Der Gesellschafter.

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Amts - imd Jutelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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*

Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier (ohne Trägcrlohn) 1 90 ^, in dem Bezirk

2 -<e, außerhalb des Bezirks 2 40

Samstag den 23. Augult.

Juserlionsgcbnhr für die Ispallige Zeile aus- ge- ! wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei inehrmaliger je 9 4!.

187S.

Fahrplan.

Gütig vom 1. September 1879 »». StuttgartFrendenltadt.

Stuttgart

Abg.

5,35

10,25 2,25

5,50 9,«

Böblingen

Abg.

6,5«

11,2«

6,41

Herrenberg

Abg.

7,5»

12,4

7,12 '

Bondorf

Abg.

8,24

12,24

7,30

Ergcnzingen

Abg.

8,35

12,34

7,38

Eutingen

Ank.

8,43

12,41

7,45

nach Horb

Abg.

9,5 12,48

ans Horb

Abg.

1

2.15

Eutin gen

Abg.

9,1«

12,55

8,40

Hochdorf

Ank.

9,20

1,5

8,50

nach Calw

Abg.

5,45 8,«

aus Calw

Abg.

7,42

6,20

aus Horb

Abg.

8.57

8^0

Hochdorf Abg. 10,«o 1,9 Dornstettcn Abg. 11,23 1,ss Freudenstadt Ank. I I,25 2,7

9,8

9,57

10,io

FreudenstadtStuttgart.

Freudenstadt

Dornstctten

Hochdorf

Abg.

Abg.

Ank.

4,54 1,45

5,4 1,57

5,35 2,SS

6,25

6,40

7,23

nach Calw

Abg.

6,44 Ü,4Z 8,3

aus Ealw

Abg.

4,30 6,20

nach Horb

Abg.

5,38 ?,»«

Hochdörf

Abg.

5,SS 2,38

7,50

Eutingen

Ank.

6,2 2,4«

7,58

nach Horb

Abg.

3.,

aus Horb

Abg.

6,1« 2,z<> 8,zy

Eutingen

Abg.

6,37

3,0

8,57

Eraenzingen

Abg.

6,45

3,9

9,7

Bondorf

Abg.

6,54

3,19

9,ist

Herrenberg

Abg.

7,13

3,41

9,4«

Böblingen

Abg.

5,55

7,52

4,21

7,30 10,32

Stuttgart

Ank.

6,55

8,40

5,10

8,20 11,20

PforzheimHorb.

Pforzheim Abg. 6,2s 9, so 12, so 0,5 9,22

Calw Ank. 7,24 11,2L 1,45 6,2 10,15

nach Stuttgart Abg. 11,go 2,2a 7,zg

Calw

Abg. 4,so 7,42 1,55 6,2V

Wildberg Abg. 4, 50 8,4 2,2« 6.45

Nagold Abg. 5, 10 8,2? .8,5 7,s

Hochdorf Abg. 5,3« 8,54^^11113? 8,44 7,3«

Horb Ank. 6,0 9,20 1,s 3,17 4,i? 8,«

HorbPforzheim.

Horb Abg. 6,i« 9,57 12,15 2,30 5,o 8,3«

Hochdorf Abg. 6,44 10,2« koe-lzLsc 5^ 9,3

Nagold Abg. 7,2 10,4« ' 6,41 9,2s

Wildberg Abg. 7,i« 11,5 7,15 9,4«

Calw Ank. 7,32 11,24 7,42 10,5

nach Stuttgart Abg. 11,zy 7

,so

Calw Abg. 4,45 7,4« 11,29 2,5 7,55

Pforzheim Ank. 5,so 8,40 12.i« 2,s« 8,45

Gläubiger und Schuldner ^ nach dem 1. Oktober 1879.

f-* Nagold, 22. Aug. Dieschlechten Zah­ler" sind dem pünktlichen Geschäftsmanne stets eine gefürchtete Mcnschenklasse gewesen. Nur nach langen Zeiträumen und unter Aufwendung von Mühe und Unkosten kann der Gläubiger zu seinem Gelde kom­men. Es war dies ein leidlicher Uebelstand im ge­schäftlichen Leben, der besonders bei der in hiesiger Stadt herrschenden Gewohnheit, dem Handwerker, dem Ladeninhaber, dem Kaufmann erst nach Mona­ten, bisweilen nach mehreren Jahren zu zahlen, recht fühlbar war. Der Geschäftsmann sieht sich selbst wieder gezwungen, Schulden zu machen, denn feine ausstehenden Beträge belaufen sich auf nicht geringe

Summen, betragen sie doch selbst bei dem einfachsten schlichtesten Handwerker, der von der Hand zum Mund lebt, oft Hunderte von Reichsmark.

Und -dabei konnte der letztere mit dem besten Willen seine Forderung nicht cinzichen, wollte er nicht unter vielen Scheerereien, Laufereien und Geldaus- lagen eine gerichtliche Klage einleiten, die ihm oben­drein die sonst guten, nur etwas saumseligen Kun­den verfeindete.

Das wird nach dem 1. Oktober d. I. anders.

Dcr Gläubiger, dem daran gelegen ist, zu sei­nem Gelde zu kommen, ohne seinem schuldenden Kun­den vor den Kopf zu stoßen, kann den letzteren auf mündlichen Antrag von dem SchiedSmanne (eine gleichfalls mit dem 1. Oktbr. 79 ins Leben tretende neue Einrichtung) zur Anbahnung eines Vergleichs vorladen lassen. Dies geschieht kostenfrei. Inden meisten Fällen wird dies genügen, um nachlässige Schuldner auf gütlichem Wege zum Zahlen zu bringen.

Ein vor dem Schiedsmannc abgeschlossener Vergleich ist rechtskräftig nnd findet ans einen solchen hin die gerichtliche Einziehung der Forde­rung statt.

Dann ist es dem Gläubiger aber auch ermög­licht, mit böswilligen Schuldnern kurz und bündig umznspringen.

Er braucht nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, braucht nicht persönlich nach den Gerichten zu gehen, sondern kann das ganze Mahnverfahren, vom Gesuche um Erlassung eines Zahlungsbefehls bis zur Pfändung mit zwei bis drei einfachen Briefen abmachen.

Das neue Mahnverfahren, welches nach dem 1. Octbr. mit den andern Reichsjustizgejetzen in Kraft tritt, mag noch so sehr einfach und vortheilhast sein, aber was nützt es dem öffentlichen Leben, wenn der Einzelne die Vortheile desselben nicht kennt und sie demzufolge auch nicht benutzt?

Diese Vortheile gerade Demjenigen, dem sie zu Gute kommen sollen, nutzbar zu machen, hat die Herausgabe dieses Blattes als eine ihrer Ausgaben betrachtet und darum das neue Mahnverfahren mit wenigen klar und einfach geschriebenen Worten in kurzen und bündigen Abhandlung für Handwerker und Geschäftsleute dargestellt, ihren Lesern zur Verfügung zu stellen geglaubt.

Es ist ein kleines SchriftcheuGläubiger und Schuldner" im Taschenbuchformate, welches zum Ko­stenpreise von 20 Pfennig von ihr zu beziehen ist.

In demselben sind u. A. Anweisungen und Vor­lagen enthalten zur Abfassung der Gesuche um Er­lassung eines Zahlungsbefehls, falls der Gläubiger­es nicht vorzieht, eine einfache mündliche Anzeige bei dem Gerichtsschreiber auf dem Amtsgerichte zu ma­chen, in welchem Falle ebenfalls klare Anweisungen gegeben sind.

TageS-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Am letzten Donnerstag ertrank in Garrweiler ein zweijähriges Kind des Gemeinderaths H. in einem Brunnen. Wie das Unglück entstanden, war niemand Augenzeuge und vermuthet man, daß es bei dem Ver­such am Rohr zu trinken, in den Trog gestürzt.

Calw, 20. Aug. Gestern Abend ist in Aichel­berg ein Wohnhaus gänzlich abgebrannt.

Stuttgart, 19. Aug. Zn der im Lause die­ser Woche stattfindenden Konkursprüfung für die Aufnahme in das Seminar Maulbronn, dem sog. Landexamen, hat sich die ungewöhnlich große Zahl von 108 Schülern aus 24 Gelehrtenschulen des

Landes eingefunden. Das stärkste Kontingent stellte das Gymnasium in Stuttgart mit 17 Schülern, die Lateinschulen in Göppingen nnd Kirchheim be­theiligten sich mit je 13, das Gymnasium i» Tübingen und das Lyceum in Cannstatt mit je 8, das Lyceum in Eßlingen mit 7, das Lyceum in Reutlingen und die Lateinschule in Brackenheim mit je 4, die Gym­nasien in Hall und Heilbrvnn, die Rcallateinschule in Urach, die Lateinschulen in Aalen, Altenstaig, Crailsheim und Schorndorf mit je 3, das Lyceum in Ludwigsburg, das Reallyceum in Nürtingen, die Lateinschulen in Böblingen und Frcudenstadt mit je 2, nnd das Gymnasium in Ulm. das Reallyceum in Calw, sowie die Lateinschulen in Besigheim, Lauffen und Tuttlingen mit je einem Schüler.

Stuttgart, 20. Aug. Heute früh 8^g Uhr ging der erste Pro bezug mit 3 Lokomotiven von hier ans nach Freudenstadt. Es fuhren nur Techniker mit, da es vor allem gilt, die Dämme, Brücken, Viadukte einer technischen Probe zu unterziehen. Vom Hasenberg herab wurde der Zug mit Böllersalven begrüßt. Am 22. d. M. kehrt der Zug nach dem Bahnhof Stuttgart zurück. Am 28. geht der sog. AnsstattungSzug von hier nach Freudenstadt und am 1. Sept. beginnt der regelrechte Betrieb der Bahn.

Stuttgart, 20. Aug. Die Kammer der Abge­ordneten berieth in ihrer gestrigen Sitzung zunächst nochmals das Forststrafgesctz In der Frage, ob die Rücksallszeit ans 1 oder 2 Jahre zu normiren sei, beharrte sie mit 40 gegen 38 Stimmen bei der 1jährigen Rücksallszeit. Bezüglich dcr Waide trat die Kammer dem Bermiitlnngsantrag des jenseitigen Hauses bei (besondere höhere Strafminima sür Waiden in natürlichen oder künstlichen Verjüngungen nnd Kulturen). Das ganze Ge­setz wurde hierauf, so wie cs vorliegt, mit 78, allen abgegebenen Stimmen angenommen. Dcr Bitte des andern Hauses um ein Glasdach sur den Perron des Personenbahnhofs Ludwigsbnrg trat die Kammer nicht bei, sondern will nur der Regierung zur Erwägung anheimgeben, ob jene Ueberdachung als noth- wendig erscheine. Zu einer Bitte der Ortsvorsteher des Ober­amtsbezirks Hcidenheim um Erlassung einer Gesindevrdnung geht dcr Antrag der Konimission (Berichterstatter v. Schwandncr) ans Tagesordnung, da die Bearbeitung eines gemeinsamen deutschen Eivilgcsetzbnchs im Gange sei. Dieser Antrag wurde abgelchnt und ein Antrag des Frhrn. H. v. Ow aus motivirte Tagesordnung, welchen auch Retter unterstützte, angenommen. Nunmehr folgte die Berathung des Antrags Mager, betr. die Errichtung proisorischer Ateliers für die Kunstschule. Ter Koinmissionsantrag hiezu geht auf Genehmignng der von dcr Regierung neuerdings gemachten Vorschläge, wonach in dem in Angriff zu nehmenden Fliigelanbau an das Kunstgebäude provisorische Ateliers nnd ein provisorisches Ateliergcbäude an der llrbanstraße errichtet werden sollen. Die Gesammtkostcn belaufen sich nach diesem Vorschlag auf ca. 60,000 Bericht­erstatter Lenz begründete den Koinmissionsantrag und hob gegen den Antrag Mayer hervor, daß derselbe auf die Samm­lungen gar keine Rücksicht nehme. Mayer entwickelte seine Stellung zur Frage nnd bat die Regierung, einen Gesammt- plan über die Kosten auszuarbciten, welche erforderlich würden, um für Kunstschule, Kunstgewcrbschulc, Kunstsammlungen u. s. w. Fürsorge zu treffen. Eine derartige Gesammtübersicht sei zur Entscheidung dcr Frage nöthig, wenn es auch damit keines­wegs Eile habe. Nachdem eine Reihe von Rednern (Becher, Probst, Kultusminister v. Gcßlcr u. A.) mit diesem Plan sich mehr oder weniger für einverstanden erklärt, übrigens zum -Dheil mit dem Bemerken, daß die gegenwärtige Zeit für den Plan keineswegs günstig sei, andere (Mo hl, v. Gcß) sich über­haupt gegen den Plan als zu weit aussehend ausgesprochen, wurde der Antrag Mayer abgelehnt und der Antrag der Kom­mission angenommen. Am Donnerstag wurde die Kammer vertagt.!

Stuttgart, 21. Aug. Seine Kaiser!, und- nigl. Hoheit dcr Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen wird in seiner Eigenschaft als Ge­neral-Inspekteur der 4. Armee-Inspektion einen Theil der Truppen des 13. Armeekorps zwischen dem 25. und 27. Aug. besichtigen. Seine Kais, und Kön. Hoheit wird von Lindau kommend über Friedrichs­hafen und Ulm in der Nacht vom 24. auf 25. d. M. 12 Uhr 45 Min. in Stuttgart eintreffen. Am Mon­tag Abend 9 Uhr soll vor dem Schlosse in Stutt-