baron von Swobada ausdrücklich Verzicht leiste, da ihre Verhältnisse derartig situirt seien, daß sie jede Unterhaltssumme missen könne, auch lasse es in diesem Falle ihr Ehrgefühl nicht zu, von ihrem bisherigen Gemahl irgend eine Entschädigung zu empfangen, auch wenn sie nicht mit den Glücksgütern gesegnet wäre, wie es gerade der Fall sei. —
(Fortsetzung folgt.)
Soeben ist erschienen nnd in der G. W. Zaiser'schen Buchhandlung zu haben: Handbuch bon mehr als 1008 -er einfachsten und bewährtesten Hausmittel, sowie der vorzüglichsten Heilpflanzen nnd Kräuter,
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Die zweite starke Auflage war biuueu 4 Wochen vergriffe«.