Der Gesellschafter.
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Amts - imd Jutelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier (ohne Trägcrlohn) 1 90 ^, in dem Bezirk
2 -<e, außerhalb des Bezirks 2 40
Samstag den 23. Augult.
Juserlionsgcbnhr für die Ispallige Zeile aus- ge- ! wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei inehrmaliger je 9 4!.
187S.
Fahrplan.
Gütig vom 1. September 1879 »». Stuttgart—Frendenltadt.
Stuttgart
Abg.
5,35
10,25 2,25
5,50 9,«
Böblingen
Abg.
6,5«
11,2«
6,41
Herrenberg
Abg.
7,5»
12,4
7,12 '
Bondorf
Abg.
8,24
12,24
7,30
Ergcnzingen
Abg.
8,35
12,34
7,38
Eutingen
Ank.
8,43
12,41
7,45
nach Horb
Abg.
9,5 12,48
ans Horb
Abg.
1
2.15
Eutin gen
Abg.
9,1«
12,55
8,40
Hochdorf
Ank.
9,20
1,5
8,50
nach Calw
Abg.
5,45 8,«
aus Calw
Abg.
7,42
6,20
aus Horb
Abg.
8.57
8^0
Hochdorf Abg. 10,«o 1,9 Dornstettcn Abg. 11,23 1,ss Freudenstadt Ank. I I,25 2,7
9,8
9,57
10,io
Freudenstadt —Stuttgart.
Freudenstadt
Dornstctten
Hochdorf
Abg.
Abg.
Ank.
4,54 1,45
5,4 1,57
5,35 2,SS
6,25
6,40
7,23
nach Calw
Abg.
6,44 Ü,4Z 8,3
aus Ealw
Abg.
4,30 6,20
nach Horb
Abg.
5,38 ?,»«
Hochdörf
Abg.
5,SS 2,38
7,50
Eutingen
Ank.
6,2 2,4«
7,58
nach Horb
Abg.
3.,
aus Horb
Abg.
6,1« 2,z<> 8,zy
Eutingen
Abg.
6,37
3,0
8,57
Eraenzingen
Abg.
6,45
3,9
9,7
Bondorf
Abg.
6,54
3,19
9,ist
Herrenberg
Abg.
7,13
3,41
9,4«
Böblingen
Abg.
5,55
7,52
4,21
7,30 10,32
Stuttgart
Ank.
6,55
8,40
5,10
8,20 11,20
Pforzheim—Horb.
Pforzheim Abg. 6,2s 9, so 12, so 0,5 9,22
Calw Ank. 7,24 11,2L 1,45 6,2 10,15
nach Stuttgart Abg. 11,go 2,2a 7,zg
Calw
Abg. 4,so 7,42 1,55 6,2V
Wildberg Abg. 4, 50 8,4 2,2« 6.45
Nagold Abg. 5, 10 8,2? .8,5 7,s
Hochdorf Abg. 5,3« 8,54^^11113? 8,44 7,3«
Horb Ank. 6,0 9,20 1,s 3,17 4,i? 8,«
Horb—Pforzheim.
Horb Abg. 6,i« 9,57 12,15 2,30 5,o 8,3«
Hochdorf Abg. 6,44 10,2« koe-lzLsc 5^ 9,3
Nagold Abg. 7,2 10,4« ' 6,41 9,2s
Wildberg Abg. 7,i« 11,5 7,15 9,4«
Calw Ank. 7,32 11,24 7,42 10,5
nach Stuttgart Abg. 11,zy 7
,so
Calw Abg. 4,45 7,4« 11,29 2,5 7,55
Pforzheim Ank. 5,so 8,40 12.i« 2,s« 8,45
Gläubiger und Schuldner ^ nach dem 1. Oktober 1879.
f-* Nagold, 22. Aug. Die „schlechten Zahler" sind dem pünktlichen Geschäftsmanne stets eine gefürchtete Mcnschenklasse gewesen. Nur nach langen Zeiträumen und unter Aufwendung von Mühe und Unkosten kann der Gläubiger zu seinem Gelde kommen. Es war dies ein leidlicher Uebelstand im geschäftlichen Leben, der besonders bei der in hiesiger Stadt herrschenden Gewohnheit, dem Handwerker, dem Ladeninhaber, dem Kaufmann erst nach Monaten, bisweilen nach mehreren Jahren zu zahlen, recht fühlbar war. Der Geschäftsmann sieht sich selbst wieder gezwungen, Schulden zu machen, denn feine ausstehenden Beträge belaufen sich auf nicht geringe
Summen, betragen sie doch selbst bei dem einfachsten schlichtesten Handwerker, der von der Hand zum Mund lebt, oft Hunderte von Reichsmark.
Und -dabei konnte der letztere mit dem besten Willen seine Forderung nicht cinzichen, wollte er nicht unter vielen Scheerereien, Laufereien und Geldaus- lagen eine gerichtliche Klage einleiten, die ihm obendrein die sonst guten, nur etwas saumseligen Kunden verfeindete.
Das wird nach dem 1. Oktober d. I. anders.
Dcr Gläubiger, dem daran gelegen ist, zu seinem Gelde zu kommen, ohne seinem schuldenden Kunden vor den Kopf zu stoßen, kann den letzteren auf mündlichen Antrag von dem SchiedSmanne (eine gleichfalls mit dem 1. Oktbr. 79 ins Leben tretende neue Einrichtung) zur Anbahnung eines Vergleichs vorladen lassen. Dies geschieht kostenfrei. Inden meisten Fällen wird dies genügen, um nachlässige Schuldner auf gütlichem Wege zum Zahlen zu bringen.
Ein vor dem Schiedsmannc abgeschlossener Vergleich ist rechtskräftig nnd findet ans einen solchen hin die gerichtliche Einziehung der Forderung statt.
Dann ist es dem Gläubiger aber auch ermöglicht, mit böswilligen Schuldnern kurz und bündig umznspringen.
Er braucht nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, braucht nicht persönlich nach den Gerichten zu gehen, sondern kann das ganze Mahnverfahren, vom Gesuche um Erlassung eines Zahlungsbefehls bis zur Pfändung mit zwei bis drei einfachen Briefen abmachen.
Das neue Mahnverfahren, welches nach dem 1. Octbr. mit den andern Reichsjustizgejetzen in Kraft tritt, mag noch so sehr einfach und vortheilhast sein, aber was nützt es dem öffentlichen Leben, wenn der Einzelne die Vortheile desselben nicht kennt und sie demzufolge auch nicht benutzt?
Diese Vortheile gerade Demjenigen, dem sie zu Gute kommen sollen, nutzbar zu machen, hat die Herausgabe dieses Blattes als eine ihrer Ausgaben betrachtet und darum das neue Mahnverfahren mit wenigen klar und einfach geschriebenen Worten in kurzen und bündigen Abhandlung für Handwerker und Geschäftsleute dargestellt, ihren Lesern zur Verfügung zu stellen geglaubt.
Es ist ein kleines Schriftcheu „Gläubiger und Schuldner" im Taschenbuchformate, welches zum Kostenpreise von 20 Pfennig von ihr zu beziehen ist.
In demselben sind u. A. Anweisungen und Vorlagen enthalten zur Abfassung der Gesuche um Erlassung eines Zahlungsbefehls, falls der Gläubigeres nicht vorzieht, eine einfache mündliche Anzeige bei dem Gerichtsschreiber auf dem Amtsgerichte zu machen, in welchem Falle ebenfalls klare Anweisungen gegeben sind.
TageS-Neuigkeiten. —
Deutsches Reich.
* Am letzten Donnerstag ertrank in Garrweiler ein zweijähriges Kind des Gemeinderaths H. in einem Brunnen. Wie das Unglück entstanden, war niemand Augenzeuge und vermuthet man, daß es bei dem Versuch am Rohr zu trinken, in den Trog gestürzt.
Calw, 20. Aug. Gestern Abend ist in Aichelberg ein Wohnhaus gänzlich abgebrannt.
Stuttgart, 19. Aug. Zn der im Lause dieser Woche stattfindenden Konkursprüfung für die Aufnahme in das Seminar Maulbronn, dem sog. Landexamen, hat sich die ungewöhnlich große Zahl von 108 Schülern aus 24 Gelehrtenschulen des
Landes eingefunden. Das stärkste Kontingent stellte das Gymnasium in Stuttgart mit 17 Schülern, die Lateinschulen in Göppingen nnd Kirchheim betheiligten sich mit je 13, das Gymnasium i» Tübingen und das Lyceum in Cannstatt mit je 8, das Lyceum in Eßlingen mit 7, das Lyceum in Reutlingen und die Lateinschule in Brackenheim mit je 4, die Gymnasien in Hall und Heilbrvnn, die Rcallateinschule in Urach, die Lateinschulen in Aalen, Altenstaig, Crailsheim und Schorndorf mit je 3, das Lyceum in Ludwigsburg, das Reallyceum in Nürtingen, die Lateinschulen in Böblingen und Frcudenstadt mit je 2, nnd das Gymnasium in Ulm. das Reallyceum in Calw, sowie die Lateinschulen in Besigheim, Lauffen und Tuttlingen mit je einem Schüler.
Stuttgart, 20. Aug. Heute früh 8^g Uhr ging der erste Pro bezug mit 3 Lokomotiven von hier ans nach Freudenstadt. Es fuhren nur Techniker mit, da es vor allem gilt, die Dämme, Brücken, Viadukte einer technischen Probe zu unterziehen. Vom Hasenberg herab wurde der Zug mit Böllersalven begrüßt. Am 22. d. M. kehrt der Zug nach dem Bahnhof Stuttgart zurück. Am 28. geht der sog. AnsstattungSzug von hier nach Freudenstadt und am 1. Sept. beginnt der regelrechte Betrieb der Bahn.
Stuttgart, 20. Aug. Die Kammer der Abgeordneten berieth in ihrer gestrigen Sitzung zunächst nochmals das Forststrafgesctz In der Frage, ob die Rücksallszeit ans 1 oder 2 Jahre zu normiren sei, beharrte sie mit 40 gegen 38 Stimmen bei der 1jährigen Rücksallszeit. Bezüglich dcr Waide trat die Kammer dem Bermiitlnngsantrag des jenseitigen Hauses bei (besondere höhere Strafminima sür Waiden in natürlichen oder künstlichen Verjüngungen nnd Kulturen). Das ganze Gesetz wurde hierauf, so wie cs vorliegt, mit 78, allen abgegebenen Stimmen angenommen. Dcr Bitte des andern Hauses um ein Glasdach sur den Perron des Personenbahnhofs Ludwigsbnrg trat die Kammer nicht bei, sondern will nur der Regierung zur Erwägung anheimgeben, ob jene Ueberdachung als noth- wendig erscheine. Zu einer Bitte der Ortsvorsteher des Oberamtsbezirks Hcidenheim um Erlassung einer Gesindevrdnung geht dcr Antrag der Konimission (Berichterstatter v. Schwandncr) ans Tagesordnung, da die Bearbeitung eines gemeinsamen deutschen Eivilgcsetzbnchs im Gange sei. Dieser Antrag wurde abgelchnt und ein Antrag des Frhrn. H. v. Ow aus motivirte Tagesordnung, welchen auch Retter unterstützte, angenommen. Nunmehr folgte die Berathung des Antrags Mager, betr. die Errichtung proisorischer Ateliers für die Kunstschule. Ter Koinmissionsantrag hiezu geht auf Genehmignng der von dcr Regierung neuerdings gemachten Vorschläge, wonach in dem in Angriff zu nehmenden Fliigelanbau an das Kunstgebäude provisorische Ateliers nnd ein provisorisches Ateliergcbäude an der llrbanstraße errichtet werden sollen. Die Gesammtkostcn belaufen sich nach diesem Vorschlag auf ca. 60,000 Berichterstatter Lenz begründete den Koinmissionsantrag und hob gegen den Antrag Mayer hervor, daß derselbe auf die Sammlungen gar keine Rücksicht nehme. Mayer entwickelte seine Stellung zur Frage nnd bat die Regierung, einen Gesammt- plan über die Kosten auszuarbciten, welche erforderlich würden, um für Kunstschule, Kunstgewcrbschulc, Kunstsammlungen u. s. w. Fürsorge zu treffen. Eine derartige Gesammtübersicht sei zur Entscheidung dcr Frage nöthig, wenn es auch damit keineswegs Eile habe. Nachdem eine Reihe von Rednern (Becher, Probst, Kultusminister v. Gcßlcr u. A.) mit diesem Plan sich mehr oder weniger für einverstanden erklärt, übrigens zum -Dheil mit dem Bemerken, daß die gegenwärtige Zeit für den Plan keineswegs günstig sei, andere (Mo hl, v. Gcß) sich überhaupt gegen den Plan als zu weit aussehend ausgesprochen, wurde der Antrag Mayer abgelehnt und der Antrag der Kommission angenommen. Am Donnerstag wurde die Kammer vertagt.!
Stuttgart, 21. Aug. Seine Kaiser!, und kö- nigl. Hoheit dcr Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen wird in seiner Eigenschaft als General-Inspekteur der 4. Armee-Inspektion einen Theil der Truppen des 13. Armeekorps zwischen dem 25. und 27. Aug. besichtigen. Seine Kais, und Kön. Hoheit wird von Lindau kommend über Friedrichshafen und Ulm in der Nacht vom 24. auf 25. d. M. 12 Uhr 45 Min. in Stuttgart eintreffen. Am Montag Abend 9 Uhr soll vor dem Schlosse in Stutt-