Amts- And Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
.W 37.
Erscheint wöchentlich ?>mal: Däiistaz, Dvniierstag ^ und Samstag, nnd kostet halbjährlich stier (obncj Träger! ostn) l 60^, in dem Bezirk 2 ,
außerhalb des Bezirks 2 „« 40 Vierteljästr j liches und Monatsabomiement nach Verhältnis;. !
DonnerMg den 30. Mär).
^luernolwgebnhr >ür die tspaltige Zeile aus ge- ! lvvstillicher Sa-risi bei cinnialiger Einrückung 9 uri mehrmaliger je 6 «s. Die Inserate müssen ''päiestene Miorgens 8 Uhr am Tage vor der! Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebcn i sein. j
1882.
Abonnements-Einladung
ans den
lesessschafter?
Mit
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dein 1.
April beginnt das 2te Abonue-
ES haben sich znr Musterung einznfincen: in Altcnstliig am Freitag den 2t. April, Morgens 8'Uhr,
die Pflichtigen von Altenstaig Stadt, Altenstaig Dorf, Uebcrberg, Berneet, Walddocs, ElerShardt, Gaugen- . - , ... „ . - „ ,, Wald, Warlh, Egenhausen, Spielberg, Böjingen,
ments-Qliartal, weschalb wir alle, weruse dtn.' Statt j Enzthal, EttmannSwciler, Fünsbronn, Garr-
blos auf ein Vierteljahr bestellt, ln,ten, ihr ulwune- geiler nnd Simmelsselv, ment sogleich zu erneuern, Neneuitretende sind s . . »
uns selbstverständlich stets willkommen. , ! ^
In Betreff der Pränumerationsgebühr :e. siehe oben den Kopf des Blatte
Red. d. „Gesellschafters.'
A m ti i ch e s.
Nagold.
Bekanntmachung.
Nachstehende Verfügung K. Ministeriums deS Innern vom 18. d. M. wird hiemit znr allgemeinen Kenntnis; gebracht.
Den 28. Marz 1882.
K. Oberaint. Güntner.
UerMgung des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Umlage zu Bestreitung der Entschädigungen fnr auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ansfritz- rnng dieser Anordnnng gefallene Thiere im Jahre 1882.
Auf Grund des Art. 3 des Ausführnngsge- l setzes zltm Reichsgesetz über die Abwehr und Unter- j drücknng von Viehseuchen vom 20. März 1881 j (Reggsbl. S. 189), der KZ. 14 und 15 der Vollziehungs-Verfügung vom 23. März 1881 zu diesem Gesetz (Reggsbl. Seite 196) nnd unter Rücksichtnahme auf den Bedarf des vorangegangenen Jahres
in Wildberg am Samstag den 22. April, Morgens 8 Uhr, die Pflichtigen von Wildberg, Effringen, Sulz, Gülilingen, Schönbronn, Nothfelden nnd Wenden, in Nagold am Montag den 24. April, Morgens 8 Uhr,
die Pflichtigen vvn Nagold, Jselshansen, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rohrdvrf, Ebhausen, Hailerbach, Unterschwandorf, Obeischwandvrs, Beihingen, s Oberthalheim, Unterthalhcim und Schietingen.
Alle znr Gestellung vcrpflichteien Mannschaften lzn welchen namentlich auch die im vorigen Jahr aus irgend einem Gumd zurückgestellten und die disponibel gebliebenen gehören) werden hiemit beordert, sich, letztere mit ihren Lvosungsscheinen und Gestellungs-Attesten, beziehungsweise Reservescheincn w. pünktlich im Musterungstermiu einzusinden bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und weiterer Folgen.
Die Loosung findet am Dienstag den 25. April, Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhaus in Nagold statt.
Tages-Neuigkritrn.
Deutsches Reich.
Altenstaig Dorf, 27. März. Die gestern hier abgehaltene Versammlung des „Schwarzwaid bien cnverei ns erfreute sich eines sehr zahlreichen Besuchs. Die vom Verein projeklirie Ausstellung mit Lotterie soll ans eine günstigere Zeit j verschoben werden. Der Vorstand Hr. Hirschwirth iKlein von Nagold referirt über eine Wachspresse j zur Wachsauslassnng. gefertigt von Hr. Kehle in ! Nagold. Hr. Schullehrer Schlack vom „Dorf" be- ! grüßt die Versammlung mit warmen Worten nnd j weist nach, das; er erst durch den Verein ein eigcnt- , ticher Bienenzüchter geworden sei. Seinem intcres- ! santen Vortrag über „die Fanlbrul der Bienen" l entnehmen wir in Kürze folgende Notizen: Die Fanl- j brnt besteht zunächst darin, daß Bienenlarven nnd Nymphen absterben, in Fäulnis; übergehen und sich in eine zähe Masse verwandeln oder zu einer braunen Kruste zusammentrvcknen. Aber nicht alles Absterbcn der Brnt ist darum schon Faulvrut. Im Frühjahr dehnen die Bienen das Brutnest unverhültnißmüßig auS nnd tritt nochmals Kälte ein, so ziehen sich die Bienen in einen kleinen Klumpen zusammen und die unbclagerten Larven nnd Nymphen sterben dann ab; wird es wieder warm, so räumen die Bienen die Leichen, aus. Hat ein Bvlk seinen Honigvorrarh j ausgezehrt, so saugt es, bevor es zugrnnd geht, die " j Larven aus nnd zerstört die Brnt. Im leichteren Falle sterben nicht nur die unbedeckten Larven ab
. . j H'llue jcerven megr nur
Das persönliche Er,chemen ht hiebei den Ml- j „nd gehen in eine breiige Masse über, die endlich
wird hiedurch verfügt, daß für das Jahr 1882 von jedem Pferd ein Betrag von 50 von jedem Esel, Maulthier nnd Maulesel, sowie von jedem Stück Rindvieh ein solcher von 10 zu entrichten ist.
Die in K 14 der Verfügung vom 23. März v. Js. für die Aufnahme und Verzeichnung der Viehbesitzer und für den Vollzug der Umlage er- theilten Vorschriften und Fristen sind genau einzuhalten.
Stuttgart, den 18. März 1882.
K. Ministerium des s H ö l d e r.
litürpflichtigen überlassen; ist der Aufgerusenc abwesend, so wird ein Civil-Mitglied der Ersatz-Commission für ihn das Loos ziehen.
Gesuche tim Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse sind wo möglich so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt der zur Entscheidung hierüber berufenen Ersatz-Commission vollständig erörtert werden können.
Die Ortsvorsteher haben die Gesuche, welche bei ihnen schriftlich cingereicht oder mündlich zu Pro
zur schwarz-braunen Kruste zusammentrocknet und von den Bienen selbst entfernt wird. Dem Flugloch entströmt ein starker fauliger Geruch. Greift die Krankheit aber weiter um sich, so sterben auch die bedeckelten Larven. Die faulende Masse ist schleimig und nach 14 Tagen ist die faulige Materie zu einer schwarzen Kruste vertrocknet, welche von den Bienen nicht abgelöst werden kann. Die Pest greift schnell um sich, die Larven sterben ab und die Bienen fliegen fast gar nicht mehr auf Tracht aus. Dem Flug-
tokoll gegeben werden können, durch Erhebung aller , ^ch entströmt eine stinkende Luft gleich dem Geruch
Eimern
N a g o l d.
Uekrulirnng von 1882.
Zum Beginn des Kreis-Ersatz-Geschäftes wird hiemit der Geschäftsplan für den OberamtSbczirk Nagold bekannt gemacht:
21. Aprtt Musterung irr Altenstaig,
22. April Mnsternng in Mttdberg.
24. Aprll Mnsternng in Nagold,
25. April Koosnng daselbst.
Die Verhandlungen in den Mnsterungsstationen sowie die Loosziehung beginnen je Morgens 8 Uhr.
Die Ortsvorsteher werden ansgcfordert, an der Musterung in derjenigen Station, zu welcher ihre Gemeinden gehören, theilzunehmen nnd rechtzeitig zu erscheinen, auch sind sie beauftragt, die Vorladung der Militärpflichtigen zur Musterung zu veranlassen, Eröffnungs-Urkunden cinzusenden und für die rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen vor der Ersatz-Commission zu sorgen, auch die Militärstamm- rollen der Jahre 1880, 1881 und 1882 mitznhringen.
zu ihrer Beurtheilung erforderlichen Umstände und Verhältnisse zu vervollständigen.
Formularien zu Gesuchen um Zurückstellung in in den Fällen K. 30, Ziffer 2 der Ersatz-Ordnung können hier bezogen werden.
Den 13. März 1882.
Civil-Vorsitzcnder der Ersatz-Commission:
Güntne r, Oberamtmann.
Nagold.
An die Mitglieder der Ersatz-Commission.
Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung wollen sich dieselben an den gedachten Tagen pünk- lich je Morgens 8 Uhr aus dem Rathhaus der betreffenden Mnsterungsstationen cinsinden.
Im Falle der Verhinderung wolle rechtzeitig Anzeige hiehcr gemacht werden.
Den 13. März 1882.
Civil-Vorsitzender der Ersatz-Commission :
Güntner, Oberamtmann.
In Folge der jüngst vorgenommenen zweiten höheren Jusiizdicnstprüsung ist u. a. zum Justizrefcrcndcir I. Klasse bestellt worden: Wurst, Karl Wilhelm, vou Nagold.
Die erste Vvlksschulstelle iu Weins borg wurde dem Schullehrer Schwarz in Bondori, die erste Schulstelle in Stammhcim dem Schullehrer Künzel in Thailfiugeu, Bcz. Balingen, und die in Tischart, Bez. Nürtingen, dem Schullehrer Walz in Oberenzthal übertragen.
des stinkenden Fleisches. Das Volk verläßt entweder den Stock vder stirbt. Kleine Pilze, deren staubfeiner Same dem bloßen Auge nicht sichtbar ist, sind die Ursache der eigentlichen Fanlbrnt. Der S-amen derselben wird durch die Luft weiter getragen und gelangt so in die Stöcke der Bienen und aus die säulige Masse. Begünstigende, wenn auch nicht ansteckende Umstände sind regnerische, kalte Witterung, Erkaltung der Bienen, besonders der Brut, Unrein- lichkcit bei der Fütterung, Fütterung gährenden Honigs, zu große Wärme im Stock und dadurch bedingte kalte Niederschläge. Anstecknngsarten: Aus- ranbcn faulbrütiger Stöcke durch gesunde Bienen, Vereinigen gesunder und kranker Stöcke während vorhandener Brut. Aufstellen von Bienenstöcken, wo saulbrütige Völker gestanden sind, kann nach Jahren noch die Faulbrut nach sich ziehen. Ferner ist noch zu nennen die Infektion durch den Blattlanshonig, welcher eine Unmasse von Pilzsporen enthält. Sehr ansteckend ist das Füttern mit Honig von faulbrüti- gen Stöcken. Prüservativmittel sind: richtige Ein- , und Auswinterung, Ausstechen fauler und todter ! Brut, Sorge für gehörige Erwärmung, Desinficirung, ! Reinlichkeit, Fütterung mit gesundem Honig. Heilmittel sind: Karbolsäure, Salicilsäure und als Radikalkur die Schwefelschnitte. Die Einnahmen des
Vereins betrugen ^ 124,9 die
31. Dezbr. 1881