Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Redaktion K Expedition des „Gesellschafters".
öl m t! i ch e s.
Nachrichten
für diejenigen Freiwilligen, welche in eine Unteroffizier-Schule eingestellt zu werden wünschen.
Stuttgart, den 14. November 1879.
1) Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militär-Staude widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.
2) Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, iu welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung uud Unterricht in allem erhalten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes, als Feldwebel und drgl. zu erlangen, und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen Anstellung im Militär-Verwaltungsdienst, z. B. als Zahlmeister und dergl. beziehungsweise als Civil- beamte, die Pfrüfungeu zu den gesuchteren Posten abzulegen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.
Die gymnastischen Hebungen bestehen in Turnen, Bajonnetfechten und Schwimmen.
3) Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich gibt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung , dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntniß des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden bereits auf den Unteroffizier-Schulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und treten bei ihrem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.
4) In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die Truppentheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen in Betreff der Ueberweisung au einen bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
5) Die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen stehen wie jeder andere Soldat des aktiven Heeres unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.
6) Der in die Unteroffizier-Schule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.
Der Einzuftellende muß mindestens 1, 57 m groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen Gebrechen uud wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch nach Maß
gabe seines Alters so kräftig uud gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf seiner Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule vollkommen brauchbar für den Kriegsdienst zu werden.
7) Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen.
8) Der Eintritt in eine Unteroffizier-Schule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizier-Lchule an einen Truppentheil noch vier Jahre aktiv im Heere zu dienen.
9) Der Einberufene muß mit ausreichendem Schnh- zeng, 2 Hemden und mit 6 Mark zum Ankauf der nöthigen Geräthschaftcn zur Reinigung der Ausrüstung und Bekleidung versehen sein. Im klebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen werden bekleidet und verpflegt wie jeder Soldat der Armee.
10) Wer die Aufnahme iu eine Unteroffizier^Schule wünscht, hat sich bei dem Landwchr-Bezirks- Kommandv seines Aufenthalts-Orts, unter Vorzeigung eines von dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldescheins, persönlich zu melden.
11) Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so ist zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive Dienstzeit (s. unter Nr. 8) aufzunehmen.
Die Freiwilligen erhalten von der Unteroffizier-Schule, welcher sie zugetheilt worden sind, durch Vermittlung desjenigen Landwehr- Bezirks-Kommandos, bei welchem sie sich angemeldet haben, einen Annahmeschein.
Nach Ertheilung des Annahmescheins tritt der Freiwillige in die Klasse der vorläufig iu die Heimath beurlaubten Freiwilligen. Die Einberufung zu derjenigen Unteroffizier-Schule, welche den Annahmeschein ausgestellt hat, erfolgt durch Vermittlung des betreffenden Land- wehr-Bezirks-Kommandos.
Eine Lösung der durch die Verpflichtungsprotokolle eingegangenen Eintrittsverpflichtung kann nur mit Genehmigung der Inspektion der Infanterie-Schulen erfolgen. Kosten dürfen der Militärbehörde dadurch nicht entstehen. Wird die Lösung der Verpflichtung nach dem Eintreffen auf einer Unteroffizier-Schule erbeten, so hat der betreffende Freiwillige, wenn die Genehmigung ausnahmsweise ertheilt wird, die Kosten der Rückreise zu tragen.
Die Württembergischen Freiwilligen werden in der Regel in die nächstgclegenen Unteroffizier-Schulen zu Ettlingen und Biebrich (bei vollständiger Besetzung derselben jedoch auch in eine andere Unteroffizier-Schule) ausgenommen.
12) Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier-Schulen findet alljährlich zweimal, und zwar bei den Unteroffizier-Schulen Potsdam, Biebrich, Weißenfels und Marienwerder im Monat Oktober, bei den Unteroffizier-Schulen Jülich und Ettlingen im Monat April statt, j
Wer zu diesen Terminen nicht einberufen j werden kann, darf bei entstehenden Vakanzen j in die Unteroffizier-Schulen zu Potsdam, Bieb- j
rich, Weißenfels und Marienwcrder bis Ende Dezember, in die Unteroffizier-Schulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juli eingestellt werden, vorausgesetzt daß derselbe dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt.
13) Jedem Füsilier der Unteroffizier-Schulen wird bei guter Führung einmal während seiner Dienstzeit eine kostenfreie Reise in seine Heimath bewilligt. Die Reise bis zu 75 Icm, bezw. 75 Icm von der ganzen Reise, hat jedoch jeder Füsilier auf eigene Kosten zurückzulegen. Während dieser Beurlaubung darf den Füsilieren bis zur Dauer von 4 Wochen die volle Löhnung belassen werden.
Königliches Kriegs-Ministerium, v. Wundt.
An die Königlichen Pfarrämter.
Die Notizen über die auf 1. Januar 1880 zu Alterszulagen berechtigten Schullehrer des Bezirks find bis 26. Dezember einzuscnden.
Alten staig, 15. Dezember 1879.
K. Bczirks-Schnl-Jnspektvrat. Mezger.
Von der K. Rogwrmig des Schwarzwoldkreises wurde unterm 16. d. M. Emil Karl Häberlcu, Notariatsassistent i» Wildbad, zum Lrtsvorstcher in der Gemeinde Calmbach ernannt.
Die erledigte Hauptlehrstclle an Klasse UI t> des Gymnasiums in Heilbroun wurde dem Präzeptor Krauß in Freudenstadt übertragen.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
O Gültlingen, 16. Dez. In vergangener Nacht wurde die hiesige Einwohnerschaft in doppelten Schrecken versetzt. Nachts 11 Uhr ertönte die Feuerglocke; denn es galt einen in dem benachbarten Filial Holzbronn ausgebrochenen Brand zu löschen. Glücklicherweise war die Brandstätte ein einzeln stehendes Wohnhaus mit angebauter Scheuer, wodurch es möglich gemacht wurde, daß das Feuer auf seinen Herd beschränkt werden konnte. Aber, o Schrecken, als die hiesige Feuerwehr, welche auf halbem Wege zur Umkehr befehligt wurde, wieder ins Dorf zurückkam, fanden einzelne Mitglieder derselben beim Nachhausegehen im Straßenkandel einen Mann vollständig todt auf der Erde liegen. Derselbe war kurz vorher noch in der Mühle beschäftigt, erfuhr auch von dem ausgebrochenen Brande und wollte, da er nahe Verwandte in Holzbronn hatte, hilfreich den Seinigen beispringen. Jedoch er kam nicht mehr weit. Man vermachet, daß der Schrecken einen Herzschlag bei ihm verursacht habe uud daß derselbe in Folge Ausbleibens alsbaldiger Hilfe so seinen schnellen Tod gefunden habe. Der Verstorbene, Michael Mohr, Bauer und Fuhrmann, Vater von 6 noch unversorgten Kindern, war ein allgemein geachteter und sehr fleißiger und sparsamer Bürger, dessen jähen Tod die ganze Einwohnerschaft tief bedauert und betrauert. — Möge der liebe Gott sich auch an dieser schwer bedrängten Familie stets als ein Vater der Waisen und Helfer der Wittwen kräftig erweisen.
Horb, 16. Dez. In der Nähe von Wiesen- stetten ist gestern ein Mensch erfroren aufgefunden worden. Ec wurde nach seinem in der Nähe gelegenen Heimathsorte D. gebracht. Belebungsversuche blieben erfolglos. (N. T.)
Stuttgart, 15. Dez. Die bis jetzt höchste Zahl von Jnsaßen hatte unser Polizeiarrest von gestern auf heute zu beherbergen, nämlich 80 Personen beiderlei Geschlechtes. Bei dem Mangel an Beschäftigung und der strengen Kälte ist sehr Vielen