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Amts- und Intelligenz-Matt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier lohne Trägerlohn) 1 -kl 60 in dem Bezirk 2k, außerhalb des Bezirks 2 40 -l.

Dienstäg den 29. Juni.

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge- I wohnlicher Schrift bei cinmaligcr Einrückung 8 -4, bei mchrinnligcr je 6 -4.

1880 .

Abonnements-Einladung

ans denGesellschafter."

Mu dem 1. Juli beginnt wieder ein neues Abonnement für" den Gesellschafter, westhalb alle, die das in mehr als 1250 Exemplaren verbreitete Blatt in ununterbrochener Weise zu erhalten wün­schen, frcundlichst ersucht werden, ihre Bestellung noch vor Ablauf dieses Monats dem nächstgelegenen Post­amt, Eisenbahnstation oder betreffenden Postboten aufzugcbcn. Der voranszubezahlende Abonuemcnts- preis beträgt bei der Expedition halbjährlichiL 1. 00 lohne Trägerlohni, im Oberamtsbczirke (inclusive der Bestell- und Liefernngsgebühr) c./^ 2 und außerhalb desselben ^ 2. 40 : es kann aber auch vierteljähr­lich abonnirt werden.

Zn zahlreichem Beitritt laden ergebenst ein

_ die Expedition und Redaktion.

Die Grtsvorstetzer

werden hicmit auf die Verfügung des Justizministe­riums vom 16. Juni 1880, Regbl. S. 150, betr. die Vorbereitungen zur Bildung der Schöfsengrichte und der Schwurgerichte, zur Nachachtnug hingewiesen.

Nagold, den 25. Juni 1880.

K. Amtsgericht.

__ O.-A.-R. Daser.

Nagold Alten st ai g.

Die Könrgl. Ortsschulinspektsrate,

welche mit der Einsendung der statistischen Tabellen über das Volksschnlwesen noch im Rückstand sind, werden an unverzügliche Einsendung derselben erinnert.

Den 26. Juni 1880.

Das Gemeinsch. Oberamt.

Güntner. Mezger.

Gestorben: Den 24. Juni zu Bondorf Gutsbesitzer Joh. Gauß, 72 I. a. _

Tages-Neuigkeilen.

Deutsches Reich.

R" Alten staig, 26. Juni. Der vorgestrige Abschied von Herrn und Frau Forstmeister Heigelin brachte uns Gottlob wieder einmal einige schöne Stunden. Obwohl die nun nach Mergentheim be­stimmte Familie nur 2 Jahre in unserer Mitte ge­weilt hatte, hat sie sich doch viel Liebe und Anhäng­lichkeit hier und im Bezirk zu verschaffen gewußt: Zeuge hievon war die warme Betheiligung Hiesiger und Auswärtiger beim Abschied, besonders war das Forstpersonal inclusive, eines reichen Dameukranzes stark vertreten. Hr. Kameralverwalter Oberer toa- stirtc auf das fernere Wohl der scheidenden Familie, Hr. Stadtpfarrer Mezger auf dieSchwarzwälder Nachtigall", Frau Forstmeister, und Hr. Oberförster Grüninger betonte das freundliche und dabei doch entschiedene Benehmen von Hrn. Forstmeister gegen die Kollegen und Untergebenen. Sichtbar gerührt dankte der Gefeierte, indem er besonders hervorhob, daß nur seine leidende Gesundheit ihn veranlaßt habe, Altenstaig zu verlassen. Frau Forstmeister H. ließ nun noch in verschiedenen Piecen ihre klare, schöne Stimme ertönen in einer Kraft und Anmuth, daß Einsender glaubt, diese Abschiedsleistung übertreffe alle vorhergehenden Gaben und Lieder. Auch Frl. Mezger und Frl. Fischer erwarben sich den Dank der Gesellschaft, nicht zu vergessen das allezeit kunst­fertige Spiel des Accompagnisten: Hrn. Stadtps. Mezger. Ein Kurgast verschönte noch den Abend durch einige sinnige Deklamationen, so daß uns und der scheidenden Familie die Abschiedsseier noch lauge in angenehmer Erinnerung bleiben wird.

Freudenstadt, 23. Juni. Ein Meister vom Kgl. Hüttenwerk ging im Wald oberhalb Friedrichs­thal spaziren, als plötzlich, demGrenzer" zufolge, das Seil, an dem ein Ltamm niedergelassen wurde, brach und das Seil-Ende, während der ,Stamm selbst vorbeijauSte, jenen mit solcher Wucht traf, daß ihm beide Beine abgeschlagen wurden. An sei­nem Auskommen wird gezweiselt.

Rvlteuburg, 24. Juni. Gestern Abend kamen laut Tüb. Ehr. zwei Mädchen von hier, ungefähr im Alter von 10 Jahren, in den Gasthof zum Drei­könig und wollten einen 100-Mark>chem wechseln lassen. Der Wirth, der denselben nicht traute und von vornherein aunehmen mußte, daß deren Eltern mit derlei Banknoten weniger versehen seien, machte von dem Vorkommnis; dem Polizei-Wachtmeister stehle hier Mitrheilung. Letzterer kam denn auch der Sache bald aus die Spur, indem er ermittelte, daß die Mädchen die Banknote in einem hiesigen Hause einem Privatmanne, der wegen ReichthumS nicht zu beneiden ist, gestohlen hatten. Begreiflicher­weise mar derselbe nicht wenig überrascht und erfreut, als ihm Herr Stehle >o ra>ch wieder fein Eigcnthnm überreichen konnte. Die beiden kleinen Diebinnen, zwei recht hoffnungsvolle Früchtchen, bleiben, weil noch nicht 12 Jahre alt, natürlich straflos. Die Heuernte ist im Bezirke in vollem Gauge: mit dem Erträgniß ist man zufrieden.

Tübingen, 24. Jnni. (Schwurgericht, Fort­setzung.) Seine Schwester sv fuhr üer Angeklagte bei seinem erstmaligen Geständnisse in der Voruntersuchung fort sei zn ihm anfgestiegen und habe, seine kurze Einkehr im Roßte zum Anlaß nehmend, sofort über ihn nnd weiterhin auch über seinen Bruder Johannes zu schimpfen begonnen. Dieselbe habe dabei erklärt: sie die beiden Brüder bekämen ihre Accker dieses Frühjahr nicht mehr. (Die Getödtete hatte nämlich die Aecker, welche zu ihrem elterlichen Vermögen gehörten, seil 6 Jahren an ihre Brüder verpachtet und lies der Pacht in diesem Frühjahr ab.) Außerdem habe dieselbe veigefügl: sie gehe morgen nach Hcrrenberg und verlange die 1050 st., weiche sie an die Brüder von der im Jahr 1874 erfolgten Erbtheilung her zn fordern halte. Er habe sie gefragt, was sie denn ankomme, daß sie ihr Geld verlange, da sie es doch nicht brauche. Sic habe daraus bemerkt: sie hätte gehört, daß ihm alles verkauft werde (auf Andräugeu der Bürgen des An­geklagten für eine größere Bankschuld sollte am nächstfolgen­den Tage die gesammte Liegenschaft des Angekt. zum Verkauf kommen) nnd deßhalb verlange sie jetzt auch ihr Geld. Er­hübe sie mehrmals dringend gebeten, sie möge doch hievon ab- stehcn und ihn jetzt, wo ohnedies schon von allen Seiten auf ihn eingestiirmt werde, nicht auch noch drängen. All' seine Bitten und Vorstellungen Hütten sich jedoch fruchtlos gezeigt, indem seine Schwester nicht nur jede Nachsicht entschieden verweigert, sondern ihn auch noch unablässig mit den beleidig- stcn Beschuldigungen und Schimpfwörtern rraktirt habe. Als auch ein Schlag, den er ihr auf den Mund gegeben, nichts ge­nützt habe, sei er endlich zornig geworden nnd habe die Pferde, statt »ach Bondorf einzulenken, an dem sic inzwischen (es war gegen 12 Uhr Nachts) angelangt waren, im Trab daran vor- deispringen lassen, sei die Ergenzinger Straße hüimitcrgefahren und habe daun außerhalb des Orts an der unweit befindlichen Eisenbahnbriicke gehalten. Hier habe er die Schwester noch­mals um Gottes Barmherzigkeit willen gebeten, sie möge doch ihre Drohung wegen des Geldes nicht ausführcn. Sie habe aber erwidert: und wenn die Brüder aus den Knicen vor ihr liegen würden und vor ihrverreckten", gebe sie nicht nach. Als er nun eingesehen, daß alles umsonst sei, habe, er erklärt, er gehe nicht mehr heim, sic solle nur allein heim. Sie habe darauf gesagt: sie gehe nicht herunter vom Wage», er könne hinsahren, wohin er wolle, und wenn er sich hänge. Er habe auch an so etwas gedacht, als er nun, ohne vor Aufregung eigentlich recht zn wissen, was er thne, die Nagoider Straße hinnnSgefahren sei und in einen daselbst abzweigcnden Feld­weg, den sogen, breiten Weg, der nach dem nahen Walde zu­führt, eingclcnkt habe. Bis hierher stimmen die Angaben des Angeklagten bei der Ablegung seines ersten Geständnisses in der Voruntersuchung mit denen bei der Hauptverhandiung in der Hauptsache überein. Nun aber gab er in der Vorunter­suchung weiter an: Während er den Feldweg entlang gefahren sei und einmal habe absteigen wollen, habe seine Schwester den Versuch gemacht, ihn mit seiner Peitscheuschnnr zn erdrosseln

und dabei gesagt: dieS muß dein Kirchhof sein: ia sie fei nach­her sogar noch mit seinem eig-en Meistr. dar- ne vom Brod- schneiden in Rotlenbnrg her noch im Besitze gebabi babe, ans ihn eiogedrnngen, so daß er sieh seines Lebens nur mit Milbe babe erwehren können. Nun sei ihm der Zorn a.iis Nene ge­kommen und er habe ihr mir dem dicken Tbeile ß-ines Peit- schensteckens einige Schläge ans den Kops gegeben und dabei gesagt, er schlage so lange ans sie binein, bis sie sage, sie gebe lüchi nach Herrenberg. Er habe ihr auch so lange fori Lckläge und Tivße gegeben, bis es ani einmal mir ibr ans geweien sei. Bei vcr Hanptverbnildlnng erklärte Man diese Angaben, namentlich soweit sich solche zunächst nur die angebliche» An­griffe seitens seiner Schwester bezogen, selbst iiir unwabr, in­dem er erklärte, es sei ihm leid, daß er vor dem Amtsgericht jene Lügen ansgesagt habe, damit seine Strafe nickn io doch werden solle. Jetzt wolle er aber die volle Wahrheit angeben, lind io erzählte er denn: Als er mit der Schwester den Feld­weg entlang gefahren sei. babe diese immer noch lortgeschimpsl, und schließlich erklärt, sie gehe gleich jetzt »ach Herrenberg: sie sei gleichzeitig vom Wagen herniilergcstiegen nnd wieder rück­wärts der Nagolder Straße zugelaufen. Nun sei er vor Wuth seiner nicht mehr mächtig gewesen und er sei ihr nachgeeilt: obwohl sie, als sie ihn sah. daovngcsprn.igen iei, habe er sie rasch eingehoil: sie habe sich hcrumgedrebl und gernien: komm' nur ber, ich reiß' dir die Haare vom Kopf herunter. Er bade ihr ans dies hin mit seinem Peitschenstiel einige Streiche auf den Kopf gegeben, worauf sie ans den Rain an dem nebenbc- findlichen Graben niedergesnnkeu sei. Er sei ans sie hinge­kniet und habe sie niedergedruckt. Sie habe ihn aber an den Haaren gefaßt und gerufen :io jetzt habe ick dich am rechten Ort, jetzt mußt duverrecken", so habe ich dich schon lange wollen". Er habe ihr dann Stöße mit dem Knie gegeben, wohin, wisse er nicht, woraus sie ihn habe sabren lassen. Sie habe jedoch noch den Kopf und die Hände bewegt und also noch Leben gehabt. Er sei dann wieder zn seinen Pferden ge­gangen nnd mit dem Wagen an den Platz gefabren, wo die Schwester lag. Er habe sic ans den Wagen beben wollen, da sie sich aber j'elbst keine Hilfe hierbei gegeben habe, sei er dazu nicht im Stande gewesen; er habe geglaubt, sie sei nnr streitig und wolle nicht mit, und habe sic daher liegen gelassen. Dies die angeblich wahrheitsgetreue Angabe des Angeklagten in der Hauptverhandiung. Doch fand er sich veranlaßt, auch diese am zweiten coage der Verhandlung lbeitweise zn wider­rufen. Er räumte Angesichts des Umstandes, daß in den Händen der Leicht nicht ein einziges Haar gesunden wurde, ein, daß ihn die Schwester auch möglicherweise nicht am Haar gepackt haben könne, ferner gestand er zu, daß es mit der Schwester, während er sic noch gestoßen habe, ans einmal aus gewesen sei und daß sie nachher kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe. Im Uebrigcn rief er zn wiederholten Ma­len Gott zum Zeugen dafür an, daß er die Wahrheit sage: es sei ihm leid, bemerkte er, daß es so gegangen sei. aber der großeReiz", in den ihn die Schwester gebracht habe, sei an allem schuld. Dieser angeblich hochgradigeReiz", in welchem sich der Angeklagte dei Begehung seiner Thal befunden haben wollte, bildete überhaupt, so wenig derselbe unter den vorlie­genden Umständen glaubhaft erschien, das A und das O bei seinen Angaben, und wurde von ihm immer und immer wieder in so auffälliger Weise betont, daß die Absicht, die ihn hierbei leitete, unschwer zn erkennen war. Durch die Zengenaussagen wurde folgendes erhoben: Die Getödtete Anna Maria Mast, eine etwas schwächliche und zum Geschäft wenig taugliche, je­doch mit starkem Eigensinn begabte Person, wohnte seit 6 Jahren bei ihren Brüdern Jakob und Johannes Mast, welche das elterliche Haus gemeinsam innc hatten. Bei der im Jahr 1874 erfolgten Erbtheilung war jedem der 6 Geschwister ein Vermögen von ca. 9000 -Kl zugefallen. Die Getödtete hatte an die beiden Brüder zusammen noch 1050 sl. zn fordern, wo­von Jakob Mast den ihn treffenden Anthcil von 500 ft. zu verzinsen hatte, während sie für den andern Theii bei Johs. Mast, dem ältere» Bruder, das Wohnungsrechl genoß: ihre Accker hatten, wie schon früher erwähnt, die Brüder in Pacht. Die Brüder waren verheirathet, lebten jedoch beide von ihren Ehefrauen getrennt. Die Vcrheirathung des Jakob Mast fand erst im vorigen Frühjahr statt, und zog er damals in das Haus seiner Schwiegereltern. Er will jedoch mit diesen nicht gut ausgckommen und deßhalb nach einigen Monaten wieder zn seinem Bruder gezogen sein, wohin ihm seine Frau nicht folgte. Vorher hatte sich, wie anläßlich dieser Untersuchung zn Tage kam, eine für ihn recht bezeichnende Episode abgespielt. An der letzten Kirchweihe nämlich, als Mast mit seiner Frau noch zusammen lebte, bot er dem, einen Stelzfuß tragenden Joh. Christ. Metzger in Bondvrs, nachdem er ihm vorher Bier- bezahlt hatte, 40kl (nach Mast's eigener Angabe nur 20Kl) als Belohnung an, wenn er (Mast's) Frau todtschiagc; er iolle zu diesem Behüte, so instrnirte er, ani Abend zwischen Mast's Schweinstall und einer benachbarten Scheuer sich verborgen halten, und wenn die Frau komme, um den Schweinen das Futter zu bringen, und den Kübel vom Kopf thne, solle er

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