Klinge desselben zu verschlingen. Mit rollenden Augen sah er sich dabei im Kreise seiner athemlos harrenden Zuschauer um. . . . Plötzlich sank sein Arm mit der erhobenen Waffe hinab, eine fahle Blässe bedeckte seine aufgedunsenen Züge, und mit ein paar undeutlich gemurmelten Worten zog er sich hinter die kunstlosen Coulissen zurück ...
Als er nicht wieder erschien, begann das Publikum Zeichen der Ungeduld zu geben, einzelne Rufe wurden laut, und endlich brach die zu jeder Einmischung aufgelegte Menge in einen betäubenden Lärm aus.
Niemand achtete dabei auf Hunold, der an allen Gliedern bebend mit aschfahlem Gesicht in seinem Stuhl lehnte. Seine Augen waren halb geschlossen, und große Schweißtropfen perlten auf seiner niederen Stirn. Dann erhob er sich mühsam, um sich einen Ausgang zu verschaffen, allein die aufgeregte Menge vereitelte seine Versuche. Einen Fluch zwischen den Zähnen
murmelnd, setzte er sich wieder nieder und hielt sein Taschentuch vor den Mund.
(Fortsetzung folgt.)
Allerlei.
— Eine amerikanische Zeitung enthält folgendes Gesuch: Gesucht wird ein Redakteur, der cs einem Jeden recht zu machen versteht, auch ein Setzer, der das Papier so arran- giren kann, daß das Inserat eines jeden Einzelnen an die Spitze des Blattes (oder auf der letzten Seite obenhin) zu stehen kommt.
Wurttembergischer Krirgkrkalender für das Iahr188v
Von G. Th. Kettner, Präsidialmitglied und Redakteur des Württemb. Kriegerbund. Verlag von W. Kohlhmmer in Stuttgart. Preis 30
Der diesjährige Kalender ist gegen seine Vorgänger in Format und Bogenzahl wesentlich vergrößert. Er enthält das
Kalendarium und zwischen den einzelnen Monaten weiße Blätter mit den Rubriken „Einnahmen und Ausgaben" so daß der Kalender zugleich als Kassentagbuch verwendet werden kann. Dem Kalendarium folgt das alphabetische Marktverzeichniß. Der eigentlich amtliche Theil beginnt mit dem König!. Haus, es folgt eine Uebersicht der deutschen Armeekorps und ihrer Führer im Jahr 1879/80, sodann eine Zusammenstellung des XIII. (Königl. Württemb.) Armeekorps, dem sich eine sehr übersichtliche Statistik des Württembergischen Kriegerbundes anrciht und schließt mit einer mit Geschick und Sachkenntniß geschriebenen Geschichte des Württembergischen Kriegerbundes von seinen ersten Anfängen an bis auf die neueste Zeit. Nun folgen unter der Rubrik: „Feldzugsbilder" Episoden aus den Schlachten bei Sedan und Billiers - Champigny, sowie einige wirklich hübsche Kriegsgedichte. Die belehrende Seite wird gepflegt durch einen Auszug aus der deutschen Reichsverfassung und der württem- bergischen Landesverfassung, aus der Gewerbeordnung, sowie durch verschiedene sehr praktische Maßverwandlungstabellen. Eine spannende Erzählung, sowie mehrere Seiten „Allerlei" bringen der Unterhaltung ihren Tribut.
Wir sind überzeugt, daß der Kalender nicht blos in den Häusern der Kriegervereinsmitglieder, sondern überall willkommene Aufnahme finden wird.
Amtliche und Privat-Bekarmtrnachrrngen.
Nagold.
Bekanntmachung in Betreff -es Schuldklag-Berfahrens.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit dem Inkrafttreten der Reichs-Civil-Prozeß-Ordnung am 1. Oktober 1879 Schuld-Klagen gegen hier ansäßige Einwohner, welche entweder den Wohnsitz, K. 12—14, 17 der Reichs-Civil-Prozeß-Ordnung, oder eine Niederlassung (8- 22), oder im Sinne der 88- 18, 21 den Aufenthalt hier haben, wenn die Forderungen an Geld oder Geldeswerth 40 ^6 nicht übersteigen, bei dem Vorstand des Gemeindegerichts (Stadtschultheißenamt) schriftlich oder mündlich anzubringen, Schuld-Klagen über 40 aber bei hiesigem Amtsgericht (Oberamtsgericht) einzureichen sind.
Ist vor dem 1. Oktober Zahlungsfrist unter Androhung der Execution ertheilt worden, so kann nach Art. 45 des Gesetzes zur Ausführung der Reichs-Civil-Prozeß-Ordnung mit Ablauf der Frist der Gläubiger die Ertheilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urtheils oder sonstigen Titels (Civil-Proz.-Ord. vom 3. April 1868, Art. 903—906) bei als unbestritten eingeklagten Forderungen die Erlassung eines Dollstreckungsbefehls beantragen.
Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Gerichtsschreiber des zuständigen Gerichts (Civil-Prozeß-Ordnung Art. 900, 903, Abs. 2, 905, 906) auf Grund der Gerichtsbücher ertheilt, der Vollstreckungsbefehl von dem zuständigen Amtsgericht (Reichs-Civil- Proz.-Örd. 8- 629) in den Fällen des Art. 13 von dem Vorstand des Gemeindegerichts (Stadtschultheißenamt) auf Grund beglaubigten Auszugs aus dem Schuldklag-Protokoll erlassen.
Sind vor Ertheilung der vollstreckbaren Ausfertigung Einwendungen gegen die Statthaftigkeit der Vollstreckung erhoben worden, so entscheidet hierüber das zuständige Gericht nach den bisherigen Gesetzen (Civil-Proz.-Ord. Art. 901—904).
Die Erlassung des Vollstreckungsbefehls findet nicht statt, wenn vor der Vollstreckbarkeits-Erklärung von dem Schuldner Widerspruch gegen die Forderung erhoben worden ist.
Nach Ertheilung der vollstreckbaren Ausfertigung oder nach Erlassung des Vollstreckungsbefehls finden die Bestimmungen der Reichs-Civil-Prozeß-Ordnung und das Württ. Ausführungsgesetz zu derselben Anwendung.
Bemerkt wird noch, daß der Gerichtsvollzieherdienst dem Stadtpfleger Fr. Weber im Gemeindebezirk übertragen wurde.
Nagold, den 1. Oktober 1879.
Stadtschultheißenamt.
Engel.
Simmersfeld.
Zweiter L letzter Liegenschaftsverkaus
In der Exekutionsklagsache gegen Michael Friedrich Theurer, Taglöhner dahier,
kommt die in Nr. 99 und 102 dieses Blattes näher beschriebene Liegenschaft im Gesammtanschlag von 3095 -,16, woraus beim ersten Verkauf ein Erlös von 1600 -46. erzielt wurde, in Folge
eines Mehrgebots von 200 -.46 am Montag den 13. Oktober ds. Js., Morgens 8 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhaus im zweiten und letztmalige« Arrfffreich zum
Verkauf, wozu Kaufsliebhaber und deren Bürgen — auswärtige mit gemeinde- rüthlichen Vermögenszeugnissen versehen — eingeladcn werden.
Den 25. Septeniber 1879.
Exekutions-Commissär Amtsnotar von Altenstaig: Dengler.
S ch i e t i n g e n, Gerichtsbezirks Nagold.
KkzkasWs-Unkims.
Aus der Gantmasse des 7 Jakob Friedrich Gutekunst, Webers und Amtsdieners von Schietingen, kommt die vorhandene Liegenschaft am Samstag den 11. Oktober 1879, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Schietinger Rathhause, nachdem bei dem I. Verkauf sich keine Käufer eingefunden haben, im zweiten und letzten öffentlichen Aufstreich zum Verkauf, und zwar:
Länder:
2 a 20 m P.-N. 212 Land und Oede im Berg oder Werkspreite, Anschlag 5 ^46
Aecker,
Zelg :
29 8 16 in P.-N. 285/z in Krummen- äckern, Anschlag 10 -4L 11 a 69 m P.-N. 573/, im Kettler oder Heerdweg,
Anschlag 50 -46 Zelg ö.:
14 a 96 in P.-N. 946 in Kauppen- äckern,
Anschlag 90 -46 18 a 56 in P.-N. 626 an der Egen- bogenhalden,
Anschlag 3 ^6 Hiezu werden Liebhaber eingeladen. Den 23. September 1878.
K. Gerichtsnotariat Nagold, _ Huber, A.-V.
Nagold.
Farreu-Verkauf.
Die hiesige Stadtgemeinde verkauft einen zum Dienst nicht mehr tauglichen, dagegen zum Schlachten sehr geeigneten Farren.
Der Verkauf findet im Submissionsweg statt und wollen Offerte mit der nöthigen Aufschrift versiegelt, längstens bis nächsten Montag den 6. ds., Vormittags 11 Uhr, bei der Stadtpflege eingereicht werden, wo nach Umständen sogleich die Zusage erfolgt.
Stadtpflege.
_ Weber.
H a i t e r b a ch.
Hopfen-Verkauf.
Die hiesige Stadtgemeinde verkauft nächsten Montag den 6. Oktober d. I., Nachmittags 1 Uhr, ca. 5 Ctr. Hopfen, recht schöne Ware, wozu Liebhaber mit dem Anfügen eingeladen werden, daß bei Privaten ca. 40—50 Ctr. zum Verkauf parat liegen.
Den 30. September 1879.
Gemeinderath.
Revier Altenst'aig.
Stammholz-Verkauf
am Montag den 13. Oktober d. I.,
Vorm. 11 Uhr, auf dem Rathhaus in Alteirstalg aus den Staatswaldungen Buhler 3 und 5, Grashardt 4, Schonzhardt 2 u. Scheidholz aus sämmtlichen Hüten:
834 Stück Nadelholz-Lang- und Sägholz mit 980 Fm.
L
Alckenstaig Stadt.
Brennholz- «n- Stangen-Berkanf.
Am nächsten Mittwoch den 8. Oktober kommen Mittags 1 Uhr auf dem Rathhause hier aus dem Stadtwald Primen, Abtheilung Buchhalde, zum Verkauf:
2925 Stück Floßwiedenstangen.
16 Rm. buchene Prügel,
8 Rm. tannene Prügel,
395 Rm. buchene und tannene Reisprügel gemischt.
Die Abfuhr nach Altenstaig ist gut. Haiterbach.
Gläubiger-Aufruf.
Die Gläubiger des verstorbenen Georg Jonathan Fischer, Schusters hier,
werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen
bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden, widrigenfalls sie bei der Verlaffen- schaftstheilung unberücksichtigt bleiben würden.
Den 29. September 1879. _ Theilungsbehörde.
Haiterbach.
Gläubiger-Aufruf.
Die Gläubiger des Leinewebers und Todtengräbers
Jakob Sitzler hier werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen
bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden, widrigenfalls sie bei der Kaufschillingsverweisung unberücksichtigt bleiben würden.
Den 29. September 1879. _Gemeinderath.
Stockholz-Verkaus.
Montag den 6.
Oktober,
Nachm. 1 Uhr, kommen im „Löwen" hier aus den gutsh. Waldungen 120 Rm. nnaufbe- reitetes Stockholz zu Verkauf.