Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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i Erscheint wöchentlich 3inai und kostet halbjährlich ! hier (ohne Träperlohn) l 60 in dem Bezirk ! 2 .< außerhalb des Bezirks 2 40

Samstag den 2. Augult.

Jnsertionsgebiihr für die Ispaltige Zeile aus ge- - wöbnlichcr Schrift bei einmaliger Einrückung 0

bei mehrmaliger je 6 -4. ! *

Auch für die Monate August k Akgtember nimmt jedes Postamt und die Post­boten Bestellungen auf den Gesellschafter an.

Amtliches

Sch«ttehrer-C-»fere«r des vorderen Sprenkels in Witdbers den 6. August 1879. 'Beginn: Vormittags 9 Uhr.

Tagesordnung:

I. Orgelspiel: Choralbüchl. Nr. 60. 190.

Gem. Chor:Zollt ich meinem Gott" re. Mannerchore:Großer Gott wir loben dich": Wenn Christus der Herr" rc.

II. Lehrprobe über den Schreiblcsennterricht von Untcrlehrcr Klunzinger.

III. Referat über die Behandlung der neuen Fibel von Schullehrer Deublc.

IV. Vortrag über die Licht- und Schattenseiten der cinklassigen Volksschule - von Schullehrer Jettcr.

Die K. Pfarrämter werden ersucht, den HH. Lehrern Vorstehendes mitzutheilen.

Nagold, 31. Juli 1879.

K. Conferen,Direktion. Ströle.

StaatSbciträge zu Schullchrergehallen im Stückjabr 1878)79 sind u. a. vcrwilligt worden: Gaugcnwald 69 Fünsbroim 97 ^ Haiterbach 192 Die Gesammtstimme der verwilligtcn Slaalsbciträgc beläuft sich auf 8524E

Tages-Neuigkriten.

Deutsches Reich.

* Nagold. Die wirklich wohlthätige Wirk­samkeit des hiesigen Kranken - Unterstützungsvercins zeigte wieder die Rechnungsstellung in der Plenar­versammlung am letzten Sonntag, indem nach der­selben 21 krank gemeldeten Mitgliedern eine Unter­stützung von 2 ^ bis zu 42 cM neben 72 Be­erdigungsbeitrag bei 3 Todesfällen gereicht werden konnte. Die Gesamtausgaben betrugen 307 37 ^,

die Einnahmen 393 96 Kasscnvorrath 86

59 Stand der Mitglieder am 1. Juii 214. Im Interesse einer größeren Bethciligung am Verein wurde einstimmig beschlossen, das Eintrittsgeld wie­der auf 1 cM festzusetzen; auch der Vorschlag, das Aufnahmealter von 50 auf 45 festzusetzcn, wurde zum Beschluß erhoben. Bei der Neuwahl des Ausschusses wurde der seitherige Vorstand und der Kassier fast ein­stimmig wieder gewählt; auch der übrige Ausschuß wäre vielleicht in seiner seitherigen Zusammensetzung ge­blieben, wenn nicht der Weggang des Schriftführers von hier und die Ablehnung eines Mitglieds von diesem Ehrendienst andere Persönlichkeiten nvthig ge­macht hätten. Auch diesmal machen wir die besser situirten Bürger darauf aufmerksam, daß sie durch Beitritt als Ehrenmitglieder zu diesem Verein ihren Wohlthätigkcitssinn nicht leicht besser und in dankbar Empfundener Weise bethätigen können.

..l. Rohrdorf. (Mineralogisches.) Stra­ßenwärter B. von hier stieß beim Zerkleinern der zur Beschotterung der Straße dienenden Kalksteine auf einen Stein, in dem Strohhalme buchstäblich verwach­sen sind. Das Stroh ist theilwcise von so hellgelber Farbe, wie wenn es erst von der Sichel käme. Ge­wiß ein sehr seltenes Vorkommniß. Die eine Hälfte des Steines wurde von B. aufbewahrt und dürfte für Sachverständige von großem Interesse sein.

L Simmersfeld. Daß das Hochwild in unserem Revier noch ziemlich Vertreter hat, beweist die Thatsachc, daß voriges Jahr zwei und Heuer, Dienstag den 29. d. M., durch Waldschütz Kimmich

in Gompelscheuer ein Hirsch erlegt wurde. Sämt­liche drei Thiere waren Prachtexemplare. Das Fleisch derselben wurde an die Bewohner von Simmersfcld und Umgegend, welche solche Vorkommnisse mit Freude begrüßen, nm einen ganz annehmbaren Preis verkauft.

L Ober wcilcr. Auch von unserer kleinen Gemeinde ist ein Unglück zu berichten. Ein drcijäh rigcs Kind spielte vor dem Hause seiner Eltern. Unglücklicherweise machte cs sich in der Nähe des offenen Güllenlochcs zu schaffen und stürzte in das­selbe. Obgleich fast augenblicklich Hilfe zur Steile war, konnte das Leben des zarten Kindes doch nicht erhalten werden. Wie man hört, soll gegen die un­vorsichtigen Eltern gerichtliche Untersuchung einge- leitet sein.

Stuttgart, 30. Juli. Gestern Nachmittag gcriethcn auf dem Marktplatz zwei Dicnstmänner mit einander in Streit, wobei dieselben ein Schaufenster einsticßeu und dadurch einen Schaden von ca. 200 Mark verursachten.

Stuttgart, 30. Juli. Die K a m m e r der A bgeord­ne t c » setzte gestern die Berathuug des Fvrstpoiizeipese tz e s fort. Der von Beutter und Frhrn. v. Herinan beantragte Art. 9 b wurde, wie schon erwähnt, abgclehnt. Nach Art. lO soll, wenn ein zur.Hvlzzuchl geeigneter Waldgrund mit oder ohne Verschulden des Besitzers hotzlos wird, derselbe aui Ver­langen dcS ForstanitS innerhalb einer von diesem zu bestim­menden Frist wieder alsbald anzulegen sein. Die Koniinissiv» beantragt eine präccptivere Fassung. Frhr. v. H er in a u stellte einen Antrag dahin, daß ein Waldeigenthiiini^, dessen Wald durch Feuer und andere Naturereignisse zerstört worden, für die Wiederaussorstung zu entschädigen sei. Nach, 'längerer Debatte wurde dieser Antrag abgelehnt, der KommissivuSankrag ange nommen. Eine Debatte erhob sich wieder bei dem von der Kommission beantragten Art. 12 », wonach sich kleinere Wald bescher unter bestimmten Bedingungen zu Waldgenossenschaiteii vereinigen könne». Mohl stellte mehrere Anträge, welche dahin abziclcn, daß dem Staat ein ausgedehnteres Kontrolerecht über Privat- und Gcmcindewalduuge» übertragen werde: dieselben wurden jedoch abgclehnt und hierauf bis zu Art. 16 die Be- ralhung des Gesetzes weiter geführt, ohne daß weitere Debatten sich ergebee hätten. >N. Tagbl.)

Stuttgart, 31. Juli. In ihrer gestrigen Sitzung fuhr die Kammer der Abgeordneten mit der Berathuug des Forstp olizcigesetzes fort. Nachdem mit Art. 16 der erste Abschnitt , Bestimmungen hinsichtlich der forstpolizeilichen Be­aufsichtigung des Waldes) erledigt worden, hatte man gestern mit dem zweiten Abschnitt (von den einzelnen sorstpolizcilich zu bestrasendcn Verfehlungen) zu beginnen. Art. 17 setzt aus unerlaubte Ausflockung eines Waldgrundes 2L Geldstrafe pro Ar lund mindestens 20Kl im Ganzem: der.Kommissiviis- antrag wurde hier angenommen, der statt 2 5L und statt 20 50 .L sagt und wonach überdies statt Geldstrafe aus

Hast soll anerkannt werden dürfen. Ein Antrag v. Geh Hast neben Geldstrafe erkennbar) und ein Antrag Mohl's (Geldstrafe bis zu 1500 ja bis zum Werth des ausgcstockteu Holzes: daneben Haststrafc bis zu 6 Monaten erkennbar) wurden ab- gelcbnt. Die Kommission beantragte ferner einen Art. 17 a, wonach für unerlaubtnn Holzschlag in Schutztoaldungeu auf Geldstrafe bis zu 1500 eventuell statt der Geldstrafe ans Hast soll erkannt werden können. Dieser Antrag wurde ange- nommmen. Berschärfuugsanträge der Abgg. v Gcß und Mohl wurden abgelchm. Es wurden hierauf Art. 18 und 19 nach Fassung der Kommission fast ohne Debatte angenommen. Art. 18 setzt eine Geldstrafe bis zu 150 ,4k. auf den Ungehor­sam gegen verschiedenartige forstpolizeiliche Anordnungen und Vorschriften; in einzelnen Fälle» kann statt Geldstrafe auf Haft erkannt werden. Art. 19 setzt eine Geldstrafe bis zu 60L auf unbefugte oder ordnungswidrige Ausübung von seitens der Berechtigten. Art. 20 des Kommissionsentwurss setzt eine Geld­strafe bis zu 30 -kk, eventuell Hast bis zu 8 Tagen auf Sam­meln von Beeren, Kräutern, Pilzen gegen ein öffentliches be­kannt gemachtes Verbot des Aaldeigenthiimers, auf unerlaubtes Sammeln von Leseholz u. s. w.. Mißbrauch, der mit einer crtheiltcn Erlaubnis; getrieben wird ic. Auf Antrag der Abgg. Beutter und 4kicolai wurde hier das Maximum der Geld­strafe nltf 10/L herabgesetzt, im klebrigen der Kommissions­antrag im Wesentlichen angenommen. Die Sitzung wurde hieraus abgebrochen. (N. T.

Als Predigttext für die kirchliche Feier des be­vorstehenden Höchsten Gebnrtsfestes Ihrer Ma­jestät der Königin in den evangelischen Kirchen des Landes, welche Feier zusolge Höchster Anordnung

wieder am vorhergehenden Sonntag den 7. September begangen werden soll, ist, wie wir vernehmen, die Stelle Matthäi 7, 8:Wer da bittet, der empsängt, wer da suchet, der findet, wer da anklvpst, dem wird aufgcthan" bestimmt worden.

Rcutlingcr Alb, 28. Juli. In Großeng-- stingcn erschoß sich gestern Abend ein Bicrbauer in Gegenwart seiner Frau. Er ist etwa 50 Jahre alt und hinterläßt außer der Wittwe nur erwachsene Kinder. Schon früher versuchte er sich durch Er­schießen zu tödten: sein Vorhaben wurde aber durch Dazwiicheukuuft Anderer vereitelt. Auch gestern wollte ihm eben seine Frau die Pistole von der Stirne wcgreißcn, als sie losging und ihm den oberen Theil deS Kopses vollständig wcgriß.

Ulm. Eine hiesige Magd, welche in einer Familie, im Dienst der Mutter und der Tochter, am Jakobitage ihr 50. Dicnstjahr vollendete, feierte an diesem Tage im Kreise seiner Familie das 50jährige Jubiläum: sie wurde dabei von Ihrer Maj. der Königin Olga mit einer Bibel beschenkt, welche den Namenszug der hohen Geberin trägt.

Freising, 25. Juli. Verflossene Woche wurde ein lOjähriges Mädchen auf cigeuthümlichc Art le­bendig verbrannt. Während eines Gewitters befand sich nämlich ein Gütler von Giggcnhauscn, dessen Weib und das vorerwähnte Mädchen auf dem Felde. Schutz suchend vor starkem Regen flüchteten die Ge­nannten, jedes einzeln, in sogenannte Heuhaufen. Plötzlich fuhr ein Blitzstrahl in jenen Hansen, in wel­chem das Mädchen lag, und im nächsten Augenblick loderten schon die Flammen empor. Das Mädchen wurde noch lebendI aber halb verbrannt nach Hause verbracht.

Frankfurt, 25. Juli. In der Fahrgasse wurde heute Vormittag von einem Schutzmanne ein Mann angehalten, welcher auf einem Bogen Papier eine Masse hebräischer Schriftzeichen hatte. Der Wächter der öffentlichen Ordnung fragte, was er hier treibe. Aus der Tasche des tiefsackigen Rockes kam endlich ein Schreiben zum Vorschein, aus welchem erhellte, daß der polnische Herr zur Zeit Deutschland durch­zieht, um - - seiner Tochter eine Aussteuer zusammen- zntreibcn. Oestreich, das östliche Deutschland und Baiern waren schon abgebettclt: hier in Frankfurt ereilte ihn nun das Schicksal. Von einem Manne, der die Sache versteht, wurde uns versichert, daß solche AnSiteuersammler gewöhnlich mit 30 -40 OOO.ZL Mitgift nach Hause zurückkehren.

Frankfurt, 29. Juli. In dem Hause Berg­weg Nr. 10 erhielt ein 17 Jahre altes Dienstmädchen (Sophie Baisch aus Böblingen bei Stuttgart) am vergangenen Freitag Nachmittag Auftrag, nach dem Bngelscuer zu sehen, damit dasselbe nicht aus­gehe. Die Hausfrau hörte kurz danach einen fürch­terlichen Knall, und als sie nach der Küche eilte, sah sie das Mädchen am ganzen Leibe lichterloh brennen. Dasselbe hatte, um das Feuer zu hellerer Gluth anzufachen, eine Blechkanne mit Petroleum ergriffen und das Petroleum über das Feuer ergossen, in Folge dessen die Kanne explodirte und deren bren­nender Inhalt sich über das Mädchen ergoß. Auf das Hilfegeschrei eilten mehrere Hausbewohner herbei, welche das brennende und schreiend aus einem Zim­mer in das andere rennende Mädchen erfaßten, zu Boden warfen und mit einem über dasselbe geworfe­nen Tepppich die Flammen erstickten. Nachdem die Flammen vollständig gelöscht und die Kleider ent­fernt waren, zeigte es sich, daß Hals. Brust und Arme vollständig verbrannt und von der Haut ent­blößt waren. Der herbeigegerufenc Arzt bezeichnet