- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
N 61 .
Erscheint wöchentlich 3mnl und kostet hnlbjährlich ^ hier (ohne Traperlohn) 1 60 ^!, in dem Bezirk:
2 cmtzerhalb des Bezirk- 2 40 4.
Z.rmMg den 22. Mai.
! Jnsertionsgebühr für die lip.üllge Zeile curZ gc-! ! wohnlicher Schrift bei eimnnliger Einrückung 0 -
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1880 .
Amtliches.
mittel zltr Heilung der eutzüudetcu Pusteln aufzule- gen, iin Gegentheil tarm dies unter Umständen
ill a g o l d.
Kekatt«imach«ng.
Nachstehende Belehrung des k. Medieinal-Collegiums über die Verhaltungsregelu bei der öffentlichen Impfung werden hicmit zur allgemeinen Kenntnis; des Publikums gebracht.
Den 18. Mai 1880.
K. Obcramt. Güutuer.
Belehrung des Medizinal-Kollegiums über die Vcr- haltungSrcgcln bet der öffentlichen Jmpfnng.
1) Aus Familien und Häusern, in denen ansteckende Krankheiten, wie Masern, Keuchhusten, Scharlach, Diphtheritis, Rothlauf herrschen, dürfen keine Kinder zur öffentlichen Impfung gebracht werden.
Bon den, Zutreffen solcher Hindernngsgründe ist dem Jmpfarzt spätestens am Tage der anberaumten Impfung von den Eltern oder Vertretern der Kinder Anzeige zu machen.
2 > Die Kinder, welche zur öffentlichen Impfung gebracht werden, sind zuvor durch ein Bad oder eine gründliche Waschung zu reinigen, und bei der Impfung, wenn die Neihe an sie kommt, dem Arzt behufs der Prüfung ihres Gesundheitszustandes mit völlig entkleidetem Oberkörper vorzusrellen.
3s Kranke und schwächliche Kinder, insbesondere solche mit Hautausschlügen und Drüsenleiden, find von dem Jmpfarzt zur nächstjährigen Impfung zu verweisen; die Eltern oder die sonstigen Vertreter solcher Kinder haben den Jmpfarzt auf deren Leiden sowie aus etwaige frühere Krankheiten derselben ausdrücklich aufmerksam zu machen.
4) An den gesund erfundenen Kindern geschieht die Impfung mittelst kleiner Schnittchen oder Stiche, wovon 3 bis 5 auf jedem Arm angebracht werden.
Zu der frühestens sechs, spätestens acht Tage nach der Impfung stattfindenden Nachschau, womit die Austheilung der Impfscheine verbunden wird, und deren Zeitpunkt bei der Impfung bekannt gegeben wird, sind die Impflinge zu der bestimmten Zeit dem Arzte wieder vorzustellen.
5) In der Zwischenzeit soll an der bisherigen Behandlungs- und Ernährungsweise der Kinder möglichst wenig geändert werden. Der Impfling darf in den ersten fünf Tagen nach der Impfung noch gebadet und bei günstigem Wetter, ausgenommen die heißesten Tagesstunden, ins Feie gebracht l werden.
6) An den Impfstellen sind schon am vierten Tage kleine perlenartige Bläschen zu bemerken, welche sich bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündungshofe umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten einen klaren Saft (die Jmpf- lymphc), welcher sich aber in der Regel schon am achten Tage zu trüben beginnt und dann nicht mehr zur Weiterimpfung eignet.
7) Die Eltern der bei der öffentlichen Impfung geimpften Kinder sind verbunden, von letzteren auf Verlangen des Jmpfarztes Jmpflymphe abnehmen zu lassen.
Die Abimpfung ist schmerzlos und bringt dem betreffenden Kinde keinen Nachtheil; wenn kein Impfstoff abgcnommen wird, so läuft die Lymphe aus den gespannten Pusteln gewöhnlich von selbst aus.
8) Vom zehnten Tage ab fangen die Pocken an einzutrocknen, die Spannung und Röthc der Haut läßt nach und es bleiben an den Impfstellen schließlich nur noch braune Borken zurück, welche nach 3- 4 Wochen abfallen und eine trockene Narbe hinterlassen.
Es ist nicht nöthig, Pflaster oder Verband-
schädlich sein.
9, Mit Sorgfalt ist vci geimpften Kindern die Anlegung zu enger, steifer oder nicht völlig rein gewaschener Hemdärmel zu vermeiden, die Hemdchen find öfters zu wechseln und die Impfstellen sorgfältig gegen Reiben und Zerkratzen zu schützen.
10» Wenn die Entzündungsrölhe einen hohen Grad und zu großen timfang gewinnt, so sind bis zum illachlaß dieser Erscheinungen fcuchtkalte Umschläge aufznlegen und jede Halde Stnnde zu wechseln.
I l; Sollten die Pocken zu sriib anfgebrochen sein und längere Zeit fließen, so sind sie täglich mit einem reinen, dünn mir Oel oder Fett bestrichenen Leinwandläppchen zu bedecken und außerdem ist der Arm mit einer Schichte Wnndbanmwollc zu umwickeln.
12j Wenn anßergewöynliche Krankheitserscheinungen an einem geimpften Kinde bemerkt werden, so ist sofort der Jmpfarzt zu benachrichtigen oder anderweitiger ärztlicher Raih zu suchen.
Stuttgart, den 1. Mai 1880.
K. Medizinal-Kollegium.
_Jäger._
N a g o l d.
Air die Ortsfchn!Behörden.
Denselben wird das Vollsschulgesetz vom 29. September 1830 nebst den dasselbe ergänzenden und abänderndcn Gesetzen von 1858, 1805, 1872, 1874 und 1877 sowie das Einkommen der Volksschullehrer in Württemberg von A. Gnbitz, Registrator beim kgl. evangelischen Consistorinm, zum Preis von 5 ^ zur Anschaffung empfohlen.
Wenn nicht binnen 10 Tagen Einwendung gemacht wird, erfolgt van hier aus die Bestellung.
Den 18. Mai 1880.
K. Gemeinsch. Oberamt in Schulsachen.
Güntner. Mezger.
An die Königlichen Pfarrämter.
Die Berichte, betreffend die Einberufung von Lehrern zu militärischen Hebungen, bezw. Fehlberichte, Abl. 2981, stehen theilweise noch aus und wollen umgehend eingesendet werden.
Ebenso wird an die Einsendung der am 15. d. M. fällig gewesenen statistischen Tabellen erinnert.
Altenstaig, 20. Mai 1880.
K. Bezirksschulinspektorat.
Mezger.
In Folge der im Atonal April in Nürtingen vorge- nominellen Präparandenprüfnilg wurden nachstehende Schnl- mntszöglingc in das Staatsseininar Nagold ausgenommen: Aich ei in, Theodor von Kornihal, Arnold, Gottlob von Holzgerlingen, Banz, Wilhelm von Eibensbach, Bauer, Peter von lleberberg, Beck, Wilhelm von Znttlingen, Brenner, Gottlob von Aucndors, Butz, Heinrich von Ulm, Carl, Karl von Güglingen, Dieterlcn, Gustav von Heilbronn, Döf- finger, Friedrich von Aidlingen, Egglcr, Franz von Cannstatt, Eise n hard t, Jakob von Dachtel, Eppler, Johann von Endungen, Eppler, Karl von Hossingen, Graf, David von Frntenhof, Grotz, August von Ebingen, Heim, Christian von Gechingcn, Henne, Karl von Erpfingcn, Hirsch, Jakob von Diefenbach, Holzinger, Gottlicb von Gültlingen, I s chinger, Angnst von Vaihingen a. E., Kaufmann, Michael von Altenstnig, Killinger, Daniel von Ebhausen, Kinkele, Johann von Seebnrg, Kirn, Friedrich von Altenstaig, Klink, Adolf von Enzberg, Koll e, Theodor von Thüringen, König, Wilhelm von Arnbach, Lanz, David von Eckenweiler, Lüpplc, Jakob von Rielingshausen, Lenz, Karl von Ludwigsburg, Letsch, Emil von Bitz, Letsch, Jakob von Ostdorf, Mailänder, Heinrich von Hcidenheim, Mager, Leonhard von Mönsheim, Müller, Abraham von Mühlen, Plochcr, Gott- sricd von Nustdorf, Roh, Ludwig von Dornstcttcn, S autter, Georg von Nictheim, Schempp, Eugen von Gültstein, Schniid, Karl von Gerhauscn, Schnaufer, Georg von Simozheim, Schnierle, Adam vvl, Garrweilcr, Schüler,
Ludwig von Altenstaig, Schwarz, Karl von Freudenstadt, S chweigar'dt, Jakob von Sontheim. Leeger, Karl von Lndivigsbiirg, Sihlcr. Jakob van Giengen, Stadler, Ludwig von Echterdingen. Strähler, Ernü von Nagold, Uhl, Franz von Gmünd, Walz, Christian von Walddorf, Walz, Friedrich von Wildberg, Widmann, Friedrich von Heimsheün.
Zum Eintritt in Privat sc minare mit Aussicht auf Staatciinterstütning werden n. a. ermächtig:: Bäßler, Karl von Altenstaig. Dreher. Friedrich von Holzbronn, Kläger, Wilhelm von Nagold, Lenz. Franz von Herrenbcrg, Manl- betsch, Jakob von Göttelsingen, Möhrlcn, Benjamin von Baiersbronn, Wößner, Matthias von lleberberg.
Gestorben: Den 17. Mai zu Schorndorf Louise Engel, gcb. Zoller, Oberamnnanns Wittwe, 80 I. a.
Durch muthvollc und aufopfernde Thätigkeit bei Brandsätzen haben sich ausgezeichnet: am 7. April d. J. in OberkoU- wangen, Oberamts Calw, die Löschmannschaften von Oberkoll- wangen, Breitenberg und Nenwciler; am 24. April d. I. in Oberkollbach, Oberamts Calw, der Zimmerman Jakob Rexcr von da, sowie die Löschmannschaft von Oberkollbach und Oberreichenbach.
T a g e s - N erri g k e i t en.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 18. Mai. Die „Würltemb. Landeszeitung" meldet: Der Generaldirektor der württembergischeu Verkehrsaustalten, Gehcimrath v. Dillenius, har unter Berufung auf seine schwer erschütternde Gesundheit um feine Versetzung in den Ruhestand nachgesucht.
Brandfälle: Bei Mainhardt iWeinsberg) ein einzeln stehendes Wohnhaus mit Scheuer und Stall.
München. Bei äußerst kühler Temperatur trat heute Morgens (19.) dahier Schneesall ein, der fast den ganzen Vormittag über anhielt. Aus dem Gebirge wird empfindliche Kälte und heftiger Schnecfall gemeldet.
Oberammergau, 17. Mai. Bei herrlichem Wetter wurde heute Vormittag die erste Abtheilung des Passionsspieles vorgeführt. Die Ausstattung der Bühne und die im traditionellen Stile der Heiligenbilder und Bibel-Illustrationen gehaltenen Kostüme fanden selbst bei verwöhnten Kennern ungetheilten Beifall. Die besten Figuren aus den Werken der modernen „Nazarener" und der Meister des Cinquecento wurden mit Verständnis; und Takt benützt. Das Spiel selbst befriedigt ebenfalls in hohem Grade und wirkt insbesondere durch das Ensemble überwältigend. Die Zuschauermenge, die hier zusammenströmte ist enorm. Man bemerkte viele Engländer und Amerikaner. Es sollen an 10000 Personen Einlaß in das Theater, dessen Raum auf 6000 berechnet ist, begehrt haben. Für die Abgewiesenen wird morgen die Vorstellung wiederholt. Das Gedränge an den Kassen war derart, daß gestern mehrere Personen ohnmächtig und andere in Folge der Strapazen beim Kampfe um ein Bittet krank wurden. —
Dresden. Die „Dresd. Nachrichten" liefern zu der Thatsache, das; der Reichskanzler eine Istündige Conferenz mit dem König von Sachsen gehabt, einen etwas dunklen Commentar. Das Blatt schreibt nämlich„Uns geht von guter Hand die Mittheilung zu, daß, wenn in Zukunft die Dinge im Reiche nicht mehr so wirr durcheinander gingen, dies der Reise unseres Königs nach Berlin und seiner Besprechung mit dem Fürsten Bismark mit zu verdanken sei."
Berlin, 18. Mai. Die Beschlüsse des Reichstags auf Revision der Gewerbeordnung harren im Bundesrathe weiterer Entscheidung. Es liegt in der Absicht, dem Reichstag in der nächsten Session eine recht gründliche Revision der Gewerbeordnung vorzulegen. (W. L.)
Berlin. Ein Verbrechen, bei dem Aberglaube