Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erjchmit wvchcmUch Vnml nud kostet halbjährlich! hier (ohne Triigerlohn) 1 ^ VN «>, in dem Bezirk! 2 .X, außerhalb des Bezirks 2 .L 4V 4. .

Dienstag den 22. Juli.

I»se>tiausgedühr siir die lipatlige Zeile aus <;c- -

wöbnlichcr Tchrist bei eiinualiger EinrinkunA 9 4, 1

bei mehrmaliger je 6 ^ ^

Amtliches.

Nagold.

Ftotzfperre betreffend.

Wegen bevorstehender Reparaturen der Floß- Anstalten wurde die Floßsperrc ans der Nagold nebst ZinSbach ans die Dauer des Monats Arrgnst diese? Jahres verfügt, was hiemit zur allgemeinen Kenntnis; gebracht wird, mit dem Bemerken, daß Zuwiderhand­lungen gerügt werden.

Die betreffenden Ortsvorstehcr haben den bc- theiligten Wasserwerkbcsitzern spceielle Eröffnung hie­von zu machen.

Den 18. Juli 1879.

K. Obcramt. Güntner.

t> ( a g o l d.

An die Grtsvorsteher.

Blutlaus betreffend.

Da die Wahrnehinnng gemacht worden ist, daß sich das unter dem NamenBlutlaus" bekannte In­ject, welches sich auf Obst-, besonders Apfelbäumen niederläßt, in den Bast und Splint des BaumcS cinbohrt, die Safte dcS Baumes an sich zieht und hiedurch bei seiner schnellen Vermehrung der Obst- baumkultnr äußerst verderblich wird, auf einigen Markungen des Bezirks cingefunden hat, so sicht man sich veranlaßt, die Ortsvorstehcr auf die genaue Beachtung der Bestimmungen des Erlasses k. Mini­sterium des Innern vom 23. Nov. 1874, Ministerial- AmtSbl. S. 299, wiederholt hinzuweisen, die Besitzer von Obstbünmcn durch öffentliche Bekanntmachnng- anfzuforderu, sobald sic das Vorkommen der Blutlaus auf ihren Bäumen wahrnehmen, hievon dem Orts­vorsteher Anzüge zu machen. Die gleiche Anzeige ist von Feld- und Waldschützen und anderen Dienern, welche Beobachtungen zu machen Gelegenheit haben, zu verlangen.

Von dem Vorkommen der Blutlaus auf einer Markung und der zur Bekämpfung derselben getrof­fenen Anordnungen hat der Ortsvorsteher sofort Anzeige hieher zu machen.

Den 21. Juli 1879.

K. Obcramt. Güutner.

Die Kön. Pfarrämter

erinnere ich, soweit sie noch im Rückstand sind, cm umgehende Einsendung der TraunngSübersichten vom 30.' Juni.

Nagold, 18. Juli 1879.

H K. Dekanatamt. Kemmlcr.

Politische Unfreiheit!

Es darf gewissermaßen als eine Schattenseite in unscrm politischen Leben betrachtet werden, daß Diejenigen, welche die Angelegenheiten ihres Vater­landes zu den ihrigen machen, sich auch sofort in streng abgesonderte, einander feindlich gegenübersle- heudc Klassen, in sog.Parteien" theilen.

Das Partciwesen ist für die Behandlung großer wichtiger Fragen gerade zu schädlich und sehr oft ereifert sich an solchen Streitobjeeten die Parteiwnth in einer Weise, welche einer ruhigen, sachlichen Er­wägung der einschlägigen Verhältnisse nie und nimmer förderlich sein kann.

Das Mitglied einer geschlossenen Partei, der Parteigänger, ist gewohnt, die Welt mit ganz aparten Augen auzuschcn. Das Wohl und Interesse seiner Partei zu vertreten, die Macht derselben zu erhöhen, ist bei ihm in erster Linie der Gegenstand seiner Be­rechnungen, dann erst kommt wohl die Frage an die Reihe, inwieweit das allgemeine Beste beglückt wer­den könne. Trotzdem bleibt es nicht ans, daß inner­

halb eines solchen Bundes die Geister allemal in dem Ja oder Nein einig sind, denn wo viele Köpfe, da sind auch viele Sinne. Dann tritt an das einzelne Mitglied die Anforderung heran, die schwächeren Ab­zweigungen seiner Ueberzengung einznzwängen und dem Partei-Interesse uuterzuordncn.

Für den Reichstag mag ans rein practiichen Gründen eine nicht allznscharfe Scheidung in Parteien angebracht sein, nebensächliche Fragen würden sich kaum auf eine andere Art besser erledigen lassen.

Sobald aber die Trennung verschiedener Rich­tungen selbst bis zur feindseligen Haltung ansartet, sobald auf einer Seite eine Anzahl mißliebig geson­nener Männer die gemachten Vorschläge um jeden Preis verwirft, ans anderer Seite sie um jeden Preis annimmt, alsdann ist jede ersprießliche Gesetzgebung erschwert, und, wie die Tagesgeschichte dieses Jabr- hundertS uns lehrt, sehr oft unmöglich gemacht.

Weit verwerflicher noch ist, wenn der schlichte Staatsbürger, der so nebenbei des Feierabends ein­mal sich um die Politik kümmert, sich freiwillig in den Zwang irgend einer Partei begeben wollte, und sich von den Verhaltungsmaßregeln, welche parteiisch rcdigirte Zeitschriften ihm gaben, ins Schlepptau nebmen zu lassen.

In den weitaus meisten Fällen bedingen nur Znfall und äußere Verhältnisse das politische Glau­bensbekenntnis; des Staatsbürgers. Er hat sich viel­leicht in Kreisen bewegt, in welchen eine gewisse politische Richtung allmälig Mode geworden und che der Betreffende es selbst nur ahnt, hat er sich von den herrschenden Ansichten seines Umgangs und auch wohl vou den in seiner Nähe erscheinenden Zeitschriften derartig beinflussen lassen, das; keine Macht der Welt ihn mehr vom Gegentheil überzeugt.

Was ist ein starres Festhalten an einem poli­tischen Glaubensbekenntnis; weiter als Unfreiheit des Willens'?

Tages-Neuigkeiten. ^

Deutsches Reich.

* In der Nacht vom letzten Freitag aus Sams­tag wurde dem Kaufmann Walz in Wildberg mittelst Einbruchs ca. 26 ^ an Geld und mehrere Laden - artikel gestohlen. Gerade durch Letztere hofft man dem Thüter auf die Spur zu kommen. Ten Gc- sammtwerth des Gestohlenen schützt Hr. W. ani ca. 50 - - (Bericht über das dortige Gauturnseir

müssen wir für das nächste Blatt zurückstellen. >

2 Ferienkolonien. Bekanntlich liegen die beiden Schlösser der Herren v. Gültlingeu um­geben vom frischen Grün schöner Gärten und frucht­barer Obstbüume auf einem gesunden Hügel, von dem aus man eine herrliche Aussicht über Berneck und über die naheliegenden, gutbeholzten Waldungen hin genießt. Ein wenig abwärts von der Spitze des Hügels steht das sog. untere Schluß, das ausschließ­liches Eigenthum des Freiherr» A. v. Gültlingen in. In dies Schloß sind am letzten Freitag Abend nach 5 Uhr 10 noch schulpflichtige Knaben der Realanstalt und des Gymnasiums in Stuttgart mit dem Aussichts­lehrer Herrn I. Weil (einem Ebershardtcri eingezogen, um sich hier, da alle Schüler mehr oder weniger leidend sind, als Luftkurgüite Erholung und Kräftigung zu verschaffen. Die Gründung dieser sog. Ferien­kolonien für Unterbringung kränklicher ärmerer Schü­ler in entsprechenden Landgemeinden während der Schulferien ist vvn Frankfurt und Basel ausgegangen und auch in Stuttgart hat sich »ach diesen Vorgängen ein Conüte zur Sammlung von freiwilligen Beiträgen zur Bestreitung der Kosten der Unterbringung solcher

Kinder in geeigneten Landesorten gebildet. Die Sache fand Anklang und Unterstützung: daS Eomite erhielt bald freundliche Anträge freiwilliger Aufnahme solcher Knaben und Mädchen von da und dorther, so daß am Vormittage des 18. d. verschiedene Schüler Stuttgarts mit Anssichtslchrern nach verschiedenen Luftkurorten Württembergs abfahren konnten. Freiherr A. v. Gültlingen nahm die seiner Zeit er­betene und ihm dankbar zugetheilte Ferieienkolonic in Nagold in Empfang, verbrachte sic mit seinem Ge­fährt nach Bcrneck, wo die körperlich angegriffene Knabenschaar trotz strömenden Regens dennoch heitern MntheS singend einzog und vor dem Schlosse unter Führung des Herrn Stadtpfarrers angelangt dem edlen Freiherr» ein dreimaligesHoch" er­klingen ließ. Den Angckommenen stehen 4 Zimmer des untern Schlosses zur Verfügung, drei hievon dienen als Schlafzimmer und hat Herr v. G. jedem Knaben ein besonderes Bett mit Matratze erstellt, das vierte Zimmer dient als Speise- und Spielsaal. Von eigentlichen Lehr- und Arbeitsstunden kann na­türlich eine Rede nicht sein. Da ihnen auch andere Schloßlokalitäten, der Schlvßgarten u. s. w. zu freier, natürlich aber schonender Benützung cingeränmt sind, so fühlen sich die Knaben unter einer milden Aussicht ziemlich frei, Herren ihres Thuns und ihrer Zeit. Der ehrwürdige Schloßherr verlangt für dies alles keine Entschädigung. Herr Graf z. Waldhorn hat akkordsgemäs; die den Gesundhcitsverhültnissen der Knaben entsprechende Verköstigung derselben übernom­men und ist nicht zu zweifeln, das; Schloß und Wald­horn nach allen Kräften dazu beitragen werden, die JungenS unter dein Einflüsse einer gesunden und hoffen wir - recht bald heitern Witterung bis zum 11. August neubelebt in die Metropole Württembergs zurückgeben zu können. Ehre aber dem stets wohl- thätigen Rittergutsbesitzer und Angehörigen unseres Oberamtsbczirks.

Pfalzgrafcnweiler, 17. Juli. Gestern fiel in dem benachbarten Orte Vesperweiler die Frau des Anwalts V. so unglücklich eine Treppe herab, daß sie sofort eine Leiche war.

Stuttgart, 18. Juli. Der in Frankfurt verliaftete Thcilnehmer an dem Ranbanfall auf den Briefträger Tafel, Gravcnrgehilfe Albert Hilsenbeck von hier, welcher bereits ein Geständnis; abgelegt hat, ist nach demN. T." der Sohn einer hiesigen Buch­druckers - Wittwc und vom K. Kreisgericht wegen schweren Diebstahls zu 18 Monaten Zuchthaus ver- urtheilt worden. Vor etwa zwei Monaten erst wurde er ans der Strafhaft entlassen.

Stuttgart. Vor einigen Tagen wurde wäh­rend der Vorstellungen von Knie auf dem Wilhelms- Platz einer Dame durch ein 9 Jahre altes Mädchen ein Portemonnaie aus der Tasche gestohlen: die Diebin wurde durch einen Schutzmann vorgeführt. Bei den weitern, durch die Fahndungsmanuschaftcu angestclltcn Nachforschungen wurde erhoben, daß dieses Mädchen mit einem 10 Jahre alten Schwesterchen eine ganze Reihe von Taschendiebstählen verübte, nämlich aus dem Wochenmarkt, bei dem Maicnfest des Liederkranzes, bei dem Kriegervereinsfest in der Liederballe, in der katholischen Kirche und an anderen Orten. Die Diebinnen können, da sie noch nicht das gesetzliche Alter erreicht, nicht bestraft werden, dagegen ist gegen die Eltern wegen Hehlerei Untersuchung cingeleitet.

Ulm, 17. Juli. Gestern Nacht um halb 11 Uhr wurde auf dem Wege zwischen Blumenschein und Söflingen der Leichnam einer Frau gefunden. Ein Schädelbruch und ein Stich in die Seite (beide